Marc Emile Ruchet

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Ruchet, Marc Emile

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

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schweizerischer Staatsmann, * 1853, † 1912, Bundesrat, Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft, war Freimaurer.

Ergänzungen

  • Geboren am 14. September 1853 Saint-Saphorin-sur-Morges, gestorben am 13. Juli 1912 in Bern.1
  • Gewählt: 14.12.18992
  • Zurückgetreten: 09.07.19122
  • liberaler Politiker2
  • Mitglied der schweizer Freimaurerloge "La Liberté" in Lausanne.

Leben

Quelle: Wikipedia

Marc-Emile Ruchet (* 14. September 1853 in Saint-Saphorin-sur-Morges; † 13. Juli 1912 in Bern, heimatberechtigt in Bex) war ein Schweizer Politiker (Vertreter der liberal-radikalen Fraktion, der heutigen FDP). Von 1882 bis 1893 gehörte er dem Grossen Rat des Kantons Waadt an, danach bis 1899 Waadtländer Staatsrat. Zweimal vertrat er diesen Kanton im Ständerat, von 1887 bis 1893 und wieder von 1896 bis 1899. Im Dezember 1899 wurde Ruchet in den Bundesrat gewählt, dem er bis kurz vor seinem Tod angehörte. In den Jahren 1905 und 1911 war er Bundespräsident.

Beruf und Politik

Ruchet war der Sohn eines Lehrers. Nachdem er in Lausanne das humanistische Gymnasium besucht hatte, studierte er dort Rechtswissenschaften und erlangte 1875 das Lizenziat. Es folgte ein Auslandsaufenthalt in Heidelberg, 1878 schloss er mit dem Anwaltspatent ab. Das Praktikum hatte er in der Kanzlei von Louis Ruchonnet absolviert. Ruchet, ein Mitglied der linksliberalen Studentenverbindung Helvatia und der Freimaurerloge La Liberté, übernahm Ruchonnets Anwaltskanzlei, als dieser 1881 in den Bundesrat gewählt wurde. Von 1886 bis 1888 war Ruchet Verwaltungsrat der Eisenbahngesellschaft Suisse-Occidentale–Simplon und von 1890 bis 1899 Verwaltungsrat der Jura–Simplon-Bahn.

Seine politische Laufbahn begann 1882, als er in den Grossen Rat des Kantons Waadt gewählt wurde. Er war 1887 dessen Präsident und gehörte diesem bis 1893 an. Ebenfalls 1887 erfolgte die erstmalige Wahl in den Ständerat. Ruchet vertrat seinen Kanton im Bundesparlament bis 1893 und ein zweites Mal von 1896 bis 1899. Als Staatsrat war er von 1894 bis 1899 Mitglied der Waadtländer Kantonsregierung. Während dieser Zeit stand er der Erziehungs- und Kirchendirektion vor und war an der Einführung des kostenlosen Kindergartens involviert. Ausserdem erarbeitete er ein Denkmalschutzgesetz, das später anderen Kantonen und Staaten als Modell diente. In der Schweizer Armee war Ruchet Oberstleutnant der Militärjustiz.

Bundesrat

Auf Ende 1899 wurden zwei Sitze im Bundesrat frei, die Ersatzwahl durch die Bundesversammlung fand am 14. Dezember statt. Während die Wahl von Robert Comtesse zum Nachfolger Adrien Lachenals unbestritten war, galt zunächst Gustave Ador als aussichtsreichster Kandidat für die Nachfolge von Eugène Ruffy. Als jedoch Ador auf eine Kandidatur verzichtete, wurde stattdessen Ruchet vorgeschlagen. Eher überraschend erhielt er bereits im ersten Wahlgang 124 von 167 gültigen Stimmen. Von kurzen Unterbrechungen abgesehen führte er überwiegend das Departement des Innern. 1904 stand er vorübergehend dem Finanz- und Zolldepartement, In den Jahren 1905 und 1911 leitete er als Bundespräsident den damaligen Gepflogenheiten entsprechend das Politische Departement und war somit Aussenminister.

Während der Amtszeit Ruchets traten wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft. Das im Jahr 1902 revidierte Forstpolizeigesetz schrieb im ganzen Land den Erhalt des Waldbestandes vor.[1] Mit diesem Gesetz, das europaweit als vorbildlich galt, sollten die Landschaften vor der zunehmenden Verstädterung geschützt werden und als Folge davon die nationale Identität der Schweiz bewahrt werden. 1905 gehörte Ruchet zu den Mitbegründern der Organisation Schweizer Heimatschutz, darüber hinaus erreichte er eine Erhöhung der Kultursubventionen. Als Waadtländer Staatsrat hatte er sich noch gegen die finanzielle Unterstützung der Primarschulen durch den Bund gewehrt, weil er dies als Einmischung in die Kompetenz der Kantone betrachtet hatte. Als Bundesrat änderte er seine Haltung und konnte die Stimmberechtigten von der Notwendigkeit der Vorlage überzeugen, die am 23. November 1902 mit 76,3 % der Stimmen angenommen wurde.[2]

Am 5. Juli 1908 musste er eine Abstimmungsniederlage hinnehmen, als das Volk mit 63,5 % einer Initiative zustimmte, die ein Absinth-Verbot verlangte.[3] Ruchet hätte es vorgezogen, ein Verbot über das Lebensmittelgesetz zu regeln anstatt auf Verfassungsstufe. Er setzte jedoch den Volkswillen um und liess ein Ausführungsgesetz ausarbeiten, das im Oktober 1910 in Kraft trat. In seinen Amtsjahren als Bundespräsident und Aussenminister setzte er keine besonderen Akzente. Dies entsprach aber durchaus der damals üblichen Praxis, als die Schweizer Aussenpolitik sich weitgehend auf die Pflege von Handelsbeziehungen beschränkte.

Nach dem Tod seiner Ehefrau im November 1909 litt Ruchet selbst zunehmend an gesundheitlichen Problemen. Mehrmals musste er seine Amtstätigkeit unterbrechen. Am 9. Juli 1912 gab er seinen Rücktritt bekannt, vier Tage später verstarb er im Alter von 58 Jahren.

Quellen

1 Marc-Emile Ruchet auf Wikipedia
2 Die Mitglieder des Bundesrates seit 1848 auf admin.ch