Die Lichtenauer Erklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Februar 2014, 17:54 Uhr

Originalwortlaut der Lichtenauer Erklärung


Die Lichtenauer Erklärung

Quelle: Wikipedia, Artikel dort: „Die Lichtenauer Erklärung“ Version vom 26. Oktober 2010.

Ausarbeitung: Fritz Mauk.

Übernahme in das Freimaurer-Wiki mit freundlicher Genehmigung.

Die Lichtenauer Erklärung1 ist das Schlussdokument einer Dialogveranstaltung zwischen Freimaurern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und Vertretern der katholischen Amtskirche in Lichtenau, Oberösterreich, vom 3. Juli bis 5. Juli 1970. Das Dokument beschreibt die Haltung der Freimaurerei zur katholischen Kirche, ist „eine umfassende Erklärung von freimaurererischer Seite"2. Es wurde durch die kirchlichen Dialogteilnehmer mit unterschrieben, doch erhielt die Lichtenauer Erklärung seither „keinerlei kirchliche Autorisierung".3

Vorgeschichte: Das II. Vatikanum

Das II. Vatikanische Konzil, 'Vaticanum II', begonnen 1963 unter Papst Johannes XXIII., beendet unter Papst Paul VI. im Jahr 1965, führte zu einer Aktualisierung kirchlich-dogmatischer Grundsätze, beispielsweise zur Akzeptanz der Religionsfreiheit. Dazu gehört auch: Ökumenische Öffnung (Nicht-Katholiken waren als Beobachter eingeladen); Öffnung zur Welt; Dialog mit den Nichtchristen (Anerkennung ethischer und religiöser Werte außerhalb der Kirche).

Das kanonische Kirchenrecht (CIC) bestimmte zum Zeitpunkt des Konzils, seit: Stand 19174, dass ein Katholik durch den Eintritt in eine freimaurerische Vereinigung automatisch exkommuniziert sei. Während des Konzils wollte eine Gruppe von Bischöfen um Erzbischof Lefebvre erneut eine Verurteilung der Freimaurer- wozu es aber nicht kam5. Die Schrift „Gaudium et spes" (Freude und Hoffnung) behandelt unter Punkt 92 den Wunsch, mit Menschen, die der Kirche nicht angehören, in einen Dialog zu treten, sofern sie „... hohe Güter oder Humanität pflegen...5 Ein Beschluss für einen formalen Dialogbeginn mit der Freimaurerei ist den Abschlussdokumenten des Konzils aber nicht zu entnehmen.

Das II. Vatikanum hatte gleichwohl Nachwirkungen: Ab 1968 führten Franz Kardinal König und der österreichische deputierte Grossmeister der Freimaurer, Dr. Kurt Baresch, Gespräche, die durch einen „Fragenkatalog hinsichtlich der Freimaurerei" veranlasst waren. Den Fragenkatalog hatte der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Franjo Šeper, an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen, auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz, gesandt6. Dies mündete in den Dialog von Lichtenau.

Zielsetzung, Kernsätze und Verbleib der Lichtenauer Erklärung

Bei der Vorbereitung der Lichtenauer Gespräche war strenge Vertraulichkeit vereinbart worden. Ziel, aus kirchlicher Sicht, war ein "Pro Memoria" (Zur Erinnerung), das von Kardinal König über Kardinal Seper zum Papst gelangen sollte. Dieses Pro Memoria sollte z.B. enthalten: Die Bekundung des Interesses der Freimaurer, "das Verhältnis zwischen Kirche und Freimaurerei auf eine neue Ebene zu stellen" sowie... "eine Schilderung über das Verhältnis zur Religion und zur katholischen Kirche". Aus österreichischer Sicht kam es darauf an, "...dass die Kirche ihr negatives Urteil aufgebe". 7 Damit war nicht zuletzt die Strafbestimmung des CIC über die automatische Exkommunizierung, Canon 2335, gemeint.

Kernsätze der Erklärung vom 5. Juli 1970 sind:

  • Die Freimaurer haben keine gemeinsame Gottesvorstellung. Freimaurerei ist keine Religion und lehrt keine Religion.
  • Die Freimaurer huldigen dem Grundsatz der Gewissens-, Glaubens- und Geistesfreiheit und verwerfen jeden Zwang, der diese Freiheit bedroht. Sie achten jedes aufrichtige Bekenntnis und jede ehrliche Überzeugung. Sie verwerfen jegliche Diskriminierung Andersdenkender.

