Company und Society

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Company und Society

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)


Bei der Darstellung der Zunft- und Gildenverhältnisse des altenglischen Bauhandwerkes ergeben sich große Schwierigkeiten sachlicher und sprachlicher Natur. Sachlich: weil vieles dem Geschichtsschreiber unklar bleibt, sprachlich: weil die in ständigem Flusse befindliche altenglische Terminologie wiederholt verwirrend ineinandergreift und weil viele Ausdrücke eigentlich unübersetzbar sind. Man braucht hier nur an die unglückliche Übersetzung von Freemason in Freimaurer zu erinnern, um die Schwierigkeiten anzudeuten.

Begemann, der Philologe von Beruf war, hat durch die rein sprachwissenschaftliche Einteilung und seine deduzierte Klassifizierung berechtigten Widerspruch gefunden. Und ebenso stimmen die englischen Autoren auch mit jener besonders von Wolfstieg und Keller vertretenen Richtung durchaus nicht überein, die in der Loslösung der Society von der Company den Ausdruck besonderer geistiger Bewegungen erblicken wollen. Die hier wiedergebene Darstellung schließt sich in erster Linie an Londoner Verhältnisse an.

Die Zunftgenossenschaften führen in England verschiedene Namen. Sie werden als Commonalty, fellowship, company bezeichnet, das von ihnen ausgeübte Gewerk heißt trade art, mistery, craft, faculty, science, occupation. Daneben kommen noch die Bezeichnungen Community oder Corporation vor. Aber auch der Ausdruck Society kommt vor. Eine scharfe Trennung der Bezeichnung besteht also durchaus nicht. Die Zunft untersteht der staatlichen Obrigkeit (Baupolizei), die auch auf die Verhältnisse der Mitglieder Einfluß nimmt. Neben oder besser in der Zunft erhielten sich die alten Steinmetzenbruderschaften, die sich der staatlichen Aufsicht entzogen. Im Laufe der Zeiten sind sie wohl ineinander übergegangen, so daß Zunft und Bruderschaft eins wurde. Die nicht endenwollenden Lohnbewegungen der Gesellen riefen eigene Organisationen, alliances, covignes oder conferacies, auf den Plan. Dies scheint zu schweren Mißhelligkeiten geführt zu haben, wobei die Städte um ihre Autorität zu bangen begannen.

Daher erwirkten sie bei der Vormundschaft des Königs Heinrich VI. im Jahre 1425 die Bestätigung eines Parlamentsbeschlusses, in welchem die jährlichen Zusammenkünfte und Vereinigungen der Werkmaurer verboten wurden. Das Edikt verbietet Kapitel oder Kongregationen abzuhalten. Zuwiderhandelnde sind als Hochverräter zu behandeln. Praktisch hatte dieser Erlaß keine Folgen. Die Bauhütten waren Werkverbände, sie hatten aber in sich noch die Reste der alten Steinmetzenbruderschaft.

In London war die Gilde aus der Vereinigung von zwei besonderen Zünften hervorgegangen. Dort bestanden zwei einander nicht sehr wohlgesinnte Zünfte: die der Masounhewers, also der Steinmetzen, und die der Masoun Legers, der eigentlichen Maurer... Nach der Großen Pest im Jahre 1356 gerieten die beiden Bruderzünfte einander derart in die Haare, daß der Mayor von London daranging, endlich Ordnung zu schaffen. Es wurde eine aus 12 Personen bestehende Körperschaft gegründet, die eine Vereinigung der beiden Baukorporationen vorbereiten sollte. 1376 werden noch beide Zünfte gesondert genannt. Im Gildenverzeichnis stehen die Vertreter der Freemasons an 19., die Masons Company of the City of London an 36. Stelle. Infolge Drucks der städtischen Behörden wurde also aus diesen beiden Zünften eine einzige.

Dabei ist auch der Unterschied zwischen freemason und mason verwischt worden, wie sich aus der Korrektur in einem alten Akt ziemlich eindeutig ergibt. 1436 verfügt König Heinrich VI., "daß alle gildes fraternities and autres companies incorportz" (so !) ihre Patente und Freibriefe vorzulegen haben. Änderungen in der Fassung der Konstitutionen dieser Zeit lassen vermuten, daß auch die Steinmetzenzunft zu dieser Zeit eine Satzungsänderung durchgemacht hat. 1436 erwarb die Masons Company in London für 99 Jahre ein Grundstück vom Prior der Dreifaltigkeitskirche und errichtete darauf eine Halle. Diese Masons Hall lag östlich von der Guildhall zwischen Basinghall und Colemann Street. 1472 bekam die Company ein Wappen, 1481 wurde sie eine sogenannte Livery Company, d. h. sie erhielt durch königliche Erlaubnis eine Zunfttracht und rückte damit in die Reihe dieser bevorrechteten Zünfte vor. 1563 kaufte die Zunft den Boden, auf dem ihre Halle stand.

