Friedrich Hasselbacher: Feldlogen im ersten Weltkrieg - Teil 5

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Aufarbeitung von Roland Müller

Es folgt der Originaltext:


Friedrich Hasselbacher: Volksverrat der Feldlogen im Weltkriege

Die „deutschen" Feldlogen des [Ersten] Weltkrieges

Quelle: Friedrich Hasselbacher: Volksverrat der Feldlogen im Weltkriege. 1941, 41-43 (= 7. erweiterte und völlig neubearbeitete Auflage von: Hoch- und Landesverrat der Feldlogen im Weltkriege. 1935)

Inhalt

  • Der Gründungsbeschluß
  • Bericht über die Tagesordnung des Großlogentages 1915
  • Verzeichnis der Feldlogen

Der Gründungsbeschluß

Der offizielle Beschluß zur Errichtung von Feldlogen wurde auf dem 40. Großlogentag des „Deutschen Großlogenbundes" am Sonnabend, dem 29. Mai 1915, im Gebäude der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland in Berlin gefaßt.

Vor diesem Großlogentag trat am 22. Mai der Bundesrat der Großloge „Zur Sonne" zusammen, dessen amtlichem Protokoll S. 47 und 48 wir wörtlich folgendes entnehmen (Satzschrift und -zeilen genau wie im Original):

VII.

Bericht über die Tagesordnung des Großlogentages 1915

Zu der im Protokoll vom 2. lfd. Mts. veröffentlichten Tagesordnung (Amtl. Teil des Bdsbl. S. 25) ist noch folgender Nachtrags-Antrag der drei altpreußischen Großlogen eingelaufen:

1. Besprechung über die Errichtung von Feldlogen.

Begründung.
Da mit Recht die Errichtung von Feldlogen den Großlogen als eigene Angelegenheit überlassen ist, dürfte es angezeigt sein, gemeinsam allgemeine Grundsätze betr. die Stiftung solcher Feldlogen zu beschließen, um hierdurch ein einheitliches Vorgehen sicher zu stellen. Als Grundlage für diese Besprechung mögen die nachfolgenden Grundsätze dienen:

§ 1.
In Kriegszeiten können Feldlogen für die Dauer des Krieges gestiftet werden, welche Aufnahmen und Beförderungen vornehmen können.

§ 2.
Brüder, welche zu einer Feldloge zusammentreten oder derselben später sich anschließen wollen, bedürfen keiner Entlassungsurkunde von der Loge, welcher sie angehören. Die zu einer Feldloge zusammentretenden Brüder haben sich durch ihre Zugehörigkeit als solche auszuweisen. War einer dieser Brüder Mitglied einer ruhenden (inaktiven) Loge oder einer außerhalb Deutschlands gelegenen Loge, von welcher eine solche Urkunde nicht beigebracht werden kann, so genügt die Bescheinigung einer. Persönlichkeit, deren Eigenschaft als Bruder bekannt ist, in welcher auf Maurerwort versichert wird, daß der Betreffende als Freimaurer aufgenommen ist und den angegebenen Grad besitzt.

§ 3.
Die Brüder haben sich schriftlich zu verpflichten, sogleich nach hergestelltem Frieden ihre Akten und die Vorschriften über das Gebrauchtum sowie das Patent, sofern sie ein solches erhalten haben, an die Große Loge ... zurückzugeben, wie ihre maurerischen Gerätschaften in einer Johannisloge aufbewahren zu lassen oder zu vernichten.

§ 4.
Die Mitglieder einer Feldloge, die sich derselben schon als Maurer anschlossen, treten nach deren Auflösung oder ehrenvollen Entlassung aus derselben in ihre früheren Logenverhältnisse zurück, jedoch mit den Rechten und Pflichten des Grades, den sie in der Feldloge etwa erworben haben.

2. Besprechung und event. Beschlußfassung über die Abfassung einer gemeinsamen Kriegschronik aller Großlogen des Deutschen Großlogenbundes.

Begründung:
Um eine Zersplitterung der Berichte zu vermeiden, dürfte die Herausgabe einer gemeinsamen Kriegschronik als größtes Werk sich empfehlen. Der Großmeister bespricht die einzelnen Punkte der Tagesordnung für den auf den 29. lfd. Mts. nach Berlin einberufenen Großlogentag und des Nachtrages hierzu und erläutert seine beabsichtigte Stellungnahme zu den einzelnen Fragen. Er findet zu allen Punkten den Beifall der Versammlung.


