Traktat: Auseinandersetzung über die Freigärtner von Markus Schlegel: Unterschied zwischen den Versionen

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* März 2020: Schwetzingen  
 
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Die [[Freigärtner]]loge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener Verein gegründet.  
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Die [[Freigärtner]]loge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener Verein gegründet. (Link https://freigaertner.org/)
  
 
* August 2021: Bundesweit
 
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Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren Großmeister und ohne Ermächtigung der zuständigen Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist, weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den Vereinsatzungen der einzelnen Logen.
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Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren Großmeister und ohne Ermächtigung Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist, weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den Vereinsatzungen der einzelnen Logen.
  
 
* August 2021: London
 
* August 2021: London
  
Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge. Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der Freimaurerei gibt. Link: https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/  
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Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge (https://iofg.org/). Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der Freimaurerei gibt. Link: https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/  
  
 
* Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland  
 
* Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland  
  
Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD vorgelegt.
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Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD durch die VGLvD vorgelegt.
  
 
* September 2021: Online
 
* September 2021: Online
  
Auf Grund der Verwunderung, dass man auch die Idee kommen könnte, dass es sich bei der Freigärtnerei um eine Art Freimaurerei handeln könnte habe ich zu einem öffentlichen Online-Vortrag eingeladen. Der Vortrag findet sich hier: https://www.dropbox.com/s/j0m8nrtodvj79oq/210909%20Warum%20Freig%C3%A4rtner%20keine%20Freimaurer%20sind%20-%20MGS.pdf?dl=0
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Auf Grund meiner Verwunderung, dass man auch nur auf die Idee kommen könnte, dass es sich bei der Freigärtnerei um eine Art Freimaurerei handeln könnte habe ich zu einem öffentlichen Online-Vortrag mit dem Thema "Warum Freigärtner keine Freimaurer sind" eingeladen. Der Vortrag findet sich hier: https://www.dropbox.com/s/j0m8nrtodvj79oq/210909%20Warum%20Freig%C3%A4rtner%20keine%20Freimaurer%20sind%20-%20MGS.pdf?dl=0
  
 
* Oktober 2021: Berlin
 
* Oktober 2021: Berlin
  
Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner Freimauerlogen – die im Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern „Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu denunzieren. Ein Stuhlmeister schreibt auf diese Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit erinnert fühle. (sic!) Der Großmeister schreibt daraufhin einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber nachdrücklich bei seiner Aufforderung.
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Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner GLLFvD-Freimauerlogen – die im Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern „Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu melden. Ein Stuhlmeister schreibt auf diese Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit erinnert fühle. Der Großmeister schreibt daraufhin wohl einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber nachdrücklich bei seiner Aufforderung.
  
 
* November 2021: Thüringen
 
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* April 2022: Berlin
 
* April 2022: Berlin
  
Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta in Einklang zu bringen ist.
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Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird ohne Beschluss der Mitgliederversammlung unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta und dem vorliegenden Gutachten der VGLvD in Einklang zu bringen ist.
  
 
* April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey
 
* April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey
  
Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden vor das Ehrengericht der GLLdFvD durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ zitiert. Der Vertreter kann vom Großmeister und vom Ordensmeister vollkommen willkürlich auf Brüder angesetzt werden. Dieses Amt ähnelt dem eines Inquisitors. Hauptanklage ist ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern. Es werden jedem einzelnen auch weitere Punkte vorgeworfen, um aber wohl das Thema Freigärtner nicht als Hauptanklage erscheinen zu lassen.
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Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ vor das Ehrengericht der GLLdFvD zitiert. Der Vertreter kann offensichtlich auch ohne konkrete freimaurerische Verstöße ehrengerichtsverfahren gegeben jeden Bruder eröffnen. Dieses Amt erinnert mich stark an den eines Inquisitors. Hauptanklage ist ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern. Es werden in jedem einzelnen Verfahren auch viele weitere Punkte aufgeführt, nur das diese einer ehrengerichtlichen Prüfung nicht standhalten und es schließlich nur bei den einem Anklagepunkt der Doppelmitgliedschaft bleibt.  
  