Über die Verhandlungen innerhalb der Company wurden Protokolle geführt, die sich bis 1620 zurück erhalten haben. Conder, der sie in den Veröffentlichungen der Quatuor Coronati Lodge bearbeitet hat, konnte hierbei Folgendes feststellen: die Zunft wird geleitet von einem Meister und zwei Wardens, denen ein Verwaltungsrat, Court of Assistance, zur Seite steht. Ein Schreiber, Clerk, versieht die Eintragungen und führt die Rechnungen. Die Mitglieder zerfallen in liverymen, die berechtigt sind, die Zunfttracht zu tragen, und in einfache Mitglieder, die yeomen oder freemen. Aus den Rechnungsbüchern lassen sich die Schicksale der einzelnen Mitglieder gut verfolgen. Neben der Company besteht eine Vereinigung, die Society genannt wird. Es ist zu ersehen, daß der Lehrling für seine Aufnahme eine gewisse Taxe zahlte, daß für die Freisprechung nach sieben Jahren neuerliche Taxen zu entrichten waren. Hatte der nunmehr Freigesprochene den Ehrgeiz, Liveryman zu werden, so kostete das neuerlich 9 £. Für ein weiteres £ konnte er Mitglied der Society werden, die hier also zum ersten Male als gesonderte Vereinigung erscheint. Die Society lebt mit der Company in enger Verbundenheit, die Taxen gehen in die gemeinsame Kasse.

Erst viel später hat die Society einen eigenen Clerk. Genaue Überprüfung der Mitgliedernamen zeigen nun Folgendes: nicht alle Mitglieder der Company sind Mitglieder der Society. Anderseits aber führt die Society Mitglieder in ihren Listen, die in jenen der Company nicht vorkommen. Nunmehr entwickelt sich auch ein Unterschied im Sprachgebrauche: die Gesamtheit nennt sich Free and Accepted Masons. Die Mitglieder der Society heißen Accepted Masons (s.a. Accepted). In den Listen der Society tauchen Namen von Zunftfremden auf, die aus später auszuführenden Gründen beitraten, Leute verschiedener Berufe, die Anschluß suchten, nicht um das Bauhandwerk zu treiben, sondern aus geselligen oder geistigen Gründen.

Die Society tagte in der Masons Hall. Der Grundriß des Gebäudes weist auch eine Küche auf. Es fanden also die Versammlungen nach der Sitte der Zeit bei Speise und Trank in der Maurerhalle statt. Aber Elias Ashmole erwähnt bereits 1682, daß nach der Versammlung in der Masons Hall ein Mahl in der Taverne zum "Halben Mond" stattgefunden hat. Es wurde also der ritualmäßige Teil der Aufnahme noch in der Halle der Maurer, die anschließende Tafel bereits in einem Wirtshause abgehalten. Mit der Zeit scheint man überhaupt die Maurerhalle verlassen zu haben - die Gründe hierfür können sehr banale gewesen sein und damit vollzog sich langsam aber sicher die Trennung der Company von der Society. Werden doch späterhin Beschwerden darüber laut, daß die Accepted Masons die Erkennungszeichen verändert haben, so daß die Mitglieder der Company Schwierigkeiten beim Besuche der Versammlungen hatten.

Wie leicht der Zusammenhang in Vergessenheit geriet, beweist Anderson, der die urspünglichen Versammlungen in der Masons Hall mit keinem Worte mehr erwähnt. Auch der ursprüngliche Zweck der Acceptance geht verloren. In den Logen, wie wir jetzt die Society nennen wollen, schrumpfte die Zahl der wirklichen Bauleute immer mehr und mehr zusammen. Unter den ersten Beamten der Großloge von London 1717 ist überhaupt kein Steinmetz mehr. Sayer, der erste Großmeister, wird einfach als Gentleman charakterisiert, die beiden ersten Großaufseher sind ein Zimmermann und ein Captain. Heute besteht die Company der Masons als Londoner Gilde weiter, während aus der Society die heutige Freimaurerei hervorgegangen ist. Gould faßt die Unterschiede, die in den Begriffen Company und Society gelegen sind, in den Satz zusammen (History III, 211): "Wie immer auch der Sprachgebrauch in den Provinzen gewesen sein mag, so muß für die Hauptstadt wenigstens angenommen werden, daß Society zur Bezeichnung der Loge, Company zur Bezeichnung der Brr. der Gilde verwendet wurde."

