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Version vom 19. November 2011, 23:48 Uhr
Geheimbund
Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)
Die "Weltenkette" dem Freimaurer fernes Endziel, schöner Wunschtraum, ist jenen, die die Königliche Kunst Tag für Tag lästern, positive Gegenwart. Ihnen ist die Freimaurerei ein Geheimbund, dessen Macht über die ganze bewohnte Erde reicht, der Menschheitstempel ein alles beherrschender Staat über den Staaten, eine alle Glaubensmeinungen verfolgende Kirche über den Kirchen.
Geheimverbände sind nun nach Schweyer Vereinigungen, die ihr Dasein, ihre Ziele, ihre Verfassung, ihre Tätigkeit, ihre Mitglieder und ihre Gebräuche oder sonstige zur Beurteilung wichtige Umstände, die Einrichtungen oder Merkmale ihres Wesens aus irgendeinem Grunde geheimhalten.
Beispiele von Geheimbünden sind: die Illuminaten, die Carbonari, die Dekabristen, irische Geheimbünde, wie die Fenier, die chinesische Hung-Gesellschaft, der Ku-Klux Klan, die Omladina, die Schwarze Hand u. a. m. Auf die Freimaurerei punktweise nach der obigen Definition bezogen:
- Dasein:
- ist bekannt. Versammlungsort kann allenorts polizeilich nachgewiesen werden.
- Ziele:
- sind aus den Schriften der Freimaurer ohne weiteres zu ersehen.
- Verfassung:
- wird gedruckt in Profandruckereien und den Behörden zur Genehmigung vorgelegt
- Tätigkeit:
- ist bekannt aus zahllosen Wohlfahrtseinrichtungen u. ä. m., ebenso die geistige Tätigkeit aus der Literatur des Bundes.
- Mitglieder:
- Mitgliederlisten werden in Profandruckereien alljährlich gedruckt, kommen also in Staaten mit Zensurgesetzen ohne weiteres zur Kenntnis der Behörde. Die Vorstände müssen der Behörde bekanntgegeben werden.
- Gebräuche:
- die Kulthandlungen, Zeremonien (Ritual) werden geheimgehalten (s. Geheimnis).
Einrichtungen oder Merkmale anderer Art als die oben genannten bestehen nicht, können daher nicht geheimgehalten werden. Die Freimaurerei ist somit kein Geheimbund, sie ist eine in sich geschlossene Gesellschaft.