 
* Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein
 
* Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein
  
Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten bedroht: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners, Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“  
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Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten eingeschüchtert: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners, Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“  
  
 
* Mitte des Jahres 2022: Hessen
 
* Mitte des Jahres 2022: Hessen
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* September 2022: Darmstadt
 
* September 2022: Darmstadt
  
In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD Arndt Halbach ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen mit Namen von Freigärtnern aus einem der o.g. Ehrengerichtsprozesse verliest („geleakt“), die durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ an diesen Bruder weitergeleitet wurden, erklärt der Zugeordnete Großmeister ohne jegliche Befugnisse oder Rechtskenntnisse und mit Eingriff in die Souveränität der Loge und des Vereins, dass acht Brüder Freimaurermeister nun nicht mehr stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem  
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In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen mit Namen von Freigärtnern aus einem der o.g. Ehrengerichtsprozesse verliest, die ihm vom „Vertreter der Ordensinteressen“ zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wurden, erklärt der Zugeordnete Großmeister, ''dass acht Brüder Freimaurermeister nun nicht mehr stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe.''
automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe.  
 
  
 
Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart.  
 
Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart.  
  
Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint. Trotz Proteste der Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister aufgrund großer Unsicherheit durch. Die Satzung stammt aus dem Jahr 1957. Sie regelt nur den erklärten Übertritt bzw. Wechsel in eine andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab.  
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Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint.  
  
Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister lauthals, brüllend, mit einem unbrüderlichen Gehabe und seine Befugnisse völligst überschreitend, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen ist, die für den Abend einberaumt war. Man muss in diesem Zusammenhang sicherlich nicht erwähnen, dass die acht Meister, denen das Stimmrecht entzogen wurde, mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten ausmachten. Daraufhin verließen ein paar Brüder den Versammlungsraum und drei Brüder werden in die Ecke gesetzt. (sic!) Ein anderer Bruder wird zum kommissarischen Stuhlmeister erklärt. Weder er, noch der andere Bruder noch der Zug. Großmeister sind Anwälte
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Trotz Protesten aus der Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister durch.  
oder kennen sich in der Gesetzgebung aus.
 
  
Dieser kommissarische Stuhlmeister hat am nächsten Tag nichts Besseres zu tun und schreibt die Facebookgruppe „Sub Rosa“ an und teilt mit, dass diese Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die Admins sind gezwungen, den Anweisungen eines vermeintlichen Stuhlmeisters zu folgen und die Brüder werden ohne Bekanntgabe aus Facebookgruppe „Sub Rosa“ entfernt.
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Die Satzung stammt aus dem Jahr 1957. Sie regelt nur den erklärten Übertritt bzw. Wechsel in eine andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab.  
  
Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor.
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Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen ist, die für den Abend anberaumt war.  
  
Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen Brüder süffisant hin.
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Man muss in diesem Zusammenhang sicherlich nicht erwähnen, dass die acht Meister, denen das Stimmrecht entzogen wurde, mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten ausmachten. Daraufhin verließen ein paar Brüder den Versammlungsraum und drei Brüder verblieben ohne Stimm- und Rederecht. Ein Bruder wird zum kommissarischen Stuhlmeister erklärt.
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Der kommissarische Stuhlmeister hat bereits am nächsten Tag die Administratoren der Facebookgruppe „Sub Rosa“ angeschrieben und Ihnen mitteilt, dass die acht Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die Admins sind daraufhin gezwungen die Brüder aus Facebookgruppe „Sub Rosa“ zu entfernen.
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''Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine freimaurerische Lehrart ist'', sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu klagen, um die unrechtmäßige Wahl und Ihren satzungswidrigen Ausschluss zu berichtigen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen Brüder hin, als Sie sich in der Sache an die Großloge wenden.
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Ich befürchte, dies ist nicht das Ende der Geschichte.
  
