Johann Amos Comenius
Comenius, Jan Amos
Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)
(latinisiert aus dem tschechischen Komensky), * 1592 in Nivnitz bei Ungarisch Brod in Mahren, in Naarden bei Amsterdam 1670, entstammte der Gemeinde der Bömisch-mährischen Brr. Früh verwaist, kam er 1608 auf die lateinische Schule der Brüdergemeinde Prerau, besuchte 1611 die später zur Universität erhobene Gymnasialschule in Herborn, schloß seine Studien 1613 mit einer Reise nach Holland und blieb dann ein Jahr in Heidelberg. Schon 1614 ist er Rektor der Brüderschule in Prerau, 1616 zum Priester geweiht und seit 1618 Priester in Fulnek. Er verfaßte mehrere erbauliche Schriften und erfreute sich großen Ansehens und großer Beliebtheit in seiner Gemeinde. Infolge der Schlacht am Weißen Berge 1621 verlor er Amt und Habe durch Plunderung 1624 durch die Vertreibung aller evangelischen Priester auch sein Asyl in Brandeis. 1628 mußte er sein Vaterland verlassen und fand Zuflucht in Lissa in Polen, wo er Leiter des dortigen Gymnasiums wurde. Seit 1632 war er Senior der Böhmisch-mährischen Brüdergemeinden.
Seine schulreformerischen Schriften hatten die europaische Aufmerksamkeit auf ihn gelenkt. Besonders seine "Pansophia", die durch Vermittlung des in London lebenden Samuel Hartlib in Druck erschien, erregte Aufsehen, so daß er 1641, einer Einladung Hartlibs folgend, nach London reiste, wo sich das englische Parlament mit seinen erzieherischen Vorschlägen beschäfigte. Da aber das englische Projekt infolge der Revolutionswirren nicht zur Ausführung gelangte, führte ihn ein ergebener Freund, Ludwig de Geer, dem schwedischen Kanzler Oxenstierna zu, den er in Norrköping besuchte. Der Kanzler wies ihm als rühigen Wohnsitz Elbing in dem damals schwedischen Gebietsteile Preußens an, wo C. in den Jahren 1642 bis 1648 in Ruhe seinen Arbeiten lebte 1648 wurde er Bischof der Böhmisch-mährischen Brr. und nahm wieder Wohnsitz in Lissa von wo ihn der ungarische Fürst Rakoczy nach seinem Gute Saros-Patak berief, allwo C. eine höhere Musterschule einrichtete.
Er fand jedoch keine rechte Befriedigung, sein Gönner Rakoezy starb, und so kehrte C. im Jahre 1652 wieder nach Lissa zurück. Hier erschien in diesem Jahre das in Nürnberg verlegte Buch, das seinen Weltruhm vermehren half, der erste praktische Anschauungsunterricht, der "Orbis sensualium pictus" (1658). Im April 1658 eroberte und zerstörte ein polnisches Heer das von den Schweden besetzte Lissa C. verlor sein ganzes Hab und Gut, darunter fast alle seine Handschriften, und flüchtete nach Hamburg, wo er zwei Monate krank lag, dann zum Sohne seines Freundes de Geer nach Amsterdam. Hier endlich fand er Ruhe und konnte mit Unterstützung reicher Freunde, wie Lorenz de Geer u. a, an eine Herausgabe seines Gesamtwerkes schreiten. Er starb in Naarden und wurde dort am 22. November 1670 beigesetzt.
Seine Begräbnisstätte hat ebense wechselvolle Schieksale erfahren wie der lebende C. Erst nach demWeltkriege erinnerte man sich der verwahrlosten, unter einem Wachzimmer gelegenen Grabstatte In Zusammenarbeit mit den hollandischen Behörden ließ die tschechoslowakische Regierung die Gebeine ihres größten Landsmannes heben und in einer wurdigen Kapelle beisetzen, die durch Schenkung der hollandischen Regierung in den Besitz der Tschechoslowakischen Republik übergegangen ist.
