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Aus dem Vergleiche der Namenslisten erhellt, daß es sich hier um eine besondere Abteilung der Company gehandelt hat, die für die Aufnahme in ihren engeren Verband besondere Taxen vorschrieb. Nicht alle Mitglieder der Company waren Mitglieder der A. Eine Eintragung aus dem Jahre 1650 zeigt, daß ein "Mr.Andrew Marvin, the present Warden", also der Vorsteher der Company, für seine Annahme in der A. die entfallenden Gebühren gezahlt hat. | Aus dem Vergleiche der Namenslisten erhellt, daß es sich hier um eine besondere Abteilung der Company gehandelt hat, die für die Aufnahme in ihren engeren Verband besondere Taxen vorschrieb. Nicht alle Mitglieder der Company waren Mitglieder der A. Eine Eintragung aus dem Jahre 1650 zeigt, daß ein "Mr.Andrew Marvin, the present Warden", also der Vorsteher der Company, für seine Annahme in der A. die entfallenden Gebühren gezahlt hat. | ||
− | Die maurerische Laufbahn dieses Marvin läßt sich nun an Hand der Rechnungsbücher genau verfolgen. Er wurde 1623/24 freigesprochen, also als Freeman oder Yeoman zugelassen (admitted), kam 1636/37 in die sogenannte Livery und war Mitglied des Court of Assistance, des Vorstandes der Company, gewesen, ehe er sich dazu entschloß, auch der A. beizutreten. In sehr mühevollen Untersuchungen konnte Rylands nachweisen, daß in der Zeit von 1620-1682 in den Listen der A. 35 Namen stehen, deren Träger sicherlich in keinerlei Weise mit dem Baugewerbe in Zusammenhang zu bringen sind. | + | Die maurerische Laufbahn dieses Marvin läßt sich nun an Hand der Rechnungsbücher genau verfolgen. Er wurde 1623/24 freigesprochen, also als Freeman oder Yeoman zugelassen (admitted), kam 1636/37 in die sogenannte Livery und war Mitglied des Court of Assistance, des Vorstandes der Company, gewesen, ehe er sich dazu entschloß, auch der A. beizutreten. In sehr mühevollen Untersuchungen konnte [[William Harry Rylands|Rylands]] nachweisen, daß in der Zeit von 1620-1682 in den Listen der A. 35 Namen stehen, deren Träger sicherlich in keinerlei Weise mit dem Baugewerbe in Zusammenhang zu bringen sind. |
Man hat nun wiederholt versucht, durch eine sprachliche Trennung auch eine Begriffstrennung herbeizuführen, indem man die Zulassung zur Company als "Admittance", die Zulassung zur besonderen Kategorie innerhalb der Company, der Loge, als "Acceptance" auseinanderhalten wollte. Damit sollte zugleich der Unterschied zwischen der Company der [[Werkmaurer]] und der in ihr lebenden Society der Symbolmaurer festgehalten werden. Das geht nun nicht an, da es eine feststehende Terminologie damals nicht gab und die beiden Bezeichnungen "admitted" und accepted" nicht immer im unterscheidenden Sinne gebraucht werden. Erst im Laufe der Jahre entwickelte sich im 17. Jahrhundert ein Sprachgebrauch, der mit dem Worte Acceptance einen bestimmten Begriff verbindet. | Man hat nun wiederholt versucht, durch eine sprachliche Trennung auch eine Begriffstrennung herbeizuführen, indem man die Zulassung zur Company als "Admittance", die Zulassung zur besonderen Kategorie innerhalb der Company, der Loge, als "Acceptance" auseinanderhalten wollte. Damit sollte zugleich der Unterschied zwischen der Company der [[Werkmaurer]] und der in ihr lebenden Society der Symbolmaurer festgehalten werden. Das geht nun nicht an, da es eine feststehende Terminologie damals nicht gab und die beiden Bezeichnungen "admitted" und accepted" nicht immer im unterscheidenden Sinne gebraucht werden. Erst im Laufe der Jahre entwickelte sich im 17. Jahrhundert ein Sprachgebrauch, der mit dem Worte Acceptance einen bestimmten Begriff verbindet. |
Version vom 11. Oktober 2011, 09:42 Uhr
Accepted. Acceptance, Acception
Quelle: Lennhoff, Posner, Binder 1932
Die "Worshipful Company of Masons of the City of London", die heute noch bestehende Gilde der Werkmaurer, besitzt ein altes Rechnungsbuch, das im Jahre 1619 angelegt wurde und um dessen Bearbeitung sich Conder besondere Verdienste erworben hat. Aus diesem Rechnungsbuche geht hervor, daß in der Company neben den Freemen und Liverymen noch eine besondere Kategorie von Mitgliedern bestand, die accepted Masons genannt wurden und deren Vereinigung als Acceptance oder Accepcion, Acception bezeichnet wird.
Aus dem Vergleiche der Namenslisten erhellt, daß es sich hier um eine besondere Abteilung der Company gehandelt hat, die für die Aufnahme in ihren engeren Verband besondere Taxen vorschrieb. Nicht alle Mitglieder der Company waren Mitglieder der A. Eine Eintragung aus dem Jahre 1650 zeigt, daß ein "Mr.Andrew Marvin, the present Warden", also der Vorsteher der Company, für seine Annahme in der A. die entfallenden Gebühren gezahlt hat.
