Rudolf Steiner

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Reuß und Steiner

  • Vertrag zwischen Theodor Reuß und Rudolf Steiner über die Aufnahme Steiners in die Yarker-Freimaurerei.
  • Auszug: Br. Dr. Steiner erhält hiermit von Theodor Reuß, unter Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Voraussetzungen, die Berechtigung, nach seiner Wahl und ohne vorher die Genehmigung des Br. Theodor Reuß einholen zu müssen, eine unbegrenzte Anzahl von Mitgliedern der Theosophischen Gesellschaft oder auch von solchen Personen, die der Theosophischen Gesellschaft nicht angehören, in diesem Kapitel und Mystischen Tempel "Mystica aeterna" in Berlin, in den Orden der Alten Templer Freimaurer vom Schottischen, Memphis- und Misraim- Ritus für das Deutsche Reich aufzunehmen, und selbe bis zum 30.Grad A.& A. zu perfektionieren.


Quelle: Steiner, Rudolf; Zur Geschichte und aus den Inhalten der erkenntniskultischen Abteilung der Esoterischen Schule 1904 - 1914; Hrsg. Hella Wiesberger. Dornach/Schweiz 1987 (GA 265) Seite 82f
  • Auf der gleichen Seite: Öffentliche Ernennung Rudolf Steiners zum Generalgroßmeister des Ägyptischen Ritus von Misraim in Deutschland.

Dokumente

  • Das Blavatsky-Patent Quelle: H.P. Blavatsky, Collected Writings 1874-1878, Volume One, The Theosophical Press, Wheaton Ill, USA 1966 S. 305