Rechtslage: Freimaurerei in Malta: Unterschied zwischen den Versionen
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Der im Jahr 2000 erschienene Artikel "Freemasonry and the law in Malta" beschreibt, dass die Rechtsprechung freimaurerische Aktivitäten nicht behandelt, d.h. weder verbietet noch anerkennt. Diese sei ferner vom 'Foreign Interference Act' nicht betroffen, der vornehmlich ausländischer politischer Einflussnahme vorbeugen soll. | Der im Jahr 2000 erschienene Artikel "Freemasonry and the law in Malta" beschreibt, dass die Rechtsprechung freimaurerische Aktivitäten nicht behandelt, d.h. weder verbietet noch anerkennt. Diese sei ferner vom 'Foreign Interference Act' nicht betroffen, der vornehmlich ausländischer politischer Einflussnahme vorbeugen soll. | ||
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Aktuelle Version vom 23. Juni 2016, 08:41 Uhr
Rechtslage: Freimaurerei in Malta
Der im Jahr 2000 erschienene Artikel "Freemasonry and the law in Malta" beschreibt, dass die Rechtsprechung freimaurerische Aktivitäten nicht behandelt, d.h. weder verbietet noch anerkennt. Diese sei ferner vom 'Foreign Interference Act' nicht betroffen, der vornehmlich ausländischer politischer Einflussnahme vorbeugen soll.
Siehe auch
- Rechtslage: Geheimbündelei
- Rechtslage: Gemeinnützigkeit von Freimauerlogen
- Rechtslage: Restitution
- Rechtslage: Zugehörigkeit
Links
- Freemasonry and the law in Malta http://www.timesofmalta.com/articles/view/20021110/opinion/freemasonry-and-the-law-in-malta.163070