Regius-Poem (1390) Teil 2: Unterschied zwischen den Versionen
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Wie bei der anonymen Übersetzung derselben Schrift von James Orchard Halliwell in der Freimaurerischen Vierteljahrs-Schrift Latomia im selben Jahr beginnt der Text nach einem längeren Vorwort des Übersetzers Hermann Marggraff (III-XII), worin er einige Problem der Übersetzung anspricht und eine Nacherzählung des gesamten Gedichts gibt, mit der Nacherzählung der „alten Legende“; nachher folgen die vollständige Übersetzung des Regius-Poems in dem „alten ehrlichen Knüttelvers“ sowie das Nachwort Halliwells über die York-Urkunde. Im Nachwort (41-47) weist C. C. Gretschel darauf hin: Die von Halliwell herausgegebenen Reime „zeigen zugleich auf’s Neue den Zusammenhang unserer ältern deutschen Baugenossenschaften mit den britischen, unter dem Einflusse der päpstlich gesinnten Mönche gebildeten und durch diese mit den noch ältern kuldeischen Vereinen, von denen die Yorker Constitution ausging“ (45). | Wie bei der anonymen Übersetzung derselben Schrift von James Orchard Halliwell in der Freimaurerischen Vierteljahrs-Schrift Latomia im selben Jahr beginnt der Text nach einem längeren Vorwort des Übersetzers Hermann Marggraff (III-XII), worin er einige Problem der Übersetzung anspricht und eine Nacherzählung des gesamten Gedichts gibt, mit der Nacherzählung der „alten Legende“; nachher folgen die vollständige Übersetzung des Regius-Poems in dem „alten ehrlichen Knüttelvers“ sowie das Nachwort Halliwells über die York-Urkunde. Im Nachwort (41-47) weist C. C. Gretschel darauf hin: Die von Halliwell herausgegebenen Reime „zeigen zugleich auf’s Neue den Zusammenhang unserer ältern deutschen Baugenossenschaften mit den britischen, unter dem Einflusse der päpstlich gesinnten Mönche gebildeten und durch diese mit den noch ältern kuldeischen Vereinen, von denen die Yorker Constitution ausging“ (45). | ||
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==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
*[[Regius-Poem]] mit einer Übersicht über die verschiedenen das Regius-Poem betreffenden Artikel im Freimaurer-Wiki | *[[Regius-Poem]] mit einer Übersicht über die verschiedenen das Regius-Poem betreffenden Artikel im Freimaurer-Wiki | ||
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+ | ==Links== | ||
+ | *Ein guter englischer Text: http://www.freemasonry.bcy.ca/texts/regius.html | ||
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[[Kategorie:Literatur]] | [[Kategorie:Literatur]] |
Aktuelle Version vom 18. Mai 2016, 08:43 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Das Regius-Poem (1390) Teil 2
Übersetzer: Hermann Marggraff
- Regius-Poem (1390) Teil 1
- Regius-Poem (1390) Teil 2
- Regius-Poem (1390) Teil 3
- Regius-Poem (1390) Teil 4
- Regius-Poem (1390) Teil 5
- Regius-Poem (1390) Teil 6
- Regius-Poem (1390) Teil 7
Vollständige Übersetzung von Hermann Marggraff, 1842 Bearbeitung für das Freimaurer-Wiki von Br Roland Müller.
Aus: Urgeschichte der Freimaurerei in England. Von James Orchard Halliwell. Deutsch von Hermann Marggraff; mit einem Nachwort von C. C. Gretschel. Leipzig: Franz Peter 1842, 7-34.
Wie bei der anonymen Übersetzung derselben Schrift von James Orchard Halliwell in der Freimaurerischen Vierteljahrs-Schrift Latomia im selben Jahr beginnt der Text nach einem längeren Vorwort des Übersetzers Hermann Marggraff (III-XII), worin er einige Problem der Übersetzung anspricht und eine Nacherzählung des gesamten Gedichts gibt, mit der Nacherzählung der „alten Legende“; nachher folgen die vollständige Übersetzung des Regius-Poems in dem „alten ehrlichen Knüttelvers“ sowie das Nachwort Halliwells über die York-Urkunde. Im Nachwort (41-47) weist C. C. Gretschel darauf hin: Die von Halliwell herausgegebenen Reime „zeigen zugleich auf’s Neue den Zusammenhang unserer ältern deutschen Baugenossenschaften mit den britischen, unter dem Einflusse der päpstlich gesinnten Mönche gebildeten und durch diese mit den noch ältern kuldeischen Vereinen, von denen die Yorker Constitution ausging“ (45).
