James Anderson

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Replik des Protokolles der Großlogentagung am 24. Juni 1723. Genehmigung der von Anderson verfaßten Constitution. Original im Archiv der UGLE in London.
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In der Formulierung der „Alten Pflichten“, welche der Freimaurerbruder und presbytarianische Geistliche James Anderson für die Großloge vefaßte heißt es: In den Logen möge „brüderliche Freundschaft herrschen“ (Originaltext aus den Alten Pflichten.)
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Die erste freimaurerische Publikation in den USA waren die von Benjamin Franklin herausgegebenen Constitutionen von Anderson. Franklin publizierte diese im jahre 1734, im gleichen Jahr wurde er Großmeister von Pennsylvania.

Anderson, James, Dr. phil.

Quelle: Lennhoff, Posner, Binder

und theol., Reverend, Prediger an der Kirche der schottischen Presbyterianer in London, wurde um 1680 in Aberdeen geboren. Wann er nach London kam, ist unbekannt. 1712 und 1715 werden Predigten von ihm in den Zeitungen angekündigt. Wahrscheinlich war er schon in Schottland Freimaurer geworden, ehe er nach London übersiedelte. Bei der Gründung der Großloge 1717 war er nicht anwesend. 1723 und 1725 erscheint er in den Listen der Loge in der "Horne Tavern", Westminster, 1725, und in jenen der "Lodge at Salomon's Temple, Hemmings Row". In der zweiten Auflage der Konstitutionen gibt er an, der Herzog von Montagu habe in der Versammlung der Großloge sein Mißfallen mit den vorliegenden alten "gotischen" Konstitutionen geäußert und den anwesenden Br. James Anderson M. A. (Magister Artium) mit der Bearbeitung betraut. AAnderson scheint sich mit der Arbeit sehr beeilt zu haben, denn schon am 27. Dezember desselben Jahres legte er einem Ausschuß von vierzehn gelehrten Brüdern seine Arbeit vor, die Gegenstand einer lebhaften Aussprache war. Am 17. Jännor 1723, unter der Großmeisterschaft des Herzogs von Wharton, lag das Buch dann in der endgültigen Fassung vor und wurde von der Großloge genehmigt.

Am 28. Februar 1723 wurde es bereits im "Postboy" als Neuerscheinung angekündigt und zum freien Verkauf gestellt. 1735 wurde Anderson bei der Großloge vorstellig, eine zweite Auflage der "Constitutions" herauszugeben. Am 25. Jänner 1738 legte er die Neubearbeitung, in die auch die Namen der bisherigen Großmeister aufgenommen waren, vor und die Großloge genehmigte auch diese zweite Auflage. Sonst ist Anderson freimaurerisch wenig hervorgetreten. Er scheint auch längere Zeit, wahrscheinlich infolge der Polemiken, die nach der ersten Auflage seines Werkes anhoben, den Logenbesuch eingestellt zu haben, bis er 1735 wieder in die freimaurerische Öffentlichkeit trat. Neben seinen Predigten veröffentlichte Anderson "Royal Genealogies", eine Stammtafel aller ihm bekannten Könige, ein Buch ohne jeden Wert, ferner ein in seinem Todesjahr erschienenes Werk, "News from Elysium", eine Art Totengespräche, und eine Genealogie des Hauses Yvery.

Seine Verhältnisse waren sehr bescheiden. 1720 verlor er nahezu sein ganzes Vermögen und soll im Schuldturm gesessen sein, aus dem ihn angeblich die Freimaurer loskauften. In London war er eine recht populäre Persönlichkeit. Er hieß allgemein der "Bischof" Anderson, ein Titel, zu dem ihm aber jede Berechtigung fehlte. Mit den Behörden stand er, trotzdem er Dissenter war, auf gutem Fuß, erhielt sogar von der Königin Karoline eine Gnadengabe. Über sein Begräbnis berichtet die "Daily Post" vom 2. Juni 1739:

"Gesternabend wurde in Bunhill Fields der Leichnam des Dr. Anderson eines Dissentergeistlichen, beigesetzt. Die Bahre trugen fünf Dissentergeistliche und der Reverend Desaguliers. Ihr folgten etwa ein Dutzend Freimaurer, die das Grab umstanden. Nachdem Dr. Earl eine Rede über die Unsicherheit des Lebens gehalten hatte, ohne dabei des Verstorbenen mit einem Worte zu erwähnen, erhoben die Brüder in einer feierlich trauernden Stellung die Arme, seufzten und schlugen dreimal zu Ehren das Verstorbenen auf ihre Schurzfelle."

Anderson hat der Freimaurerei die Grundform der sogenannten "Alten Pflichten" gegeben. Er hat dabei ältere Vorbilder benutzt und sich sicherlich in manchem an schottische Muster angelehnt. Die historische Einleitung zu seinen "Constitutions" ist eine traurige Geschichtsklitterung ohne jeden Wert. Auch dort, wo er von Ereignissen spricht, die in die Zeit seiner eigenen Wirksamkeit in der Großloge fallen ist er äußerst unzuverlässig. Als Historiker kommt Anderson für die Freimaurerei somit nicht in Betracht. Verewigt ist sein Name aber durch die Grundlage, die er der Freimaurerei in den "Alten Pflichten" geschaffen hat (s. d.).

Siehe auch