Die Lichtenauer Erklärung gipfelt in folgender Schlussaussage (IX):

  • „Wir sind der Auffassung, daß die päpstlichen Bullen, die sich mit der Freimaurerei befassen, nur noch eine geschichtliche Bedeutung haben und nicht mehr in unserer Zeit stehen. Wir meinen dies auch von den Verurteilungen des Kirchenrechtes (CIC), weil sie sich nach dem Vorher gesagten gegenüber der Freimaurerei einfach nicht rechtfertigen lassen von einer Kirche, die nach Gottes Gebot lehrt, den Bruder zu lieben."

Bei scharfer Interpretation des „Wir" dieses Schlusssatzes besteht Einigkeit unter allen Dialogteilnehmern, den Freimaurern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, wie auch den Kirchenvertretern: Einigkeit im Verständnis von Gottes Gebot zur Bruderliebe. Hierzu Küng:8 „Mit vielen anderen in allen christlichen Kirchen teile ich die Überzeugung, daß ein Christ Freimaurer sein kann und ein Freimaurer Christ."

Am Dialog waren beteiligt: Vertreter der (regulären) Freimaurer-Großlogen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Vertreter des Vatikan, Angehörige der „theologischen Kommission der Katholischen Kirche". Diese waren benannt worden durch das „Römische Sekretariat für die Nichtglaubenden" (heute: „Päpstlicher Kulturrat"9) unter Kardinal Franz König. Dieser war zeitweilig am Dialog beteiligt. Mit ihrer Unterschrift nahmen die katholischen Dialogteilnehmer die Erklärung der Freimaurer zustimmend zur Kenntnis. Die in der Literatur gelegentlich zu findende Ansicht, Kardinal König habe für die katholische Kirche mit unterschrieben, ist unrichtig: Er hat die Erklärung nicht unterschrieben, nahm sie aber entgegen und „informierte Rom über den Inhalt".2 Bei Schrefler wird dies so zitiert: "... Kardinal König nimmt die Erklärung mit Dank entgegen... Er wiederholt dabei, daß ihm von höchster Stelle zu verstehen gegeben worden sei, dass im Canon der Kirche die Verdammung der Freimaurerei nicht mehr enthalten sein werde"10.

Die Unterzeichner der Lichtenauer Erklärung vom 5. Juli 1970 waren:11

  • Die freimaurerischen Dialogteilnehmer
    • Deutschland: Für die Vereinigten Großlogen von Deutschland: Dr. Ing. Theodor Vogel, Altgroßmeister der VGL, Rolf Appel, Mitglied des Senats der VGL, Ernst Walter, Mitglied des Senats der VGL, Dr. Karl Hoede, Un. Prof. em. Altgroßredner
    • Schweiz: Schweizerische Großloge ALPINA, Dr. Alfred Roesli, Altgroßsekretär ALPINA, Franco Fumagalli, Meister vom Stuhl ALPINA
    • Österreich: Dr. Kurt Baresch, dep. Großmeister GL von Österreich, Dr. Ferdinand Cap, Un.Prof., Altstuhlmeister GL von Österreich, Rüdiger Vonwiller, Altstuhlmeister GL von Osterreich
  • Die Dialogteilnehmer der theologischen Kommission der Katholischen Kirche
    • Dr. Johannes B. de Toth, Apostolischer Protonotar, Domherr vom Lateran, Rom, Dr. Engelbert Schwarzbauer, Päpstlicher Hausprälat, Theologieprofessor, Linz/Donau, Dr. Herbert Vorgrimler, Theologieprofessor, Luzern-Freiburg

Nachwirkungen, weitere Gespräche zwischen Kirche und Freimaurern

Das Kirchenrecht wurde formal entschärft: Im Juli 1974 bestimmt ein Brief des Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Franjo Šeper, an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen: Die Exkommunikationsvorschrift (CIC, Canon 2335) betrifft nur die Katholiken, „die Organisationen beitreten, die sich gegen die Kirche verschwören"3 In der Neufassung des CIC, 27. November 1983, wird die Freimaurerei nicht mehr explizit erwähnt.

