Sekretär

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Wie bei eingetragenen Vereinen gesetzlich vorgegeben, wird ein Schriftführer (Sekretär) gewählt. In manchen Logen wird zwischen einem protokollierenden (gem. Ritual – siehe A) und einem korrespondierenden Sekretär (gem. Vereinsrecht – siehe B) unterschieden, in den meisten Logen wird diese Funktion in Personalunion wahrgenommen. Aufgaben: A: • Verliest das Ergebnis der Meisterwahl beim Johannisfest • Verliest das Ergebnis der Beamtenwahl beim Johannisfest • Verliest die drei Antworten eines Suchenden vor dessen Aufnahme • Verliest das Gelöbnis bei Aufnahmen • Verliest die Namen der Brüder, deren bei der Trauerloge besonders gedacht werden soll und vermerkt dies in der Niederschrift • Pflegt das Protokollbuch der Loge: dokumentiert die Anwesenheit der Brüder sowie die Themen der Logenabende; sammelt Informationen zu „sonstigen“, erwähnenswerten Ereignissen über die Loge

B: • Unterrichtet den Bürgen schriftlich über das Ergebnis der Kugelung für einen Suchenden • Lädt alle Mitglieder der Loge rechtzeitig gem. Satzung zur Jahreshauptversammlung ein, schlägt die Tagesordnung vor • Dokumentiert alle Ergebnisse bei offiziellen Wahlen und Entscheidungen • Übernimmt im Auftrag des MvSt die offizielle, schriftliche Korrespondenz nach außen