Logenkaplan

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Chaplain, Grand Chaplain, der Logen-,bzw. Großlogenkaplan

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

Die Sitte, besonders feierliche Logen mit einem Gebet zu eröffnen, wobei die alte Invokation der Konstitutionen in dieser Sitte eine Fortsetzung fand, schuf ein Amt: den Chaplain, den Logengeistlichen. Nach englischem Ritus ist es jedoch nicht notwendig, daß der Logenkaplan auch in seinem Berufe Geistlicher ist. Der Meister vom Stuhl kann an seine Stelle treten.

In England wurde das Amt des Großlogenkaplans 1770 "wiederbelebt" es finden sich aber keinerlei Hinweise auf ein früheres Bestehen. Die Kaplane gehören zumeist den christlichen Bekenntnissen an, in Amerika werden auch Rabbiner als Chaplains zugelassen.