Innerster Orient: Unterschied zwischen den Versionen

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Er bearbeitet alle Fragen des Gebrauchtums und der Lehre und legt seine Anträge der [[Großloge]] vor, während er selbst kein für die Großloge bindendes Beschlußrecht hat. Er besteht aus dem Großmeister, den Zugeordneten Großmeistern und den Ehren-Großmeistern sowie aus jeweils auf drei Jahre gewählten neun Mitgliedern des Berliner [[Innerer Orient|Inneren Orients]] als ordentlichen und aus den Provinzial-Großmeistern und ihren Deputierten, den Ehren-Großmeistern der Großen Provinziallogen, sowie den hammerführenden Beamten der Inneren Oriente und ihren ständigen Vertretern beim Innersten Orient als außerordentlichen Mitgliedern.  
 
Er bearbeitet alle Fragen des Gebrauchtums und der Lehre und legt seine Anträge der [[Großloge]] vor, während er selbst kein für die Großloge bindendes Beschlußrecht hat. Er besteht aus dem Großmeister, den Zugeordneten Großmeistern und den Ehren-Großmeistern sowie aus jeweils auf drei Jahre gewählten neun Mitgliedern des Berliner [[Innerer Orient|Inneren Orients]] als ordentlichen und aus den Provinzial-Großmeistern und ihren Deputierten, den Ehren-Großmeistern der Großen Provinziallogen, sowie den hammerführenden Beamten der Inneren Oriente und ihren ständigen Vertretern beim Innersten Orient als außerordentlichen Mitgliedern.  
  
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Version vom 14. April 2016, 08:26 Uhr

Innerster Orient

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

die oberste wissenschaftliche Abteilung der Großen Loge von Preußen, genannt "Zur Freundschaft", die als höchste Erkenntnisstufe die wissenschaftliche Erforschung des wahren Wesens der Maurerei und der geschichtlichen Entwicklung der Großlogensysteme aller Zeiten zu fördern und die Einsicht in diese Entwicklung unter den Mitgliedern zu verbreiten hat, namentlich "die Erkenntnis der Eigenart und Geschichte der Großen Loge von Preußen ..." (Kretschmer).

Er bearbeitet alle Fragen des Gebrauchtums und der Lehre und legt seine Anträge der Großloge vor, während er selbst kein für die Großloge bindendes Beschlußrecht hat. Er besteht aus dem Großmeister, den Zugeordneten Großmeistern und den Ehren-Großmeistern sowie aus jeweils auf drei Jahre gewählten neun Mitgliedern des Berliner Inneren Orients als ordentlichen und aus den Provinzial-Großmeistern und ihren Deputierten, den Ehren-Großmeistern der Großen Provinziallogen, sowie den hammerführenden Beamten der Inneren Oriente und ihren ständigen Vertretern beim Innersten Orient als außerordentlichen Mitgliedern.

Siehe auch