Verzeichnis der Feldlogen

(hier ohne Abbildungen der Logenabzeichen):

1. Antwerpen (Belgien): „Gral an der Schelde." (Abzeichen s. Abbildung 5)
2. Bialystock (Polen): „Deutsche Säule in Litauen." (Abbildung 6)
3. Brüssel (Belgien): „Stern von Brabant." (Abb. 7)
4. Budapest (Ungarn): „Minerva."
5. Bukarest (Rumänien): „Carmen Sylva zur deutschen Treue." (Abbildungen 8 und 9)
6. Chauny (Nordfrankreich): „Viktoria im Felde."
7. Focsany (Rumänien): „Feldlogenkränzchen."
8. Ile Longue (Normandie): „In Ketten zum Licht."
9. Kattowitz (Schlesien): „Zur Wacht an den Grenzen.
10. Konstantinopel (Türkei): Brüderliche Zusammenkünfte in der Loge „Leuchte am Goldenen Horn."
11. Kowno (Litauen): „Deutsche Wacht an der Memel." (Abbildungen 10 und 11)
12. Libau (Lettland): „Anker und Schwert." (Abb. 12)
13. Lüttich (Belgien): „Zum eisernen Kreuz" (Abb. 16)
14. Metz (Lothringen): „Moselwacht."
15. Mitau (Lettland): „Zum deutschen Schwert im Osten." (Abb. 13)
16. Petersburg (Rußland): „Zum großen Licht im Norden."
17. St. Quentin (Nordfrankreich): „Zum aufgehenden Licht an der Somme." (Abbildungen 14 und 15)
18. Riga (Lettland): „Hanseatentreue."
19. Warschau (Polen): „Zum eisernen Kreuz im Osten.“ (Abb. 17)
20. Westerland-Sylt (Schleswig-Holstein): „Frisia zur Nordwacht." (Abb. 19)
21. Wilna (Polen): „Wilna zum flammenden Schwert." (Abbildung 18)


Die Feldlogenfrage auf der Entente-Seite

Quelle: Friedrich Hasselbacher: Volksverrat der Feldlogen im Weltkriege. 1941, 142-145 (= 7. erweiterte und völlig neubearbeitete Auflage von: Hoch- und Landesverrat der Feldlogen im Weltkriege. 1935)

Feldlogenverbot

Es ist nicht uninteressant, zu erfahren, daß auf seiten der Gegner der Mittelmächte jede feldlogenartige Gruppenbildung verboten war. Im „Internationalen Freimaurerlexikon" (1932) wird berichtet, eine Anzahl Großlogen der Vereinigten Staaten von Nordamerika hätte zwar Feldlogenpatente, also logenamtliche Genehmigungen zur Bildung von Feldlogen ausgestellt, aber „die Franzosen hatten keine Feldlogen, da die Heeresleitung solche nicht zuließ. Die französische Heeresleitung ging in ihrer Abneigung gegen die Freimaurerei so weit, daß sie sogar die Gründung von Soldatenheimen hinter der Front seitens der amerikanischen Großlogen verhinderte."

Jeder Leser wird es außerordentlich bedauern, daß man in Deutschland seitens der militärischen Dienststellen nicht die gleiche strikt ablehnende Haltung hinsichtlich der Freimaurerei im allgemeinen und der Feldlogen im besonderen einnahm!

Feldlogen im besetzten Gebiet

Nach dem Kriege gestatteten dann die Militärbehörden, daß sich unter den Besatzungstruppen im Rheinland Feldlogen bildeten. Welche Erwägungen zu diesem scheinbaren Kurswechsel geführt haben, wird klar, wenn man folgende Tatsachen feststellen muß:

1. Köln

In der „Bauhütte` Nr. 27, LXII. Jahrg., Frankfurt a. M., den 5. Juli 1919, Seite 215, lesen wir: „Cöln a. Rh. Wie aus „The Cologne Post", der zu Cöln jetzt erscheinenden englischen Tageszeitung, hervorgeht, ist in der alten rheinischen Dom-Stadt eine Englische Feldloge begründet worden, in der, wie dem Schriftleiter bekanntgeworden ist, auch deutsche Brüder verkehren können und auch bereits verkehrt haben."

2. Koblenz

Hier entstand unter den amerikanischen Besatzungstruppen, deren Kommandeur selbst Freimaurer war (sehr viele amerikanische Offiziere sind Freimaurer), eine Feldloge, die sich „Lahneck-Loge" nannte. Sie arbeitete im Gebäude der „deutschen" Johannisloge „Friedrich zur Vaterlandsliebe". In dieser Feldloge hielt 1920 der Ehrengroßmeister des Großorients von Belgien, Br. Charles Magnette, einer der fanatischsten Kriegshetzer der Entente-Maurerei, über den hier noch mehr zu sagen sein wird, eine seiner wilden Brandreden gegen Deutschland.

3. Düsseldorf

Über das Logenleben in dieser Stadt während der Besatzungszeit finden wir eine bezeichnende Schilderung in der Freimaurerzeitschrift „Auf der Warte" Nr. 10, VIII. Jahrgang, 1. Oktober 1924, Leipzig, Seite 62, Rubrik „Umschau", unter der Überschrift „Der französische Freimaurer im besetzten Gebiet. (Was nicht bekannt wird)":

„Man erlebe einmal die Stimmung der Logen im besetzten Gebiet (Neustadt, Bergzabern, Pirmasens). Und doch sagen unsere Gegner: den Frmrn. passiert nichts im besetzten Gebiet, ihre französischen Brr. sorgen schon dafür!
Wir können nicht alles nachprüfen, inwieweit sie recht haben. Es ereignen sich aber doch Fälle, die festgehalten werden müssen! Wird z. B. in Düsseldorf bei einem Br. ein Degen gefunden. Der franz. Offizier will zur Verhaftung schreiten, der Freimaurer als solcher erklärt seinen Besitz dahingehend, daß er ihn in der Loge benutzt habe. Der Offizier, ebenfalls Freimaurer, erwidert: ,,Das genügt mir, wenn Sie das als Frmr. erklären." So mündlich berichtet von einem Stuhlmeister des besetzten Gebietes."

