Sekretär
Wie bei eingetragenen Vereinen gesetzlich vorgegeben, wird ein Schriftführer (Sekretär) gewählt. In manchen Logen wird zwischen einem protokollierenden (gem. Ritual – siehe A) und einem korrespondierenden Sekretär (gem. Vereinsrecht – siehe B) unterschieden, in den meisten Logen wird diese Funktion in Personalunion wahrgenommen.
Aufgaben:
A: Verliest das Ergebnis der Meisterwahl beim Johannisfest Verliest das Ergebnis der Beamtenwahl beim Johannisfest Verliest die drei Antworten eines Suchenden vor dessen Aufnahme Verliest das Gelöbnis bei Aufnahmen Verliest die Namen der Brüder, deren bei der Trauerloge besonders gedacht werden soll und vermerkt dies in der Niederschrift Pflegt das Protokollbuch der Loge: dokumentiert die Anwesenheit der Brüder sowie die Themen der Logenabende; sammelt Informationen zu „sonstigen“, erwähnenswerten Ereignissen über die Loge
B:
Unterrichtet den Bürgen schriftlich über das Ergebnis der Kugelung für einen Suchenden
Lädt alle Mitglieder der Loge rechtzeitig gem. Satzung zur Jahreshauptversammlung ein, schlägt die Tagesordnung vor
Dokumentiert alle Ergebnisse bei offiziellen Wahlen und Entscheidungen
Übernimmt im Auftrag des MvSt die offizielle, schriftliche Korrespondenz nach außen