Wohltätigkeitsanstalt zur Einigkeit

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Wohltätigkeitsanstalt zur Einigkeit

Geschichte

Die Geschichte der Wohltätigkeitsanstalt ist eng verwoben mit der Loge zur Einigkeit, einer ältesten und größten Logen Deutschlands. Sie wurde zur Zeit der Kaiserkrönung in Frankfurt am Main, 1742, gegründet.

Die Mitglieder der Freimaurerloge Zur Einigkeit sind gleichzeitig Mitglieder der Wohltätigkeitsanstalt zur Einigkeit.

Am Ende des 18. Jahrhunderts lagen unruhige Zeiten über der Stadt Frankfurt und der Loge zur Einigkeit. Besetzungen, Exekutionstruppen der Franzosen und Kriegskontributionen zehrten an den Bürgern und deren Einkommen.

Getragen von dem Gedanken, den Söhnen von Kriegswitwen und unvermögenden Brüdern der Loge Bildung und Ausbildung zu ermöglichen, riefen die Brüder der Loge zur Einigkeit am 23. Mai 1800 die “Wohltätigkeitsanstalt zur Einigkeit zur Erziehung und Bildung der Jugend (WA)” ins Leben. Sie zählt damit zu einer der ältesten Stiftungen in Frankfurt am Main.

Die Beweggründe zur Errichtung der Stiftung lassen sich gut einem Vorwort zur Satzung entnehmen, wo es heißt:

“Der Gedanken größte … sind unstreitig die, welche das Wohl der Menschheit zum Zweck haben, und darum entwarfen die Mitglieder des Vereins “Zur Einigkeit” den schönsten Plan, als sie sich in einer Versammlung am 23.5.1800 vereinigten, einen Gedanken zu einer guten That in das Leben zu bringen, die gute Taten entbehrlich machen sollte.”

Über fast zwei Jahrhunderte blieben die Ziele der Anstalt, ihre Satzung und die Struktur ihrer Verwaltung nahezu unverändert und bestimmen auch noch heute das Wirken dieser Stiftung. Bedürftige Jugendliche werden von der WA zu ihrer ersten Berufsausbildung unterstützt, unabhängig von Art und Umfang der Ausbildung, ob Schule, Handwerk oder Universität.

Neben dem Wiederaufbau und dem Erhalt ihres kulturellen Erbes sowie der Pflege der Liegenschaften an der Kaiserstraße 37 in Frankfurt, hat die WA seit 1950 mehr als 2 Mio. Euro aus eigenen Mitteln an Beihilfen für Jugendliche aufgewendet.

Förderung

Seit ihrer Gründung im Jahr 1800 ist unabänderlicher Satzungszweck der Wohltätigkeitsanstalt zur Einigkeit

“… durch Beihilfen die Erziehung und Ausbildung der Jugend zu unterstützen.”

“Ohne Beschränkung auf den Personenkreis werden die Beihilfen bedürftigen Jugendlichen gewährt zum Besuch von Schulen, Fach- und Hochschulen, anderen Bildungseinrichtungen und zur praktischen Berufs- und Weiterbildung. … Ebenso können Zuwendungen auch an gemeinnützige Körperschaften gegeben werden, die den gleichen Zweck wie die Anstalt verfolgen.”, heißt es weiter dazu in der Satzung.

Siehe auch

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