Eine der ungeklärtesten Fragen der Freimaurergeschichte betrifft die Gründe dieser Absonderung in eine Company und Society. Besonders von deutschen Forschern werden hier tiefgeistige Motive in den Vordergrund gestellt, sei es nun, daß es das alte Rosenkreuzertum, sei es, daß es der Deismus gewesen sein soll. Bezeichnenderweise lehnen englische Autoren alle diese Ableitungen übereinstimmend ab, so daß sich hier der merkwürdige Widerstreit ergibt, daß die Engländer, die in der Kontinuität ihrer Volkssitten leben, die von den Deutschen beanspruchte geistige Tiefe der Motive ablehnen. Der Brauch, daß Männer von Ruf und Namen sich einer Zunft als Mitglieder anschließen ist auch heutigentags noch in England üblich. Henry Browne (A. Q. C. 1909, 19) meint hierzu: "im XVII., XVIII. und anfangs des XlX. Jahrhunderts galt es als Ehre, Freeman einer Zunft zu sein, so wie es in London noch heute als Auszeichnung gilt, Mitglied einer Livery company zu werden."

Deshalb waren eine ganze Anzahl von Personen des Adels und der Gentry Mitglieder der einen oder der anderen Zunft, die einen durch Erbschaft (patrimonium) die andern als Servitut, und ihre Söhne wurden apprentices. So hatte die Zunft der Tuchweber und die Kammer der Kaufleute in Durham eine große Anzahl derartiger Ehrenmitglieder. 1781 wird Hugh Percy, Herzog von Northumberland, in Durham als Freeman in die Company of butchers aufgenommen. John Lambton wird 1813 in die Schmiedezunft aufgenommen. Sehr eifrige Mitglieder schienen es allerdings nicht gewesen zu sein, denn sie werden alljährlich mit 10 Schilling bestraft, weil sie bei den Vierteljahrsversammlungen fehlten.

Auch der derzeitige [1932] Prinz von Wales ist eingetragenes Mitglied mehrerer Zünfte. Wie stark diese Einwanderung von Zunftfremden vor sich ging, beweist die Loge von Aberdeen, die 1670 ihre neuen Statuten von allen Mitgliedern unterschreiben ließ. Von den 59 Mitgliedern waren überhaupt nur noch 7 Steinmetzen. In einzelnen Orten blieb der Zusammenhang zwischen Company und Society bis ins XIX. Jahrhundert erhalten. So bei der Loge St. John Nr. 3 in Glasgow, wo der Vorsteher der Steinmetzengilde bis 1850 Meister vom Stuhl der symbolischen Loge war. In Edinburgh wurde 1754 eine Loge der Freimaurer gegründet, in der die Symbolmaurer die Majorität erlangten. Darauf traten die Werkmaurer aus und gründeten 1776 eine eigene Loge, in die nur Werkleute aufgenommen wurden. Erst 1919 wurden auch verwandte Gewerbe, wie Maurer, Elektroingenieure, Steinpolierer und Steinbrucharbeiter aufgenommen.

Die Trennung der beiden Gruppen vollzog sich als innerliche Notwendigkeit, als der Bestand an gemeinsamen Interessen geringer wurde. Die Company blieb die Vereinigung der operativen, die Loge wurde die Sammelstelle der spekulativen Maurer. Über besondere geistige Betätigung der Logen schweigen sich die vorhandenen Akten aus. Sie erzählen von Gradarbeiten, einem Gebrauchtum und Geselligkeit. Die ersten erhaltenen Reden, so z. B. die Charge des Lord Kingston, geben allgemeine moralische Anweisungen, die sich auf das Gebrauchtum stützen.

Von besonderen geistigen Geheimnissen, etwa im Sinne rosenkreuzerischer Esoterik, erfahren wir nichts. Die Society entlehnte von der Company die Gebräuche, sie dankte ihr ihren Bestand. Dann hat sie sich von ihr losgesagt und ging in das über, was wir heute Freimaurerei nennen.

Durch den Übergang vom Zunftzwang zur Gewerbefreiheit hat die Company of Masons allmählich jeden Zusammenhang verloren. Sie besteht wohl noch heute weiter, ist aber nichts anderes als eine jener Livery companies von London, die ein großes Vermögen verwalten, gesellige und Wohlfahrtszwecke pflegen, eine sogenannte benefit society, die nach Conder nichts anders sind als eine auf historische Traditionen zurückblickende Art von Klubs.