Freymäurer 1742

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Freymäurer 1742

Aus der Fraktur in die lateinische Schrift transkribiert von Roland Müller

Freymäurer

Supplement zu dem Baselischen allgemeinen Historischen Lexico,
Von Jacob Christoff Beck und August Johann Buxtorff
Erster Theil.
Basel bey Johannes Brandmüller Aelter seel. Erben.
und gedruckt bey Johannes Christ 1742.

Seite 964

Freymäurer/ Francs-Massons,

ist der nahme einer gewissen gesellschaftt, welche insonderheit seit an. 1735 bekannt worden. Sie hat zwar in Engelland schon länger gedauret, doch in einer solchen verfassung, dass ihre beschaffenheit ein beständiges geheimnis geblieben ist. Weil sie sich aber in gedachtem jahr auch in andern ländern hervor zu thun angefangen, so hat man genauer auf sie gemercket, indem man besorgte, dass es eine sache von übeln folgen seyn möchte. Man entdeckte, dass sie schon in verschiedenen der vornehmsten städten ihre logen, oder sogenannte versammlungs-ort hätten. Man vermeynte zu gleicher zeit eine gewisse eydes-formul entdecket zu haben, mit welcher sich die Freymäurer vor allem andern zu verhelung der in ihrer gesellschafft vorgehenden handlung verbinden.

Indessen ward eine seltsame beschreibung ihrer gebräuchen bekannt, die sie in einweyhung ihrer mitglieder haben sollten. Hierauf wurden solche versammlungen nicht allein von dem Magistrat zu Amsterdam verboten, sondern auch von den Herren Staaten selbst unter dem 30. Novembr. 1735 eine verordnung abgefasst, worinnen verschiedene umstände dieser gesellschafft enthalten sind.

Es wird unter anderem gemeldet dass der gesellschafft constitutiones oder verordnungen an. 1723 zu London von Wilhelm Hauter gedruckt worden. In London allein seyen damals schon zwanzig logen anzutreffen gewesen, deren jede einen vorsteher, alle aber ein allgemeines Ober-Haupt, unter dem titul eines Grossmeisters, haben, der alle jahr in einer general-versammlung entweder bestätiget oder abgewechselt wird. Die mitbrüder haben gewisse zeichen, daran sie einander erkennen. Sie halten die personen von allen religionen und secten, wenn sie nur die regeln der Moral als gültig erkennen, und übrigens als ehrliche leuthe leben, nur allein die Atheisten und verächter der gesetzen ausgenommen, für gültige mitglieder.

Indessen daurte diese gesellschafft immerfort in Engelland, allwo an. 1717 der Graf von Darnley zum Ober-Meister erwehlet worden, auch die anzahl der mitglieder sich auf 450 erstrecket hat. In Franckreich wurden auch die Freymäurer in grosser menge gefunden. Die erste loge zu Paris sollen die Engelländer aufgerichtet haben. Es traten hierauf verschiedene stands-personen in diese gesellschafft, und obwolen scharfe Königliche verordnungen darwider heraus kamen, bliebe doch die gesellschafft immer.
Ein gleiches geschahe an verschiedenen orten Teutschlands, wie auch zu Stockholm. Indessen breitete sich diese brüderschafft allezeit mehr aus, also dass nun auch in Constantinopel dergleichen versammlungen gehalten werden, und viele Türcken unter die brüder aufgenommen sind. In Italien nahmen sie nicht weniger überhand, insonderheit zu Florentz, Livorno, Rom, etc. Weil nun der Papst diese leuthe als eine listig verstellte art Epicureer ansahe, und deswegen glaubte, dass kein gesetz zu scharf wider sie seye, liess er den 29. May 1738 den bann über sie publiciren.

Mehrere nachricht findet man in
Rélation Apologique & Historique de la Société des Francs-Maçons, par J. G. D. M. F. M. à Dublin, chez Patrice Odonoko 1738. 8.
Constitutions, Histoires, Loix, Charges, Réglemens & usages des Francs Maçons, traduit de l’Anglois, par Jean Kuenen 8. Haye 1741,
und andern dergleichen schriften; ingleichen in
Act. Hisorico-Ecclesiast.
Neue Fama,
Mercures Historiques & Politiques,
Lettres Historiques &c.



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