Constitution: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. März 2010, 15:50 Uhr

Siegel der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland

Constitutions-Urkunden

Quelle: Lennhoff, Posner, Binder

1.In der Mehrzahl Constitutions (engl.), die Satzungen. Daher Old Constitutions auch bei Anderson, der in ihnen zusammenfaßt History, Charges, Regulations usw. der altehrwürdigen Bruderschaft. Auch als Lehnwort im Deutschen für Großlogenverfassung gebraucht.

2.Die gesetzmäßige Einsetzung einer Loge durch eine Großloge. Daher: Constitution of a lodge.

3.Synonym: Patent, Warrant, Charter, Stiftungsbrief. Die Regularität einer Loge kommt zum Ausdruck durch die Unterstellung unter eine Großloge, die ihr ein Patent, Charter, Warrant ausstellt. Der Stiftungsbrief der Großloge gibt der Loge erst die Regularität. Nach amerikanischer Anschauung hat der besuchende Bruder aus einer anderen Loge die Pflicht, sich auf seine Regelmäßigkeit prüfen zu lassen, er hat aber anderseits auch das Recht, die Vorlage des Stiftungebriefes zu verlangen, um sich selbst zu überzeugen, ob er in einer regulären Loge zu Gaste ist. Der Stiftungsbrief liegt in angelsächsischen Logen bei jeder Arbeit als Beweis der Regelmäßigkeit auf.


Die älteste Gründungsurkunde Deutschlands

Absalom zu den drei Nesseln

Stiftungsurkunde

Quelle: Lennhoff, Posner, Binder

Stiftungsurkunde, das Dokument, auf dem die Rechtmäßigkeit, d. i. die gesetzmäßige Einsetzung der Loge durch eine Großloge, beruht (s. Charter).