Frankfurter Begegnung 1927

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Frankfurter Begegnung 1927

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

Am 27. Februar 1927 fand in Frankfurt a M. die erste offizielle Aussprache zwischen deutschen und französischen Freimaurern nach dem Kriege [Anm.d.Red.: I. Weltkrieg] statt. Am 12. Jänner hatte der Präsident des Ordensrates des Grand Orient de France, Senator Brenier, und der Großmeister der Grande Loge de France, Monier, in gleichlautenden Schreiben dem damaligen Großmeister der Großen Mutterloge des Eklektischen Freimaurerbundes in Frankfurt a. M., Bankdirektor Ludwig Ries, eine Zusammenkunft vorgeschlagen, um die Frage der von den Franzosen gewünschten Aussöhnung der deutschen und französischen Freimaurerei gemeinsam zu erörtern. Ries antwortete am 21. Februar in zustimmendem Sinne, nachdem er vorher die übrigen deutschen Großmeister von der bevorstehenden Zusammenkunft in Kenntnis gesetzt und ihnen anheimgestellt hatte, an der Begegnung teilzunehmen oder Vertreter zu entsenden.

Das geschah aber nicht. Der altpreußische Großmeister-Verein lehnte eine Beteiligung u. a. mit der Begründung ab, daß Verhandlungen unmöglich seien, "solange Deutschland nicht frei sei von der ihm zu Unrecht aufgebürdeten Last, die Schuld am Weltkrieg zu tragen, und solange noch Teile des Deutschen Reiches unter dem Druck fremder Besatzung stehen." Zu der Zusammenkunft kamen von französischer Seite der Präsident des Ordenerates des Grand Orients, Brenier, der Zugeordnete Großmeister der Grande Loge, Doignon, begleitet vom Großsekretär des Grand Orient van Raalte und dem bekannten Pazifisten Gaston Moch (Großloge) als Übersetzer, von deutscher Seite Großmeister Ries. Zugeordneter Großmeister Becker und Dr. Rosenmayer.

Die Unterhandlungen wurden von deutcher Seite hauptsächlich auf jene Probleme zugeschnitten die damals eine wirkliche Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich besonders schwierig machten. Großmeister Ries legte Fragen vor, die sich auf das Recht des deutschen Volkes auf eine Revision des § 231 des Versailler Friedensvertrages (Kriegsschuldfrage) und die damals andauernde Besetzung deutschen Gebietes bezogen. Eine dritte Frage galt dem Eigentum der früheren deutschen Logen in Elsaß-Lothringen.

Bezüglich der Kriegsschuldfrage und der Besetzung erklärten die Franzosen, daß es sich da um Probleme handle, deren Beantwortung nicht ihnen, sondern allenfalls den Konventen ihrer Obedienzen zustehe, sie fügten aber hinzu, daß die französische Freimaurerei auf dem Standpunkt stehe, daß die Besetzung sobald als möglich aufhören müsse. In Bezug auf das deutsche Logeneigentum wurde freundschaftliche Intervention zugesagt. Im übrigen blieb die Besprechung ergebnislos.

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