Regius-Poem (1390) Teil 5
Inhaltsverzeichnis
Das Regius-Poem (1390) Teil 5
- Regius-Poem (1390) Teil 1
- Regius-Poem (1390) Teil 2
- Regius-Poem (1390) Teil 3
- Regius-Poem (1390) Teil 4
- Regius-Poem (1390) Teil 5
- Regius-Poem (1390) Teil 6
- Regius-Poem (1390) Teil 7
Vollständige Übersetzung von Hermann Marggraff, 1842 Bearbeitung für das Freimaurer-Wiki von Br Roland Müller.
Aus: Urgeschichte der Freimaurerei in England. Von James Orchard Halliwell. Deutsch von Hermann Marggraff; mit einem Nachwort von C. C. Gretschel. Leipzig: Franz Peter 1842, 7-34.
Wie bei der anonymen Übersetzung derselben Schrift von James Orchard Halliwell in der Freimaurerischen Vierteljahrs-Schrift Latomia im selben Jahr beginnt der Text nach einem längeren Vorwort des Übersetzers Hermann Marggraff (III-XII), worin er einige Problem der Übersetzung anspricht und eine Nacherzählung des gesamten Gedichts gibt, mit der Übersetzung des Harleian Ms. 1942, nachher folgen die vollständige Übersetzung des Regius-Poems in dem „alten ehrlichen Knüttelvers“ sowie das Nachwort Halliwells über die York-Urkunde. Im Nachwort (41-47) weist C. C. Gretschel darauf hin: Die von Halliwell herausgegebenen Reime „zeigen zugleich auf’s Neue den Zusammenhang unserer ältern deutschen Baugenossenschaften mit den britischen, unter dem Einflusse der päpstlich gesinnten Mönche gebildeten und durch diese mit den noch ältern kuldeischen Vereinen, von denen die Yorker Constitution ausging“ (45).
Für die Übersetzung des Harleian Ms. 1942 und des Nachworts von Halliwell siehe: Frühere Geschichte der Freimaurerei in England
Ein guter englischer Text: http://www.freemasonry.bcy.ca/texts/regius.html
Septimus punctus
- Der siebente Punkt dazu gedeiht,
- Dass Gott uns ein langes Leben verleiht,
- Da er uns sagt ganz unverschwiegen:
- Du sollst bei des Meisters Weib nicht liegen,
- Noch bei den Gesellen sollst du schlafen,
- Sonst wird dich die Kunst mit Verachtung strafen,
- Noch bei des Gesellen Kebsfrau einer,
- Wie auch du nicht willst, er thu es bei deiner.
- Die Strafe dafür ist schwer fürwahr,
- Lehrling muss bleiben noch sieben Jahr.
- Wenn er sich vergeht an einem von ihnen,
- Muss er es so mit grosser Strafe sühnen;
- Denn vieles Aergerniss würde entstehn
- Aus solchem sündigen Vergehn.
Octavus punctus
- Der achte Punkt ergibt sich klar,
- Wenn man bis hieher aufmerksam war.
- Deinem Meister sollst du dienen treu,
- Für diesen Punkt fasst dich niemals Reu,
- Ein treuer Vermittler ferner auch sei
- Dem Meister wie, den Gesellen frei.
- Sei treu … und ächt
- Beiden Parteien, so will es das Recht.
Nonus punctus
- Der neunte Punkt sei dem erzählt,
- Der als Schaffner unsrer Halle erwählt,
- Dass, wenn ihr in dem Zunftsaal seid,
- Einander euch dient zur Zufriedenheit.
- Gefällige Brüder, zu wissen euch sei,
- Müsst Schaffner werden all' nach der Reih’;
- Woche um Woche, dran zweifelt nicht,
- Müsst ihr erfüllen die Schaffnerpflicht;
- Jeder diene dem Andern lieblich,
- Wie zwischen Bruder und Schwester üblich.
- Es möge Niemand darauf sinnen,
- von dem Ändern Nutzen zu gewinnen;
- Jedermann soll bei dem Kostenbetrage
- Gleich beteiligt sein, wie ich euch sage!
- Den Mann zu bezahlen magst du nicht vergessen,
- Von dem du gekauft hast irgend ein Essen,
- Damit man dir und der Brüder Kreise
- Nichts abverlangt in keinerlei weise;
- Und Mann oder Weib, wer immer es sei,
- Bezahle sie wohl, das wollen wir frei.
- Auch ein Schein von den. Brüdern sei beigebracht,
- Für die gute Bezahlung, die du gemacht.
- Sonst würde es dir zur Schande gereichen
- Und deinen Genossen auch desgleichen.
- Doch hab' einen Schein er [der Schaffner – steward] für jedes Ding
- Und jede Waare, die er empfing,
- Und was er gab für die Brüder weg,
- Wo und wie und zu welchem Zweck;
- Solche Quittungen mache du nun,
- Wenn die Brüder wollen, du sollst es thun.
