Rechtslage: Gemeinnützigkeit von Freimauerlogen
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Rechtslage: Gemeinnützigkeit von Freimauerlogen
Über den Antrag zur Anerkennung einer Freimaurerloge als gemeinnütziger Verein urteilte am 23.6.2015 das Finanzgericht Düsseldorf.
Die Gemeinnützigkeit wurde wegen des Ausschlusses von Frauen nicht anerkannt.
Siehe auch
- Rechtslage: Geheimbündelei
- Rechtslage: Freimaurerei in Malta
- Rechtslage: Restitution
- Rechtslage: Zugehörigkeit
Links
- Jurion (Fall aus dem Jahr 1973) https://www.jurion.de/Urteile/BFH/1973-01-26/III-R-40_72
- Stufi News (Fall aus dem Jahr 2015) http://www.stufi-news.de/info/001570.pdf
- Juraforum (Fall aus dem Jahr 2015) http://www.juraforum.de/ratgeber/steuerrecht/verlust-der-gemeinnuetzigkeit-fuer-maenner-vereine
- (Fall aus dem Jahr 2015) http://www.kanzlei-blaufelder.com/freimaurer-frauen-arbeitsrecht-mediation-dornhan/
- (Fall aus dem Jahr 2015)http://www.juraforum.de/wirtschaftsrecht-steuerrecht/freimaurerloge-nicht-von-koerperschaftssteuer-befreit-528880
- (Fall aus dem Jahr 2015) http://www.raschlosser.com/blog/2015/09/07/freimaurerlogen-sind-nicht-gemeinnuetzig/