Rudolf Steiner
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Inhaltsverzeichnis
Reuß und Steiner
- Vertrag zwischen Theodor Reuß und Rudolf Steiner über die Aufnahme Steiners in die Yarker-Freimaurerei.
- Auszug: Br. Dr. Steiner erhält hiermit von Theodor Reuß, unter Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Voraussetzungen, die Berechtigung, nach seiner Wahl und ohne vorher die Genehmigung des Br. Theodor Reuß einholen zu müssen, eine unbegrenzte Anzahl von Mitgliedern der Theosophischen Gesellschaft oder auch von solchen Personen, die der Theosophischen Gesellschaft nicht angehören, in diesem Kapitel und Mystischen Tempel "Mystica aeterna" in Berlin, in den Orden der Alten Templer Freimaurer vom Schottischen, Memphis- und Misraim- Ritus für das Deutsche Reich aufzunehmen, und selbe bis zum 30.Grad A.& A. zu perfektionieren.
- Quelle: Steiner, Rudolf; Zur Geschichte und aus den Inhalten der erkenntniskultischen Abteilung der Esoterischen Schule 1904 - 1914; Hrsg. Hella Wiesberger. Dornach/Schweiz 1987 (GA 265) Seite 82f
- Auf der gleichen Seite: Öffentliche Ernennung Rudolf Steiners zum Generalgroßmeister des Ägyptischen Ritus von Misraim in Deutschland.
Dokumente
- Das Blavatsky-Patent Quelle: H.P. Blavatsky, Collected Writings 1874-1878, Volume One, The Theosophical Press, Wheaton Ill, USA 1966 S. 305
Reuß und Rudolf Steiner bei Wikipedia
Quelle: Wikipedia
Theodor Reuß war 1885 Mitglied der Theosophischen Gesellschaft und seit 1896 der Theosophischen Gesellschaft in Amerika (TGinA) geworden. Rudolf Steiner leitete ab 1902 als Generalsekretär die Deutsche Sektion der Theosophischen Gesellschaft, ein Ableger der in Konkurrenz zur TGinA stehenden Theosophischen Gesellschaft Adyar. Steiner soll von Reuß 1906 gegen 1500 Reichsmark ein Patent zum stellvertretenden Großmeister (Rex Summus X° Sanctissimus - Höchster und Heiligster König) des O.T.O./Memphis/Misraim Kapitels und Großkonzils der Rosenkreuzer-Loge „Mystica Aeterna" in Berlin erhalten haben, was Peter-R. König zu widerlegen versucht. Steiners Ehefrau, Marie Sievers, veröffentlichte 1933/34 im Verlag der Anthroposophischen Gesellschaft , dass ihr Mann einer „Arbeitsgruppe“ namens „Mystica aeterna" bis 1914 angehört habe. Frau Steiner gehörte diesem Kreis selber auch als eins der ersten Mitglieder an. Daran knüpft vereinzelte Polemik gegen den Begründer der Anthroposophie. Steiner stand wie Reuß in rosenkreuzerischer oder theosophischer und neognostischer Tradition, und beide haben Adoptionslogen unterstützt, die teilweise freimaurerisch orientiert waren. Dabei lehnte Steiner die libertinistisch-gnostischen Ausformungen der Hochgrade durch Reuß und Crowley ab. Reuß und Steiner sollen dem Ordo Rosicrusianum angehört haben. Steiner gründete 1912/13 die Anthroposophische Gesellschaft und beendete seine Zusammenarbeit mit Reuß 1914.
Literatur zum Thema
- FLENSBURGER HEFTE 63
- Hella Wiesberger/Julius Zoll: Über Rudolf Steiners Verhältnis oder Nicht-Verhältnis zum O.T.O. Studie aus dem Archiv der Rudolf Steiner-Nachlaßverwaltung. In: Das Goetheanum, Nr.40/05.01.1997;
- Stefan Leber: Schwarzmagisches Sektierertum und geistige Verführung. Neue Versuche, Anthroposophie und Waldorfschulen zu diskreditieren. In: Das Goetheanum, Sonderbeilage zur Nr.44/02.02.1997;
- Hella Wiesberger: Rudolf Steiners esoterische Lehrtätigkeit. Wahrhaftigkeit, Kontinuität, Neugestaltung. Dornach 1997. In diesem Buch Hella Wiesbergers ist der aktuelle Forschungsstand des Rudolf Steiner-Archivs auf den Seiten 277–295 zusammenfassend wiedergegeben.