Hic incipit articulus primus
- Der erste Artikel der Geometrie: -
- Der Meister Maurer darf wanken nie,
- Muss standhaft, treu und wahrhaft sein,
- Nie darf ihn seinen Werkes reun.
- Die Gesellen bezahl' er nach dem Preis,
- Nach dem Werth der Lebensmittel wie er es weiss;
- Und zahl' ihnen redlich auf Stund' und Tag,
- Was ihnen nur immer dienen mag;
- Und zu ihrem Lohne nehm' er nicht mehr,
- Als was sie verdienen in aller Ehr',
- Auch sei er von dem Vorwurf frei,
- Er buhle um Dank bei einer Partei,
- Und weder vom Lord, noch vom Cumpan,
- Nehm' Geld oder Geldeswerth er an.
- Er steh' als Richter treu und ächt;
- So behält er gegen Beide Recht.
- Wohin du auch gehst und wo du auch sei'st,
- Wächst so dein Nutzen, dein Werth zumeist.
Articulus secundus
- Der zweite Artikel der guten Maurerei
- Euch wie folgt genau verkündet sei:
- Jeder Meister werde in Pflicht genommen,
- Zur allgemeinen Versammlung zu kommen;
- Auch zeige der Meister Jedermann,
- Wo statt sie finde, gehörig an.
- Er versäume sie um keinen Preis,
- Wenn er nicht sich zu entschuldigen weiss,
- Sei es, dass ihm nach der Kunst nicht gelüstet,
- Sei es, dass Betrug ihn überlistet,
- Sei es, dass Krankheit ihn halte fest,
- Die nicht zur Versammlung ihn kommen lässt;
- Dies gute Entschuld'gung zu nennen ist
- Vor solcher Versammlung ohne List.
Articulas tertius
- Der dritte Artikel sagt dieses an:
- Keinen Lehrling der Meister nehme an,
- Er wolle denn - ich sag' es fürwahr -
- Bei ihm sich verbürgen für sieben Jahr,
- Seine Kunst zu lernen - das ist es, was glückt;
- Geringre Zeit macht ihn nicht geschickt,
- Sich selbst zu nutzen und seinem Herrn;
- Das sagt die eigne Vernunft Euch gern.
Articulus quartus
- Der vierte Artikel bringt dies zum Schluss,
- Dass der Meister sich immerdar hüten muss,
- Zum Lehrling zu machen einen unfreien Mann,
- Noch ihn aus Habsucht zu nehmen an;
- Denn der Herr, in dessen Dienst er steht,
- Kann ihn wiederfordern, wohin er auch geht.
- In der Loge, worin er aufgenommen,
- Dürfte grosses Ungemach auf ihn: kommen
- Und Missgeschicke in solchem Schwalle,
- Dass sie Einige schmerzten oder Alle;
- Denn sämmtliche Maurer, rein und schön,
- In solcher Loge zusammenstehn.
- Doch sollt’ ein Leibeigner im Handwerk wohnen,
- Möchte’ es für Alle sich bitter lohnen.
- Um zu sichern die Billigkeit und das Recht
- Sei der Lehrling durchaus von gutem Geschlecht.
- In alten Zeiten geschrieben ich fand:
- Es sei der Lehrling von edlem Stand;
- Und so zu Zeiten selbst grosse Herrn.
- Der edlen Geometrie huldigten gern.
- Ausgearbeitet von Dr. phil. Roland Müller, Switzerland / Copyright © by Mueller Science 2001-2015 / All rights reserved - ESOTERIK von Dr. phil. Roland Müller
Siehe auch
- Regius-Poem mit einer Übersicht über die verschiedenen das Regius-Poem betreffenden Artikel im Freimaurer-Wiki
Links
- Ein guter englischer Text: http://www.freemasonry.bcy.ca/texts/regius.html