1974 bis 1980 fanden offizielle Gespräche einer Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und einer Delegation der deutschen Freimaurer (Bereich VGLvD) statt. Diese endeten am 12. Mai 1980 mit einer einseitigen Erklärung der Bischofskonferenz, die feststellt: „Eine Zugehörigkeit [zur Freimaurerei] stellt die Grundlagen christlicher Existenz in Frage" und, Schlusssatz: „Die gleichzeitige Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche und zur Freimaurerei ist ausgeschlossen."12 Die Freimaurer hatten den Kirchenvertretern die Rituale der drei Johannisgrade überlassen13. Die Bewertung der Bischofskonferenz, von den Freimaurern als Rückschritt hinter die Dialogergebnisse von Lichtenau empfunden, wurde zurückgewiesen. Joachim Müller zeigt Verständnis für die Reaktionen der Feimaurer: „Verständlich daher die Reaktionen der Freimaurerlogen in Deutschland. In der Stellungsnahme von Jürgen Holtorf, Grossmeister, wird bedauert, dass der begonnene Dialog mit einer derartig einseitigen Erklärung endet. Angefügt ist die Erklärung, „dass die Gesetze der Freimaurer jedem Katholiken gestatten, Freimaurer zu werden und zwar ohne Beeinträchtigung oder Beeinflussung in der Ausübung seines Glaubens!"3

Zur Bedeutung der Erklärung der 'Kongregation für die Glaubenslehre' von 1983

Am 26. November 1983, einen Tag vor dem Inkrafttreten des novellierten CIC, veröffentlichte die Glaubenskongregation, damaliger Präfekt: Kardinal Joseph Ratzinger (seit 2005: Benedikt XVI.) eine Erklärung „Declaratio de associationibus massonicis" (Erklärung zu den freimaurerischen Vereinigungen)14: Die Erklärung bestätigt nicht nur die Feststellung der Deutschen Bischofskonferenz vom Mai 1980, sondern spricht sogar eine „Strafbewehrung" aus: Ein Katholik, der Freimaurer wird oder ist lebt im Zustand der „schweren Sünde" und darf an der Eucharistie nicht teilnehmen 15. Joachim Müller beschreibt einen Trost: „Eine „schwere Sünde" darf nicht vorausgesetzt, sondern muss bewiesen werden: Es könnte durchaus sein, dass der Katholik, der in eine Freimaurerloge eintritt, bona fide handelt, also der Meinung ist, mit seinem Eintritt in die Loge nichts Böses zu tun."

Mit dem Dekret von 1983 und seiner erläuternden Bestimmung, wonach es „...Autoritäten der Ortskirche nicht zusteht, sich über das Wesen freimaurerischer Vereinigungen in einem Urteil zu äußern, das das oben Bestimmte außer Kraft setzt", ist es auch Amtspersonen der Katholischen Kirche verwehrt, den Versöhnungsgedanken der Lichtenauer Erklärung weiterzutragen. Sie wird z. B. durch David Berger als „verhängnisvoll" bewertet: „Die verhängnisvolle Lichtenauer Erklärung geht im Wesentlichen auf Vorgrimlers Initiativen zurück".16 Berger kritisiert Vorgrimlers Leben und Werk, teilweise auch das seines Lehrers Karl Rahner, recht drastisch.16 Damit wird Vorgrimlers Beteiligung am Lichtenauer Dialog relativiert.

Aktuelle Relevanz der Lichtenauer Erklärung

Die Feststellung der Deutschen Bischofskonferenz, dass die Lichtenauer Erklärung „keinerlei kirchliche Autorisierung erhalten" habe, so der Pressedienst des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz vom 12. Mai 198017, gilt bis in die Gegenwart. Zur Erklärung der Glaubenskongregation von 1983 wurden verschiedene kirchenrechtliche Gutachten eingeholt, die zu kontroversen Ergebnissen führten. Unumstritten ist, dass die Erklärung der Glaubenskongregation von 1983 „weder Gesetz noch Strafgesetz" sei, sondern eine „kirchenamtliche Erklärung", ein „moralisches Gesetz"18.

