Verbrennen der Dokumente

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Verbrennen der Dokumente

Quelle: Lennhoff, Posner, Binder

In französischen Logen werden die eingeholten Informationschreiben über die Suchenden nach der Aufnahme in offener Loge verbrannt, damit nicht späterhin etwa Mißhelligkeiten daraus entstehen können. Ebenso wurden früher die Dokumente und die maurerische Bekleidung symbolisch verbrannt, wenn ein Br. aus der Loge um infamia ausgeschlossen wurde. Z. B. wurden 1784 in Toulouse mehrere Brr. bestraft, weil sie in voller maurerischer Bekleidung an einem Maskenfeste teilgenommen hatten. Der Urteilsspruch lautete: "seraient brulé" oder "condamné au feu". Außerhalb Frankreichs unbekannter Brauch (Miscellanca latomorum, März 1930).

Anderson berichtet, daß es im Jahre 1721 in einigen Logen zum unersetzlichen Verlust der Brüderschaft verschiedene wichtige Schriften, welche ihre Logen, Verordnungen, Gebräuche, Vorschriften und Geheimnisse betrafen, insbesondere eine von Nicolaus Stone, dem Aufseher von Inigo Jones, von einigen ängstlichen Brüdern zu hastig verbrannt wurden, damit diese nicht in fremde Hände fallen möchten. An dieses zu hastige Verbrennen wurden verschiedene Vermutungen bezüglich des Inhalts der alten Freimaurerei geknüpft. Der wahre Grund dürfte, wie Ridel schon 1817 bemerkt, in der Orthodoxie der älteren Brr. zu suchen gewesen sein, die auf diese Weise dem Verrat ihrer Manuskripte vorbeugen wollten, um so mehr, als zu dieser Zeit die Absicht bestand, daß Konstitutionenbuch drucken zu lassen. Die Zeitgeschichte Englands bietet keinen Anhaltspunkt dafür, daß gerade zu dieser Zeit die alten Steinmetzenschriften aus politischen Gründen vor Verrat nicht anders zu schützen gewesen waren.