Antimassonianische Societät: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Dezember 2010, 21:03 Uhr

Antimassonische Societäten

Quelle: Lennhoff, Posner, Binder

nannten sich androgyne Gesellschaften von Adligen, die bereits 1739 in Oberhessen, und zwar in Büdingen dann in Hamburg, Kopenhagen und anderen Orten auftraten. Trotz dem kampfansagenden Namen sind sie nicht Kampforganisationen gegen die Freimaurerei gewesen. Im Statut wird als Grund des Zusammenschlusses angeführt, daß die Freimaurer das weibliche Geschlecht ausschließen. Außerdem sollen die Freimaurer sich geweigert haben, ihre Geheimnisse der Obrigkeit zu enthüllen. Schließlich scheint auch den beteiligten Adelskreisen der demokratische Zug der Freimaurerei nicht gepaßt zu haben.

Das Statut der Gesellschaft ist 1742 ausgefertigt und von König Christian VII. von Dänemark, der Mitglied der Societät war, eigenhändig vollzogen worden. Verfasser der Satzungen war der dänische Kammerherr Graf Heinrich XII. von Reuß, der 1750 die Societät ins reußische Vogtland verpflanzte und sie dort unter dem Namen der "Gesellschaft der guten Leute" einsetzte. Gegen die Freimaurer errichtete man eine strenge Scheidewand: trotzdem traten Freimaurer ein. Die Gesellschaften scheinen gegen 1762 eingegangen zu sein. Ausführlich berichtet über sie Paul Kretschmer, Gera, in der Festschrift der Großloge "Lessing zu den drei Ringen" 1930 (auch als Sonderdruck im Verlage Gebrüder Stiepel, Reichenberg 1931).