4. Schlageter

Eine ganz andere Haltung aber nahm der „französische" Freimaurer gegenüber Männern ein, die ihren Degen nicht zu Logenzwecken, sondern zur Verteidigung der deutschen Ehre gebrauchten. Hierfür finden wir geradezu erschütternde Beweise in dem Buch „Der Prozeß und die Erschießung Schlageters", verfaßt von den beiden Gefängnisgeistlichen. Dort berichtet Pfr. Faßbender folgendes: „Heute wundere ich mich nicht, daß der Protest vergeblich war, denn heute weiß ich, daß Caron (der französische Gefängnisleiter in Düsseldorf; Caron, heißt das: C. Aron? F. H.) Freimaurer ist, der einige Zeit nach der Erschießung Schlageters zweimal offen erklärte: „Ich gehöre der Loge an, wenn es nach mir ginge, käme überhaupt kein Geistlicher zu den Gefangenen ..." Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß Gendarmerieleutnant Lortet seine Hand im Spiele hatte. Denn auch er galt unter denen, die ihn näher kannten, als Freimaurer. Ohne Zweifel haben auch die höheren Offiziere, wie General Simon und schließlich auch General Degoutte, ihren Teil schuld, denn sie wußten, was gespielt wurde, griffen aber nicht ein."

Seite 72-73:
„Das allerwenigste Verständnis fanden wir natürlich bei Lortet, in dessen Hand die Vorbereitungen zur Exekution lagen. Dieser erklärte mit dem größten Zynismus, daß er - er war Kolonialoffizier - schon 300 Erschießungen mitgemacht habe und einer solchen ruhig beiwohnen könne mit der Zigarette im Mund. Auf seine Frage, wieviel Zeit ich für die Vorbereitung des Verurteilten wünsche, erklärte ich: 11/2 Stunden, da es üblich sei, dem Abgeurteilten Gelegenheit zu einer Lebensbeichte zu geben; ferner müsse eine heilige Messe gelesen werden, in der die heilige Kommunion empfangen würde. Höhnisch auflachend erklärte Lortet, daß so viel Zeit nicht gegeben werden könne." „Tatsächlich blieb dann auch nur eine Viertelstunde für die ganze religiöse Handlung übrig!"


Diese Verlautbarungen zeigen zunächst einmal die Tatsache auf, daß Brr. dieser „Militärlogen der Besatzungstruppen" Beziehungen zu „deutschen" Brrn. suchten und fanden. Hierfür gibt es nur zwei Erklärungen: Entweder das Benehmen der Brr. der Militärlogen war genau so würdelos wie das der Brr. der hier untersuchten „deutschen" Weltkriegsfeldlogen; oder aber man knüpfte die Beziehungen zu „deutschen" Brrn. an, um auf diese Weise Dinge in Erfahrung bringen zu können, die zu wissen den Besatzungsbehörden wichtig und wertvoll erschien (1).

Die erste Möglichkeit hat wenig Wahrscheinlichkeit. Dagegen spricht ja schon die Tatsache, daß die Besatzungskommandos die Errichtung dieser Militärlogen zuließen, dies aber nie und nimmer gestattet oder gegebenenfalls wieder rückgängig gemacht haben würden, wenn den Interessen der Alliierten daraus irgendwelche abträglichen Folgen erwachsen wären. Es bleibt also logischerweise nur die zweite Möglichkeit.

Ehe wir dies aus weiterem vorliegendem Material beweisen und damit die „sittliche Entrüstung" der „ehemaligen" „deutschen" Brr. dämpfen, muß ich rückblickend die Ergebnisse unserer bisherigen Untersuchungen einer Wertung unterziehen und dabei gleichzeitig eine wichtige Begriffsbestimmung treffen.

Anmerkung

1) Die dritte Möglichkeit ist, daß bestimmte Deutsche damals Freimaurer wurden, um auf diese Weise an Sitzungen der Besatzungstruppen teilnehmen und im Interesse gewisser nationaler Aktionen dort Horchposten beziehen zu können. Solche Fälle sind sehr selten gewesen und diese Männer sind uns alle genau bekannt. Sie haben aber mit der Freimaurerei und ihrer Geistesrichtung nie etwas zu tun gehabt. Einer von ihnen sei hier wenigstens genannt: mein Freund Max Göring, der den in diesem Buch (Teil IV, Kapitel 4) behandelten „Fall Magnette" aufdeckte und später wertvolle Arbeit leistete, um den maßgeblichen Einfluß der Freimaurerei im Völkerbunde zu beweisen.


[Es folgt Kapitel 11: Volksverrat]