Winkelrecht

Aus Freimaurer-Wiki
Version vom 12. Mai 2017, 15:18 Uhr von Urbantactics (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Winkelrecht

Altes Wort für rechtwinklig, einem rechten Winkel gemäß oder einen solchen bildend.

Winkelrecht, so lautet die stetige Mahnung, soll des Maurers Handeln sein.

Der Begriff „winkelrecht“ findet sich in folgenden Beiträgen:

  • "Winkelrecht sollen wir durchs Leben gehen, auf Recht, Gerechtigkeit, Gewissenhaftigkeit, Rechtschaffenheit achten." (Auszug aus dem Traktat: Winkelmass und Zirkel)
  • " … lernen wir unsere Leidenschaften zügeln, winkelrecht handeln, unsere Zunge im Zaum halten, Geheimnisse bewahren und Menschenliebe üben." (Auszug aus dem Artikel Spekulative Freimaurerei)
  • "Auch will nicht verlauten, dass sie in der Loge gelehrt werden, Steine winkelrecht zu hauen, zu formen, eine wasserrechte oder waagrechte Linie zu errichten." (Auszug aus dem Buch Von den Freimaurern, 1733)
  • "Alle, welche nötig sind, Entwürfe und Plane zu machen, zum Hauen, winkelrecht machen, Steine zu polieren, wasserrecht und lotrecht zu bauen." (Auszug aus der Ritualparodie von 1764)

Siehe auch