Rechtslage: Gemeinnützigkeit von Freimauerlogen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gemeinnützigkeit wurde wegen des Ausschlusses von Frauen nicht anerkannt.
 
Die Gemeinnützigkeit wurde wegen des Ausschlusses von Frauen nicht anerkannt.
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== Siehe auch ==
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*[[Rechtslage: Geheimbündelei]]
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*[[Rechtslage: Freimaurerei in Malta]]
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*[[Rechtslage: Restitution]]
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*[[Rechtslage: Zugehörigkeit]]
  
 
== Links ==
 
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Version vom 23. März 2016, 14:18 Uhr

Rechtslage: Gemeinnützigkeit von Freimauerlogen

Über den Antrag zur Anerkennung einer Freimaurerloge als gemeinnütziger Verein urteilte am 23.6.2015 das Finanzgericht Düsseldorf.

Die Gemeinnützigkeit wurde wegen des Ausschlusses von Frauen nicht anerkannt.

Siehe auch

Links