Großloge

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Großloge

Quelle: Lennhoff, Posner, Binder (engl. Grand Lodge, frz. Grande Loge, auch Grand Orient), die höchste Organisationsstufe der Freimaurerlogen, die sie zu einer höheren Einheit zusammenfaßt. Eine Großloge kommt zustande, indem eine Vereinigung regulärer Logen von einer bereits bestehenden Großloge ein Patent erhält (auch Oberste Rate haben solche wiederholt erteilt) oder indem mehrere reguläre Logen für sich selbst eine Großloge einsetzen. Beide Wege sind nach den Anschauungen der Großloge von England (s. Anerkennung) rechtsgültig.

Die Großloge hat die Aufgabe, in Zusammenfassung der ihr unterstehenden Logen für die Einheitlichkeit der Form und des Inhaltes der freimaurerischen Arbeit zu sorgen. Je nach der Verfassung ist die Großloge ein reiner Verwaltungskörper der Gesamtheit, oder aber eine frei gewählte übergeordnete und leitende Körperschaft. Sie gliedert sich in Verwaltungsinstanzen, die in den einzelnen Ländern verschieden abgestuft sind.

Die letzte Entscheidung steht in den meisten Großloge bei der Vollversammlung, auch Großversammlung, bezw. Bundesversammlung genannt. In England und anderen Orten versteht man unter Großloge zweierlei: den organisatorischen Begriff und die Versammlung selbst.

Siehe auch: Großlogen