Decimus punctus
- Der zehnte Punkt gutes Leben verleiht,
- Zu leben ohne Sorg' und ohne Streit;
- Denn lebt der Maurer ungerecht
- Und in seinen Werken falsch und schlecht,
- So zieht er seinen Genossen nach
- Durch falsche Beschuldigung bittre Schmach;
- Durch Verläumdung und fälschliches Schimpfen
- Wird er das Handwerk nur verunglimpfen.
- Uebt er an der Kunst solche Schelmerei,
- Ihm nie eine Gunst gewähret sei;
- Nicht befördere man sein schlechtes Leben,
- Das würde nur Streit und Sorge geben.
- Auch einen Aufschub bewill’ge man nicht,
- Vielmehr man zwinge ihn zu der Pflicht,
- Dass er erscheine, wo man will
- Wie ihr es wollet, laut oder still.
- Es soll der Ruf an ihn ergehen,
- Bei der nächsten Versammlung vor den Brüdern zu stehen;
- Und will er sich nicht stellen den Klagen,
- Soll er ab sogleich dem Handwerk sagen.
- Und seiner dann die Strafe harrt,
- Wie in alter Zeit bestimmt sie ward.
Punctus undecimnus
- Der elfte Punkt ist von grossem Werth,
- Wie die Vernunft euch selbst belehrt:
- Wenn ein kunsterfahrner Maurer muss schauen;
- Wie die Brüder an einem Steine hauen
- Und auf dem Punkt sind, zu verderben ihn,
- Verbessre er es, mit klugem Bemühn;
- Und wie zu verbessern, lehre er dann,
- Damit das Werk .... nicht zum Schimpf gereichen kann.
- Und aufs schnellste zu bessern lehre er sie,
- Mit schönen Worten, die Gott ihm verlieh,
- Um dessentwillen, der im Himmel drüben;
- Erbau' ihn mit Worten, milden und lieben!
Punctus duodecimus
- Der zwölfte Punkt ist wichtig und sein;
- Dass, wenn die Versammlung soll gehalten sein,
- Anwesend seien die Meister und Gesellen,
- Auch andre grosse deren mögen sich stellen.
- Dann sei auch der Sheriff der Grafschaft allda
- und auch der Mayor aus der Hauptstadt nah,
- Ritter und Squires sollen auch dort sein
- und andre Aldermen - das seht ihr schon ein;
- Und welche Befehle man ausgehen lässt,
- Die soll man halten, heilig und fest,
- Wenn irgend ein Mann, wer immer er sei,
- Verlangt nach der Kunst, so schön und frei;
- Hat gegen ihn wer einen Streit unternommen
- So sei er, sogleich in Haft genommen.
Xiijus punctus
- Der dreizehnte Punkt ist uns Werth und lieb;
- Er leiste den Schwur: er sei kein Dieb,
- noch schütz' er des Diebes ehrlos Haupt
- Für alles Gut, was dieser geraubt;
- Ein Dieb nicht sei, noch kenne einen,
- Weder für sein Gut noch das Gut der Seinen!
Xiiijus punctus
- Der vierzehnte Punkt viel Gutes erzählt
- Für den, der ein ehrfürchtig Leben erwählt;
- Einen treulichen Eid soll man ihn ermahnen
- Zu schwören seinem Meister und seinen Kumpan
- Aufrichtig ergeben und immer treu
- Sei er allen Verfügungen, wo immer er sei,
- Auch dem Könige, seinem gesetzlichen Herrn,
- Halt' er seine Eidespflicht treu und gern.
- Auch diese Punkte zu halten in Ehren,
- Soll und muss er sogleich beschwören;
- Und die Hohen und Niedern den Maurereid
- Zu schwören desgleichen seien bereit,
- Auf diese Punkte, euch vorgelegt,
- In trefflicher Wissenschaft gepflegt,
- Und prüfen soll man Jedermann
- Seinerseits, was leisten er kann.
- Doch hat man jemand schuldig erfunden,
- Dass er diese Punkte brach unumwunden,
- Und wer er auch sei - man soll ihn fassen
- Und vor die Versammlung bringen lassen.
Quindecimus punctus
- Der funfzehnte Punkt, hat guten Unterricht
- Für die, so geleistet die Eidespflicht,
- Auf diese Verfügungen, die der Bund
- Der Meister und Herren machte kund,
- In derer Betreff, die sich nicht fügen
- Diesen Gesetzen, die hier vor euch liegen,
- In diesen Artikeln ausgedacht
- Und von grossen Herren und Meistern gemacht.
- Den man geprüft hat auf dem Tag
- Der Bundesversammlung so bald als man mag,
- Und der nicht gut macht, was er verbrochen,
- Dem sei das Handwerk abgesprochen;
- Der sei von der Maurerkunst vertrieben
- Und schwören soll er, es nicht mehr zu üben.
- Und verspricht er auch sich zu bessern drauf,
- So nehme man ihn doch nie wieder auf.
- Doch zögert er, also zu thun,
- So trete zu ihm der Sheriff nun
- Und greife ihn und setz' ihn gefangen
- Für das Verbrechen, das er begangen,
- Und nehme das Vieh ihm und nehm' ihm das Gut,
- Damit es sei in des Königs Hut,
- Und lass' ihn in Gefangenschaft,
- Bis des Königs Wille gelöst die Haft.
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