Die Zahl der Schriften von C. wird mit 142 angegeben. Seine Hauptwerke sind: "Janua linguarum reserata" (1631), "Didaetica magna" (1632), "Pansophiae prodromu6" (1639), "Orbis pictus" (1658), "Panegersia" (1662), "Unum necessarium" u. v. a. C. dringt in seinen didaktischen Schriften vor allem auf naturgemäße Erziehung, auf Anschauung der Welt, nicht auf Belehrung durch die Schriften alter und neuer Gelehrter, er predigt besonders in seiner "Panegersia" eine weitherzige Humanitätslehre friedliche Verständigung der Kirchen und Nationen, Erziehung des Menschengeschlechtes zu seinen höheren Zwecken durch Schulung, Verstandnis und unmittelbare Erkenntnis der Dinge.
Beziehungen des C. zur Freimaurerei sind gegeben durch seine ausgeprägte Humanitätslehre. Hartlib und er trugen sich mit der Absicht, eine Gemeinschaft von Menechen zu bilden und, wie er in der wahrend seines Londoner Aufenthaltes entstandenen Schrift "Via lueis" (1642) es ausdruckt, alle Kollegien, Genossenschaften und Bruderschaften zu sammeln und ein allgemeines Kollegium unter den Gebildeten des ganzen Erdkreises aufzurichten. In diesen Schriften verwendet C. nun zahlreiche Gleichnisse. die mit dem Symbolinhalt der Freimaurerei vollkommen übereinstimmen. Er spricht von einem Templum sapientiae, vom höchsten Baumeister der Welt u. a. m. Besonders gerne wird als Zeichen der geistigen Verwandtschaft zwischen C. und der Freimaurerei das Titelbild der 1644 erschienenen Schrift "Pansophiae Prodromus" herangezogen, das eine königliche Frauengestalt zeigt, zuderen Füßen Zirkel, Winkelmaß und ein Buch liegen.
In einer sehr schönen Arbeit hat Vonka ( "Drei Ringe", Jahrgang 1927, pag. 131) 33 Beweisstucke zusammengetragen, die, wenn nicht für das Freimaurertum des C., so doch für seine geistige Verwandtschaft Beweise erbringen.
C. einfach als Freimaurer zu bezeichnen, geht wohl zu weit. Er hat den Gedanken eines weltumspannenden Humanitätsbundes gepflegt und ausgesprochen, der später im Freimaurerbund die C. selbst versagte, Erfüllung gefunden hat.
Das verbindet ihn mit der Freimaurerei. Außerdem hat C. Gedanken ausgesprochen und vertreten, die dann zur Zeit der Grundung der Großloge von England in gebildeten Kreisen Englands lebendig genug waren, um der Verfassung der ersten Großloge ihren unverwischbaren Stempel anzuprägen. Wenn es also auch historisch schwer fällt, C. in die Freimaurerei hineinzudenken, so fällt es anderseits ebenso schwer, sich eine vom Humanitätagedanken erfullte Freimaurerei ohne C. vorzustellen. Die übereinstimmung der freimaurerischen "Alten Pflichten" mit den Satzungen der Böhmischen Brr. die C. 1616 und 1649 verfaßte, hat bereits Krause (1810) erkannt. Auf seinen Zusammenstellungen fußte Dr. Ludwig Keller (s. d.) in seiner Schrift "Die Schriften des Comenius und das Konstitutionenbuch". Bei der Schwierigkeit der Materie (ein großer Teil der in Betracht kommenden Schriften des C. ist in tschechischer Sprache verfaßt) konnte nur ein tschechischer Sachverständiger neue Ergebnisse zeitigen.
Der bereits oben erwähnte R. J. Vonka hat im Jahre 1931 eine Schrift in tschechischer Sprache erscheinen lassen: "Staré Povinnosti svobodaych zednaruv", "Die alten Pflichten der Freimaurer" (in der linihovna zednar6ké Literatury, Band III, Prag), in der er den Text der Alten Pflichten in englischer, deutscher und tschechischer Sprache den Originalstellen aus den Schriften des C. gegenüberstellt. Die Übereinstimmung ist in vielen Punkten eine verbluffende. An einzelnen Stellen ist sie sogar wortgetreu! Durch die Untersuchungen Vonkas wird es immer deutlicher, daß der oder die Verfasser der Andersonschen Konstitutionen die Schriften des C. zumindest gut gekannt haben mussen. Selbst wenn man zugibt, daß die Gedanken des C. zu jener Zeit gewissermaßen in der Luft lagen, wird man an dieser auffalligen Übereinstimmung nicht vorbeigehen können.