Die maurerische Laufbahn dieses Marvin läßt sich nun an Hand der Rechnungsbücher genau verfolgen. Er wurde 1623/24 freigesprochen, also als Freeman oder Yeoman zugelassen (admitted), kam 1636/37 in die sogenannte Livery und war Mitglied des Court of Assistance, des Vorstandes der Company, gewesen, ehe er sich dazu entschloß, auch der A. beizutreten. In sehr mühevollen Untersuchungen konnte Rylands nachweisen, daß in der Zeit von 1620-1682 in den Listen der A. 35 Namen stehen, deren Träger sicherlich in keinerlei Weise mit dem Baugewerbe in Zusammenhang zu bringen sind.
Man hat nun wiederholt versucht, durch eine sprachliche Trennung auch eine Begriffstrennung herbeizuführen, indem man die Zulassung zur Company als "Admittance", die Zulassung zur besonderen Kategorie innerhalb der Company, der Loge, als "Acceptance" auseinanderhalten wollte. Damit sollte zugleich der Unterschied zwischen der Company der Werkmaurer und der in ihr lebenden Society der Symbolmaurer festgehalten werden. Das geht nun nicht an, da es eine feststehende Terminologie damals nicht gab und die beiden Bezeichnungen "admitted" und accepted" nicht immer im unterscheidenden Sinne gebraucht werden. Erst im Laufe der Jahre entwickelte sich im 17. Jahrhundert ein Sprachgebrauch, der mit dem Worte Acceptance einen bestimmten Begriff verbindet.
Die Sonderung der A. innerhalb der Company kommt auch zum Ausdrucke in zwei Inventarverzeichnissen aus dem Jahre 1663 und 1676. In dem zweiten, ausführlicheren, wird angeführt: Ein Buch der Konstitutionen der accepted Masons, d. i. eine jener Manuskriptrollen, wie sie in zahlreichen Exemplaren heute bekanntgeworden sind (s. Manuskripte). Ein Buch der alten Konstitutionen und Ordnungen.
Eine große Bibel Ein Namensverzeichnis der A. Masons in einem schönen, verschließbaren Rahmen mit Schloß und Schlussel dazu. Eine Geldschwinge und ein elfenbeinerner hammer. Eigene Rechnungsbucher führte die A. nicht. Die Beitrage flossen in die Kasse der Company. Auch über die besonderen ritualistischen Gebrauche der A. ist nichts Genaueres bekannt. Vom Jahre 1677 angefangen erwäahnen die Rechnungsbucher der Company die Acceptance nicht mehr. Es scheint zumindest verwaltungstechnisch, eine Sonderung eingetreten zu sein, die auch die ganzliche Loslösung vorbereitet haben kann.
Die A. ist als Gesamtheit der Accepted Masons somit eine Vereinigung besonderer Art innerhalb der Company of Free Masons. Ihre Angehörigen sind ursprünglich Mitglieder der Company, also Werkmaurer oder Personen, die nach ihrer Berufsart keinerlei oder doch nur abgeleitete Beziehungen zur Werkmaurerei haben. In die Company konnte man eintreten durch Ablegung der Lehrzeit, durch Patrimonium oder auch durch Einkauf. In die A. wurde man durch Annahme gegen Erlag einer bestimmten Taxe eingeführt. Somit haben wir in der Acceptance die Vorstufe der symbolischen Freimaurerloge zu erblicken, die in innigem Zusammenhang mit der Werkmaurerei stand und von Werkmaurern stark durchsetzt war. Elias Ashmole (s. d.) hat 1682 diese Loge in London besucht.
Leider sind seine Tagebucheintragungen so dürftig, daß wir uns kein klares Bild von der Art der Zusammenkunft und dem Inhalt ihrer Arbeit machen können. Wir erfahren nur, daß in seinem Beisein mehrere Personen zu Freimaurern gemacht wurden, und daß hinterher in der Taverne "Zum Halbmond" ein Essen stattfand.
Von den in Ashmoles Beisein Aufgenommenen waren vier nachweislich Werkmaurer, zwei (oder drei) waren Zunftfremde. Die Loge, wie wir die A. nennen dürfen, tagte in der Mason's Hall in Basinghall Street. Der Umstand, daß die Tafel nicht mehr im gleichen Gebäude stattfand, sondern in ein Wirtshaus verlegt wurde, deutet auf eine gewisse Tendenz hin, sich wenigstens für einen Teil der gemeinsamen Versammlung von der Werkstätte zu trennen. In der Folgezeit wird diese Trennung eine vollkommene.
Die A. wird zur Loge, die Company der Freemasons gibt die Society der Free and Accepted Masons ab, die von jetzt an ihr Eigenleben führen. Nur der Name deutet noch auf den alten Zusammenhang hin. Jedenfalls ist die alte Loge in der Mason's Hall eingegangen. Anderson hat sie in seiner Konstitution nicht mehr erwähnt, er dreht aber den Sachverhalt um, indem er, um das Alter seiner Großloge und ihre Bedeutung ins richtige Licht zu setzen, die Behauptung aufstellt, niemand hatte früher in der Company freigesprochen werden können, bevor er nicht in einer Loge der Free and A. Masons installiert worden sei.
"Dieser lobenswerte Brauch scheint seit langem aufgegeben worden zu sein." Im Nachweis der A. liegt nicht nur die Deutung des Namens Free and A. masons, sondern auch der strikte Beweis der Abstammung der Freimaurerlogen von den alten Bauhütten. Zu gleich aber auch der Beweis für die einzig richtige Tradition der Freimaurerei, die nur aus Bauhüttenbräuchen und deren Symbolik zu verstehen ist. Woraus unmittelbar die Stellungnahme zu jenen Abarten der Freimaurerei abzuleiten ist, die durch Verfälschung der Tradition fremde Bestandteile, wie die ritterlichen Traditionen, wohl aufgepropft, aber nicht einverleibt haben.