Rechtslage: Zugehörigkeit

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Rechtslage: Zugehörigkeit

Die Rechtsprechung des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied 2007, dass jede Diskriminierung und Benachteiligung durch Zugehörigkeit zur Freimaurerei sowie die Aufforderung zur Offenlegung der Zugehörigkeit zur Freimaurerei rechtswidrig sei.

Hintergrund war ein Prozess den Vertreter der Grande Oriente D`Italia angestrengt hatten, um unrechtmäßige Benachteiligung zu begegnen.

Paragrafen

"The Court held by six votes to one that there had been a violation of Article 14 (prohibition of discrimination) of the European Convention on Human Rights taken in conjunction with Article 11 (freedom of assembly and association)."

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