Traktat: Auseinandersetzung über die Freigärtner von Markus Schlegel

Aus Freimaurer-Wiki
Version vom 14. Oktober 2022, 17:13 Uhr von Jens Rusch (Diskussion | Beiträge) (→‎Siehe auch)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Header800.jpg


 Wichtiger Hinweis. Dieser Traktat enthält polarisierendes Material. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut ausschließlich die Sichtweise des Unterzeichners wiedergibt. Im Freimaurer-Wiki ist es u.a. unser Anliegen, sachliche Informationen auch zu aktuellen Konflikten in der Freimaurerei bereitzustellen, weswegen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf unsere historischen Recherchen zum Thema Freigärtner in unserem Lexikon verweisen. Andererseits wollen wir in der Sektion der personalisierten Traktate auch die Möglichkeit geben, persönliche (und damit gelegentlich auch einseitige) Sichtweisen zu kommunizieren.  Für die Redaktion | Dieter Ney

Auseinandersetzung über die Freigärtner

von Markus G. Schlegel am 02.10.2022

Mein persönliches Gedächtnisprotokoll als Freimaurer und Freigärtner aus den letzten eineinhalb Jahren. Alle Aussagen stammen aus persönlichen Gesprächen mit Betroffenen oder durch Kenntnisnahme von Originalunterlagen.

  • März 2020: Schwetzingen

Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener Verein gegründet. (Link https://freigaertner.org/)

  • August 2021: Bundesweit

Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren Großmeister und ohne Ermächtigung Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist, weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den Vereinsatzungen der einzelnen Logen, die meist eingetragene Vereine sind.

  • August 2021: London

Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge (https://iofg.org/). Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der Freimaurerei gibt.

Auf Grund meiner Verwunderung, dass man auch nur auf die Idee kommen könnte, dass es sich bei der Freigärtnerei um eine Art Freimaurerei handeln könnte, habe ich zu einem öffentlichen Online-Vortrag mit dem Thema "Weshalb Freigärtner keine Freimaurer sind" eingeladen. Der Vortrag findet sich hier:

  • Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland

Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD durch die VGLvD vorgelegt.

  • Oktober 2021: Berlin

Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Logenmeister der Berliner GLLFvD-Freimauerlogen – die im Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern „Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu melden. Ein Logenmeister schreibt auf diese Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit erinnert fühle. Der Großmeister schreibt daraufhin wohl einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber nachdrücklich bei seiner Aufforderung.

  • November 2021: Thüringen

Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge, um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist.

  • Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg

Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der Freimaurerei ab.

  • April 2022: Berlin

Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird ohne Beschluss der Mitgliederversammlung unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta und dem vorliegenden Gutachten der VGLvD in Einklang zu bringen ist.


  • Mitte des Jahres 2022: Hessen

Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm versprochen hat.

  • September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge

Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt.

Diese Passage wurde von der Redaktion entfernt, da sie Informationen über ein sog. "schwebendes Ehrengerichtsverfahren" enthielt.

Siehe auch

Links

Literaturverzeichnis