Literatur

  • Rolf Appel und Herbert Vorgrimler: Kirche und Freimaurer im Dialog. Frankfurt 1975. Diese Veröffentlichung wurde durch Kardinal König als "unfassbarer Vertrauensbruch" bewertet, da der Lichtenauer Dialog mit seinem "Pro memoria" vertraulich und nur für den Papst bestimmt war; vgl. Schrefler: Die Katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 119
  • Kurt Baresch: Katholische Kirche und Freimaurerei. Ein brüderlicher Dialog 1968-1983. Wien 1983
  • David Berger: Herbert Vorgrimlers Lebenserinnerungen. Theologisches, Katholische Monatsschrift, Jg.36, Nr. 11/12, Nov./Dez.2006, S. 353-361, Verlag nova + vetera, Bonn 2006
  • Franz Kardinal König: Das Abenteuer des Dialogs. Düsseldorf 1969
  • Hans Küng: Freimaurertum und Kirche. Rede anlässlich der Verleihung des „Kulturpreis deutscher Freimaurer 2007". In: Internetpräsenz der Großloge AFuAMvD ((Humanitäre) Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland).
  • Joachim Müller: Freimaurerei und katholische Kirche. Ängste-Auseinandersetzungen-Dialogversuche. 20. Oktober 2005, In: Infosekten - Katholische Arbeitsstelle 'Neureligiöse Bewegungen' der Schweizer Bischofskonferenz
  • Harald Schrefler: Die Katholische Kirche und die Freimaurerei. Ein dokumentarischer Rückblick und die Dialoge in Österreich im 20. und 21. Jahrhundert. Dissertation an der Universität Wien, Universitätsbibliothek Bd. D 35.854, Wien 2009

Einzelnachweise

1. ↑ Text des Originaldokuments in: Freimaurer-Wiki. Abgerufen am 22. September 2010
2. ↑ a b Lennhoff-Poser-Bindner: Internationales Freimaurerlexikon. München 2006, S. 458
3. ↑ a b c Joachim Müller: Freimaurerei und katholische Kirche. Ängste - Auseinandersetzungen - Dialogversuche. Informationen zur neuen religiösen Szene, Bd. 6, Kanisiusverlag, 1995. Online-Fassung vom 20. Oktober 2005, Katholische Arbeitsstelle 'Neureligiöse Bewegungen' der Schweizer Bischofskonferenz, abgerufen am 22. September 2010
4. ↑ Der Text des CIC, Stand 1917, lateinisch, Universität Luzern, abgerufen 7. Oktober 2010
5. ↑ a b Harald Schrefler: Die Katholische Kirche und die Freimaurerei. Ein dokumentarischer Rückblick und die Dialoge in Österreich im 20. und 21. Jahrhundert. Dissertation an der Universität Wien, 2009, S. 89
6. ↑ Schrefler: Die Katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 103
7. ↑ Schrefler: Die Katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 117-118
8. ↑ Küngs Redetext in: Internetpräsenz der Großloge AFuAMvD ((Humanitäre) Großloge der 'Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland'), abgerufen am 22. September 2010
9. ↑ „Kulturrat“ in: Radio Vatikan, abgerufen am 12. Oktober 2010
10. ↑ Schrefler: Die Katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 117-118
11. ↑ Teilnehmerliste nach: Schrefler: Die Katholische Kirche und die Freimaurerei, Dissertation Universität Wien, Wien 2009, S. 225
12. ↑ Schrefler: Die Katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 118, S. 226-234: Schreflers Dissertation enthält die gesamte Erklärung der Bischofskonferenz als Anhang
13. ↑ Schrefler: Die Katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 118, S. 122 ff
14. ↑ Schrefler: Die Katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 140-151
15. ↑ Das vatikanische Originaldokument, deutsche Fassung. Abgerufen: 2010-09-22
16. ↑ a b David Berger: Herbert Vorgrimlers Lebenserinnerungen. Theologisches, Katholische Monatsschrift, Jg.36, Nr. 11/12, Nov./Dez.2006, S. 353-361, Verlag nova + vetera, Bonn 2006 Volltext, abgerufen am 22. September 2010
17. ↑ Schrefler: Die Katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 226
18. ↑ Schrefler: Die Katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 148

Siehe auch