Rechtslage: Freimaurerei in Malta: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Februar 2016, 17:02 Uhr
Rechtslage: Freimaurerei in Malta
Der im Jahr 2000 erschienene Artikel "Freemasonry and the law in Malta" beschreibt, dass die Rechtsprechung freimaurerische Aktivitäten nicht behandelt, d.h. weder verbietet noch anerkennt. Diese sei ferner vom 'Foreign Interference Act' nicht betroffen, der vornehmlich ausländischer politischer Einflussnahme vorbeugen soll.
Links
- Freemasonry and the law in Malta http://www.timesofmalta.com/articles/view/20021110/opinion/freemasonry-and-the-law-in-malta.163070