Besuchsabkommen AASR: Unterschied zwischen den Versionen
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Entsprechend den Abkommen mit den befreundeten Systemen weiterführender Grade kann jeder Angehörige des AASR auch an deren Tempelarbeiten teilnehmen. | Entsprechend den Abkommen mit den befreundeten Systemen weiterführender Grade kann jeder Angehörige des AASR auch an deren Tempelarbeiten teilnehmen. | ||
− | Das gilt insbesondere für die Andreas-Logen und Kapitel der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (FO) sowie für die Schottenlogen und den Inneren und Innersten Orient der Großen National-Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln". Durch diese wird den Angehörigen des AASR ermöglicht, nahezu alle freimaurerischen Lehrarten kennen zu lernen. | + | Das gilt insbesondere für die Andreas-Logen und Kapitel der [[Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland|Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland]] (FO) sowie für die Schottenlogen und den Inneren und Innersten Orient der [[Große National-Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“|Großen National-Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln"]]. Durch diese wird den Angehörigen des AASR ermöglicht, nahezu alle freimaurerischen Lehrarten kennen zu lernen. |
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Jeder Bruder des AASR hat seinem Grade entsprechend das Recht, an den Arbeiten eines jeden Ateliers des AASR teilzunehmen, wo immer solche Arbeiten stattfinden. | Jeder Bruder des AASR hat seinem Grade entsprechend das Recht, an den Arbeiten eines jeden Ateliers des AASR teilzunehmen, wo immer solche Arbeiten stattfinden. | ||
− | Die weltweite Verbreitung des Schottischen Ritus ermöglicht jedem seiner Angehörigen, auch im Ausland brüderliche Beziehungen am Ort seines jeweiligen Aufenthaltes zu unterhalten. | + | Die weltweite Verbreitung des [[Schottischer Ritus|Schottischen Ritus]] ermöglicht jedem seiner Angehörigen, auch im Ausland brüderliche Beziehungen am Ort seines jeweiligen Aufenthaltes zu unterhalten. |
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Der internationale Zusammenhang ist im Schottischen Ritus enger als sonst in der Freimaurerei üblich. Eine Weltbehörde existiert nicht, vielmehr ist jeder Oberste Rat unabhängig. So erkennt auch der ORD keine ihm übergeordnete maurerische Autorität an, sondern ist die alleinige und oberste maurerische Behörde des AASR im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. | Der internationale Zusammenhang ist im Schottischen Ritus enger als sonst in der Freimaurerei üblich. Eine Weltbehörde existiert nicht, vielmehr ist jeder Oberste Rat unabhängig. So erkennt auch der ORD keine ihm übergeordnete maurerische Autorität an, sondern ist die alleinige und oberste maurerische Behörde des AASR im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. | ||
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Der ORD erkennt jedoch die "Großen Konstitutionen von 1786" als Grundlage des AASR an und richtet sich nach dem allgemeinen Brauchtum der Obersten Räte des AASR, die sich direkt oder indirekt von dem ersten Obersten Rat herleiten, der im Jahre 1801 zu Charleston in Süd Carolina gegründet worden ist. Die Obersten Räte des AASR sind durch ein System gegenseitiger Anerkennung eng miteinander verbunden. | Der ORD erkennt jedoch die "Großen Konstitutionen von 1786" als Grundlage des AASR an und richtet sich nach dem allgemeinen Brauchtum der Obersten Räte des AASR, die sich direkt oder indirekt von dem ersten Obersten Rat herleiten, der im Jahre 1801 zu Charleston in Süd Carolina gegründet worden ist. Die Obersten Räte des AASR sind durch ein System gegenseitiger Anerkennung eng miteinander verbunden. | ||
− | Diese ideelle und konstitutionelle Bindung, die im gemeinsamen Brauchtum des Schottischen Ritus ihren Ausdruck findet, wird durch den Austausch von Groß-Repräsentanten, insbesondere aber durch periodisch wiederkehrende Tagungen der Groß-Kommandeure erneuert und vertieft. Durch diese regelmäßigen Konferenzen ist ein ständiger Gedankenaustausch und eine laufende Zusammenarbeit aller Obersten Räte des AASR gewährleistet. | + | Diese ideelle und konstitutionelle Bindung, die im gemeinsamen Brauchtum des Schottischen Ritus ihren Ausdruck findet, wird durch den Austausch von Groß-Repräsentanten, insbesondere aber durch periodisch wiederkehrende Tagungen der Groß-Kommandeure erneuert und vertieft. Durch diese regelmäßigen Konferenzen ist ein ständiger Gedankenaustausch und eine laufende Zusammenarbeit aller Obersten Räte des AASR gewährleistet. |
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*[[Schottischer Ritus Kathedrale]] | *[[Schottischer Ritus Kathedrale]] | ||
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Version vom 14. Oktober 2010, 10:29 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Besuchsabkommen der Freimaurer des
Alten und Angenommenen Schottischen Ritus (AASR) in Deutschland
Quelle: AASR
Entsprechend den Abkommen mit den befreundeten Systemen weiterführender Grade kann jeder Angehörige des AASR auch an deren Tempelarbeiten teilnehmen.
Das gilt insbesondere für die Andreas-Logen und Kapitel der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (FO) sowie für die Schottenlogen und den Inneren und Innersten Orient der Großen National-Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln". Durch diese wird den Angehörigen des AASR ermöglicht, nahezu alle freimaurerischen Lehrarten kennen zu lernen.
Besuchsrechte
Jeder Bruder des AASR hat seinem Grade entsprechend das Recht, an den Arbeiten eines jeden Ateliers des AASR teilzunehmen, wo immer solche Arbeiten stattfinden.
Die weltweite Verbreitung des Schottischen Ritus ermöglicht jedem seiner Angehörigen, auch im Ausland brüderliche Beziehungen am Ort seines jeweiligen Aufenthaltes zu unterhalten.
Internationaler Zusammenhang
Der internationale Zusammenhang ist im Schottischen Ritus enger als sonst in der Freimaurerei üblich. Eine Weltbehörde existiert nicht, vielmehr ist jeder Oberste Rat unabhängig. So erkennt auch der ORD keine ihm übergeordnete maurerische Autorität an, sondern ist die alleinige und oberste maurerische Behörde des AASR im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Der ORD erkennt jedoch die "Großen Konstitutionen von 1786" als Grundlage des AASR an und richtet sich nach dem allgemeinen Brauchtum der Obersten Räte des AASR, die sich direkt oder indirekt von dem ersten Obersten Rat herleiten, der im Jahre 1801 zu Charleston in Süd Carolina gegründet worden ist. Die Obersten Räte des AASR sind durch ein System gegenseitiger Anerkennung eng miteinander verbunden.
Diese ideelle und konstitutionelle Bindung, die im gemeinsamen Brauchtum des Schottischen Ritus ihren Ausdruck findet, wird durch den Austausch von Groß-Repräsentanten, insbesondere aber durch periodisch wiederkehrende Tagungen der Groß-Kommandeure erneuert und vertieft. Durch diese regelmäßigen Konferenzen ist ein ständiger Gedankenaustausch und eine laufende Zusammenarbeit aller Obersten Räte des AASR gewährleistet.