Rechtslage: Gemeinnützigkeit von Freimauerlogen

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Rechtslage: Gemeinnützigkeit von Freimauerlogen

Über den Antrag zur Anerkennung einer Freimaurerloge als gemeinnütziger Verein urteilte am 23.6.2015 das Finanzgericht Düsseldorf.

Die Gemeinnützigkeit wurde wegen des Ausschlusses von Frauen nicht anerkannt.

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