Zur festen Burg an der Elbe

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Zur festen Burg an der Elbe

Johannisloge:

"Zur festen Burg an der Elbe"

Orient: Hamburg
Matr.-Nr.: VGL/GL 659/199
Gründungsdatum: 1921
Großloge: GLLdFvD
Logo FesteBurgAnDerElbe.jpg

Geschichte der Loge

1921: Gründung der Loge

Am 24. Mai 1921, einem Dienstag, trafen sich 13 Brüder aus verschiedenen Hamburger Logen in einem Sonderzimmer des Dammtorbahnhofs. Diese 13 Männer fassten den Beschluss, eine eigene Loge unter dem Sprengel der Provinzialloge von Niedersachsen zu gründen. Der Bruder Ernst Bailleu wurde zum Sprecher und später zum Logenmeister der Johannisloge „Zur festen Burg an der Elbe“ ernannt.

1935: Auflösung der Loge

1945: Reaktivierung der Loge

1948: Ruhestellung der Loge

2012: Reaktivierung der Loge

Am 10.November 2012 ist die Loge wieder aktiviert worden, nachdem sie 63 Jahre ruhte.

Bedeutung Logenname

Im Rahmen der Gespräche und Verhandlungen bezüglich der Logengründung in dem Sonderzimmer des Hamburger Dammtorbahnhofes wurde natürlich auch intensiv darüber diskutiert, welchen Namen die neue Loge denn nun erhalten solle.

Der Br. Emil Leichsenring erinnerte insofern an ein denkwürdiges Ereignis, dass sich nunmehr zum vierhundert Male jährte. Der Name der neuen Loge sollte daher seiner Meinung an dieses Ereignis und damit an die Standhaftigkeit, den Mut und die Vernunft eines maßgeblichen Theologen, nämlich Dr. Martin Luther, erinnern.

Vor besagten 400 Jahren, d.h. im Jahre 1521, wurde Martin Luther, -bereits durch den Kirchenbann quasi zum Ketzer erklärt-, vom Kaiser des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation, Karl V., auf Drängen einiger Fürsten, die versucht hatten Luther für ihre Ziele zu nutzen, nach Worms geladen. Dort sollte Luther nach dem Willen der Kirche und auch des Kaisers seine protestantischen Lehren widerrufen. Die Fürsten, die Luther unterstützten, hofften durch die bevorstehenden Ereignisse, die politische Macht Roms in den deutschen Gefilden zu schwächen. Auch Luthers Landesfürst, der Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen, forderte, Luther nicht ohne Anhörung zu ächten und zu verhaften. Am 02. April 1521 reiste Luther nach Worms; aber die Reise wurde nicht zu dem von der Kirche erhofften Bußgang, sondern im Gegenteil, glich einer triumphalen Reise; überall wurde Luther mit Begeisterung empfangen. Er predigte auf seiner Reise in Erfurt, Gotha und Eisenach und wurde auch in Worms vom Volk umjubelt. Sein Auftreten wurde als sachlich, klug und überlegt beschrieben. Er musste zweimal vor dem Kaiser erscheinen und ihm wurde jedes Mal deutlich nahegelegt, von seinen Lehren Abstand zu nehmen. Luther konnte jedoch keinen Beweis wider seine Thesen erkennen, die ihn hätten bewegen können, zu widerrufen:

„…wenn ich nicht durch Zeugnisse der Schrift und durch klare Vernunftsgründe überzeugt werde; denn weder dem Papst, noch den Konzilien allein glaube ich, da es feststeht, dass sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben, so bin durch die Stellen der Heiligen Schrift, die ich angeführt habe, überwunden in meinem Gewissen und gefangen in dem Worte Gottes. Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir, Amen!“

Luther wurde entlassen, jedoch nicht verhaftet, und rief als er den Verhandlungssaal verliess: „Ich bin hindurch!“ Als er und die ihn unterstützenden Fürsten Worms verlassen hatten, verhängte Karl V. die Reichsacht über Luther, so dass Dieser ab sofort vogelfrei war. Luther war somit zwar der Anklage wegen Häresie entgangen, durfte jetzt aber von Jedem beraubt, erniedrigt, verletzt und gar umgebracht werden. Da sich dies die Gegner Luthers sicherlich nicht entgangen lassen hätten, entführte der Kurfürst Friedrich Luther während der Rückreise und brachte ihn unerkannt auf die Wartburg, wo er unter dem Decknamen Junker Jörg nahezu ein Jahr lebte und das neue Testament in allgemein verständliches deutsch übersetzte.

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