Rechtslage: Restitution
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Rechtslage: Restitution
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Rückgabe von Logenhäusern
Rückgabe bzw. Rückführung von Logenbibliotheken und Akten
Beispiele
Auszug aus dem Artikel Traktat: Die Großloge Royal York zur Freundschaft:
- Eine ganz wesentliche Aufgabe übernahm dieser „Verein Royal York“ nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990. Die Großloge Royal York war Eigentümerin von vielen Logenhäusern und Immobilien in der ehemaligen DDR, die durch Enteignung des NS-Regimes im kommunalen Bereich anderweitige Nutzung erfahren hatten. Die Großloge hat die Restitution erfolgreich betrieben und danach die Verwaltung von dem daraus erworbenen Vermögen übernommen.
Auszug aus dem Artikel Nazi Paul Heigl: Freimaurer-Helfer wider Willen:
- Schon kurz nach Kriegsende bemühte sich die wiedereingesetzte Großloge von Wien im eigenen Namen und im Namen der ehemals angeschlossenen 22 Wiener Logen um die Rückgabe der ihr geraubten Güter. Nachdem sie am 6. Dezember 1945 die Bewilligung zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit erlangt hatte, ersuchte Großmeister Karl Doppler am 4. Juli 1946 die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) um Restitution des in der Nationalbibliothek „deponierten Eigentums“ und forderte die ÖNB auf, ihr die „Büchereien und Zeitschriftensammlungen der Großloge von Wien auszufolgen.“
- Es folgte zweieinhalb Monate Schweigen. Am 10. September 1946 übermittelte Großmeister Doppler eine Erinnerung an die Nationalbibliothek, auf welche die ÖNB innerhalb von zwei Wochen reagierte: mit hinhaltendem Widerstand durch Bezweiflung des Rechtsanspruchs der Großloge und die Einschaltung weiterer Behörden. Doch die Großloge ließ nicht locker, und nach einigem Hin und Her setzte sie sich 1947 durch.
- Die Nationalbibliothek bestätigte der von ihr selbst eingeschalteten Finanzlandesdirektion, „daß die Bibliothek der Großloge von Wien in der nationalsozialistischen Zeit durch die Gestapo der Nationalbibliothek überwiesen wurde. Die mehrere 1000 Bände umfassende Bibliothek ist noch zur Gänze vorhanden und kann nach Zustimmung der Finanzlandesdirektion ohne Schwierigkeiten dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden.“
Auszug aus dem Artikel Logenbestände im Sonderarchiv Moskau:
- Im Archiv finden sich Akten verschiedenster Provenienz, die der Roten Armee bei Ihrem Vormarsch im damaligen Deutschland 1944/45 in die Hände fielen. Zum größten Teil handelt es sich um Archivalien, die das Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) und die ihm unterstehenden Institutionen produzierten, von anderen staatlichen und kommunalen Institutionen übernahm oder in Deutschland und den besetzten Gebieten beschlagnahmte.
- Die Akten wurden in dem im März 1946 gegründeten Sonderarchiv in Moskau zusammengefürt und dort vom KGB ausgewertet. In Einzelfällen hatten auch sowjetische Historiker Zugang zum Aktenmaterial (siehe Wsjewolod Borisowitsch Knjashinskij: Prowal planow ob "edinija Ewropuj". Otscherk istorii imperialistitscheskogo antisowjetskogo "Objedinenija Ewropuj" meshdu Perwoj i Btopoj Mirowujmi wojnami; Moskau 1958 - für diese Arbeit wurden die Fonds 554 und 771 benutzt). Weniger interessante Teilbestände, z. B. den Großteil der Freimaurerakten, gab man in den 1950er Jahren an die DDR ab.
- 1990 wurde das Archiv für die allgemeine wissenschaftliche Nutzung geöffnet. Nachdem es zunächst einige Jahre lang als "Zentrum zur Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen" geführt worden war, erfolgte 1999 die Eingliederung in das Russische Staatliche Militärarchiv, wobei die räumliche Eigenständigkeit gewahrt blieb.
- Anfang der 1990er Jahre verhandelten deutsche und russische Stellen über die Rückführung der deutschen Bestände. Leider kam es dabei zu keinem greifbaren Ergebnis, so daß sich der Forscher weiterhin auf den Weg nach Moskau machen muß. Rückgaben von Archivgut an andere Staaten dagegen, z. B. Frankreich und Norwegen, haben nach der Perestroika stattgefunden.
Links
- Bundesverwaltungsgericht http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=300909U8C13.08.0