Collegia

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Collegia

Quelle: Lennhoff, Posner, Binder


vom lateinischen colligo, ich sammle, ursprünglich also Versammlungen zu einem bestimmten Zweck später Bezeichnung von Vereinigungen von Gleichgesinnten oder zu gleichem Zwecke, Berufe, Versammelten. In der römischen Geschichte wird Numa Pompilius als der Gründer der Collegien bezeichnet, womit ihr hohes Alter zum Ausdruck gebracht werden soll. Man unterschied im Lateinischen: Collegia religiöser Art, wie Priestervereinigungen, Collegia der Amtspersonen, z. B. das Collegium der scribae, Gildenverbände, wie die der Fabri (Schmiede), Pistores (Bäcker) Navicularii (Frachtschiffer), u. a. m. Schließlich Collegia Sodalitia auch Sodalitates oder Sodalitia genannt, die unseren Geselligkeitsvereinen, Klubs usw. gleichkommen.

Auch zu wohltätigen Leistungen wurden Collegia gebildet. Die Aufnahme in ein Collegium (recipere in Collegium) fand in Form einer eidlichen Verpflichtung statt. Die Sodalen nannten sich fratres. Sie hatten gemeinsame Begräbnisplatze (Columbarien), unterstützten einander und feierten gemeinsame Feste (dies violarum, dies rosae). Das Wort: "tres faciunt collegium" geht auf diese Vereinigungen zurück, da ein legales Collegium mindestens drei Mitglieder haben mußte.

Auch die Bauhütten hatten ihre Collegien, das Collegium Fabrorum (s.d.). Daß diese Einrichtung auf die Steinmetzbräuche anderer Länder übergegangen ist, bedarf keines Beweises. Doch wird man mit der stammbaumartigen Ableitung der Freimaurerei von diesen Collegien wohl nur vorsichtig umgehen dürfen.

Collegia bei Lenning

Collegium bezeichnete bei den Römern eine Verbindung mehrerer Menschen, welche zusammen eine sogenannte juristische Person ausmachen, und liegt der Unterschied von sodalitas darin, dass letzteres gewöhnlich eine religiöse Genossenschaft bedeutet, während collegium meist einen Verein (eine Brüderschaft, Genossenschaft) mit nicht religiösem Zwecke bezeichnet.

Collegia Fabrorum

Quelle: Lennhoff, Posner, Binder


Gesellschaften der Bauleute im alten Rom unter Leitung eines hohen Staatsbeamten, die nicht nur philosophisch-ethische Bildung ihrer Mitglieder, sondern auch Tugend, Rechtschaffenheit und edles Betragen erforderten. Die Blütezeit dieser Gesellschaften fällt in das vierte Jahrhundert n. Chr. Mit dem Zerfall des Römischen Reiches und der Völkerwanderung gingen auch sie zugrunde .

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