Franz Baron von Prangen: Unterschied zwischen den Versionen
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Raven berichtete günstig und war mit den Kenntnissen der Kleriker vertraut geworden. Dem Br. von Hund lag auf das Äußerste an Beförderung der Sache. Daher ging Br. von Prangen, als legatus a latere des Heermeisters, im Februar 1768 nach Wismar, um, wie es in der Vollmacht vom 17. Januar heisst, "mit den Clericis zu W. Namens Unserer über Alles und Jedes, was sowol das System unserer Provinz, als das ihrige, angeht, ausführlich zu tractiren und, nach von beiden Theilen gefertigten reciprocirl. Versicherungacten, auf Treu und Glauben einander Nichts zu verschweigen, sich vollständig auf das Ausführlichste zu vernehmen, in Ansehung des Innern sowol der clerical. als unsrer weltlichen Verfassung, der damit verbundenen geheimen Absichten und der Mittel, dieselben geltend zu machen, auch Namens Unserer die erfoderlichen Gelübde und Versprechungen den Clericis abzulegen, die die Umstände erheischen dürften." | Raven berichtete günstig und war mit den Kenntnissen der Kleriker vertraut geworden. Dem Br. von Hund lag auf das Äußerste an Beförderung der Sache. Daher ging Br. von Prangen, als legatus a latere des Heermeisters, im Februar 1768 nach Wismar, um, wie es in der Vollmacht vom 17. Januar heisst, "mit den Clericis zu W. Namens Unserer über Alles und Jedes, was sowol das System unserer Provinz, als das ihrige, angeht, ausführlich zu tractiren und, nach von beiden Theilen gefertigten reciprocirl. Versicherungacten, auf Treu und Glauben einander Nichts zu verschweigen, sich vollständig auf das Ausführlichste zu vernehmen, in Ansehung des Innern sowol der clerical. als unsrer weltlichen Verfassung, der damit verbundenen geheimen Absichten und der Mittel, dieselben geltend zu machen, auch Namens Unserer die erfoderlichen Gelübde und Versprechungen den Clericis abzulegen, die die Umstände erheischen dürften." | ||
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Version vom 13. Mai 2014, 12:15 Uhr
Franz Baron von Prangen
Encyclopädie der Freimaurerei, Band 3, von Friedrich Mossdorf, verlegt von E. A. Brockhaus 1828, S. 122
Major von der Kavallerie in holsteinischen Diensten.
Baron von Prangen war Mitglied der höhern Grade von der Strikten Observanz unter dem Namen: "Eques a Pavone".
Legatus a latere des Heermeisters
Encyclopädie der Freimaurerei, Band 3, von Friedrich Mossdorf, verlegt von E. A. Brockhaus 1828 S. 329
"Mit der Bewilligung der Forderungen der Wismarer Brüder wart zugleich die Einleitung zu einer nähern Verbindung mit dem Klerikat beschlossen. Starck hatte nicht nur gegen den Br. von Hund ausgelassen, sondern auch Br. v. Schröder die ausdrückliche Erlaubnis zum Briefwechsel über diesen Gegenstand den auswärtigen Brüdern (in Petersburg) erhalten.
Raven berichtete günstig und war mit den Kenntnissen der Kleriker vertraut geworden. Dem Br. von Hund lag auf das Äußerste an Beförderung der Sache. Daher ging Br. von Prangen, als legatus a latere des Heermeisters, im Februar 1768 nach Wismar, um, wie es in der Vollmacht vom 17. Januar heisst, "mit den Clericis zu W. Namens Unserer über Alles und Jedes, was sowol das System unserer Provinz, als das ihrige, angeht, ausführlich zu tractiren und, nach von beiden Theilen gefertigten reciprocirl. Versicherungacten, auf Treu und Glauben einander Nichts zu verschweigen, sich vollständig auf das Ausführlichste zu vernehmen, in Ansehung des Innern sowol der clerical. als unsrer weltlichen Verfassung, der damit verbundenen geheimen Absichten und der Mittel, dieselben geltend zu machen, auch Namens Unserer die erfoderlichen Gelübde und Versprechungen den Clericis abzulegen, die die Umstände erheischen dürften."