Weder Furcht noch Hoffnung

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Weder Furcht noch Hoffnung

sollen das Handeln des Freimaurers bestimmen.

Eine chronologische Zusammenstellung (nebst Anmerkung) durch urbantactics aus öffentlich zugänglichen Quellen und den Jahren 1802-1836, wie jedermann sie in Bibliotheken oder digitalisierten Beständen einfach findet:


In der feierlichen Gegenwart des Allmächtigen erkläre ich N. N. freiwillig, daß ich mit allen meinen Kräften daran arbeiten will, den Zweck dieser Vereinigung zu erreichen, und namentlich die Naturrechte wieder zu erhalten, welche das höchste Wesen nach seiner unendlichen Gute allen Menschen gegeben hat, auch daß weder Hoffnung noch Furcht, weder Belohnung nach Strafe mich je verleiten sollen, …
Nur die gesetzmäßige Gesinnung kann die von der Furcht oder Hoffnung erzeugte knechtische Unterwürfigkeit in einen freien und vernunftmäßigen Gehorsam verwandeln.
… ferner … die Erleuchteten … lehren, daß des Menschen Handlungen nicht aus Furcht vor Strafe, noch aus Hoffnung einer Belohnung, sondern lediglich aus innerer Liebe zur Tugend und aus Abscheu vor dem Laster, hervorgehen sollen.
Er handelte jedoch im Sinn der höchsten Regel der Freimaurerei (die Freimaurerei ist die Kunst gut und vollkommen zu werden, ohne dazu der Triebfedern der Furcht und der Hoffnung nöthig zu haben);
So lange noch öffentliche Zwangsgesetze, oder Furcht vor Strafen oder Hoffnung auf Belohnung die Handlungen der Menschen bestimmen, kann die Menschheit nicht behaupten, daß sie sich ihrem Ziele merklich genähert. Sollen selbst gute Thaten ihren Urheber ehren, so müssen sie aus innerer Ueberzeugung, aus reiner Absicht geschehen, weder Furcht nach Hoffnung ihre Triebfedern sein.
Uebe die Tugend, fliehe das Laster ohne Hoffnung auf eine Belohnung, und ohne Furcht vor einer Strafe.

Anmerkung

Die Einfachheit der Worte birgt eine Forderung, deren Wucht und Radikalität sich dem Aspiranten erst durch langes Nachdenken und nach um nach erschließt.