Wormser Manifest
Wormser Manifest
des Vereins deutscher Freimaurer,
von der Jahresversammlung 1867 beschlossenen Kundgebung "an alle Großlogen des Erdenrunds", in dem der Menschheitsgedanke starke Unterstreichung erfuhr. Es hieß darin u. a.: "Der Freimaurerbund will und soll ein Bund sein , ein Bund mit der Menschheit und für die Menschheit.
Dies ist er aber nicht wahrhaft und nicht im vollen Sinne, solange seine Einheit wie bisher nur eine durch den gemeinsamen Geist der Brüderlichkeit und durch das Band einiger gemeinsamer Kulturformen erzeugten Ideale ist, solange diese Einheit nicht auch äußerlich einen entsprechenden Ausdruck und eine formelle Darstellung erhalten hat durch ein gemeinsames Bundesgesetz und gemeinsame Einrichtungen."
Dieses Manifest bildete die Einbegleitung eines Entwurfs zu einem Allgemeinem Grundgesetz des Freimaurerbundes, das die Berufung internationaler Maurerkongresse und die Begründung eines Verwaltungsausschusses für den ganzen Bund (Universal-Großloge) ins Auge faßte. Nur in allem Wesentlichen wurde die Einheit angestrebt, im übrigen aber sollten die "maurerischen Grundsätze der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, der Selbstverwaltung und des allgemeinen Priestertums" aufs genaueste respektiert werden. Arbeit "nach einem Baurisse und einem Geist" war die Grundtendenz des Manifestes. (s. Grundgesetz, Allgemeines).