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
 
*[[Traktat: Parabel vom Blumengarten]]
 
*[[Traktat: Parabel vom Blumengarten]]
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*[[Markus G. Schlegel]]
 
== Links ==
 
== Links ==
 
*Ancient Order of Free Gardeners http://freemasonry.bcy.ca/texts/gardeners.html Free Gardeners
 
*Ancient Order of Free Gardeners http://freemasonry.bcy.ca/texts/gardeners.html Free Gardeners
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*Vortrag "Warum Freigärtnerei keine Freimaurerei ist" https://www.dropbox.com/s/j0m8nrtodvj79oq/210909%20Warum%20Freig%C3%A4rtner%20keine%20Freimaurer%20sind%20-%20MGS.pdf?dl=0
 
*Vortrag "Warum Freigärtnerei keine Freimaurerei ist" https://www.dropbox.com/s/j0m8nrtodvj79oq/210909%20Warum%20Freig%C3%A4rtner%20keine%20Freimaurer%20sind%20-%20MGS.pdf?dl=0
 
*Interview mit Bob Cooper, Großbibliothekar der schottischen Großloge https://www.youtube.com/watch?v=XCCxqiNhRZ8&t=383s
 
*Interview mit Bob Cooper, Großbibliothekar der schottischen Großloge https://www.youtube.com/watch?v=XCCxqiNhRZ8&t=383s
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*Freigärtnerloge "Carl Theodor zum Goldenen Garten" e. V. https://freigaertner.org/
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*International Order of Free Gardeners https://iofg.org/
 
== Literaturverzeichnis ==
 
== Literaturverzeichnis ==
  
 
[[Kategorie:Lexikon]]
 
[[Kategorie:Lexikon]]

Version vom 2. Oktober 2022, 12:35 Uhr

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Wichtiger Hinweis. Dieses Traktat enthält polarisierendes Material. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut ausschließlich die Sichtweise der Unterzeichner wiedergibt. Gleichwohl halten wir die Veröffentlichung für angemessen, da der Disput von Missverständnissen und fehlender Fachkenntnis begleitet in den sozialen Medien bereits sehr stark verbreitet ist. Unser Anliegen: Wir möchten zur Versachlichung beitragen und bieten auch anderen Meinungen die Möglichkeit in personifizierten Traktaten dazu beizutragen, die wir dann gegenseitig verlinken werden. Interessierten empfehlen wir, unsere historischen Recherchen zum Thema Freigärtner aufmerksam zu studieren.

Auseinandersetzung über die Freigärtner

von Markus G. Schlegel am 02.10.2022

Persönliches Gedächtnisprotokoll eines Freigärtners aus den letzten eineinhalb Jahren. Alle Aussagen stammen aus persönlichen Gesprächen mit betroffenen oder durch Kenntnisnahmen von Originalunterlagen.

  • März 2020: Schwetzingen

Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener Verein gegründet. (Link https://freigaertner.org/)

  • August 2021: Bundesweit

Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren Großmeister und ohne Ermächtigung Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist, weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den Vereinsatzungen der einzelnen Logen.

  • August 2021: London

Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge (https://iofg.org/). Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der Freimaurerei gibt. Link: https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/

  • Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland

Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD durch die VGLvD vorgelegt.

  • September 2021: Online

Auf Grund meiner Verwunderung, dass man auch nur auf die Idee kommen könnte, dass es sich bei der Freigärtnerei um eine Art Freimaurerei handeln könnte habe ich zu einem öffentlichen Online-Vortrag mit dem Thema "Warum Freigärtner keine Freimaurer sind" eingeladen. Der Vortrag findet sich hier: https://www.dropbox.com/s/j0m8nrtodvj79oq/210909%20Warum%20Freig%C3%A4rtner%20keine%20Freimaurer%20sind%20-%20MGS.pdf?dl=0

  • Oktober 2021: Berlin

Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner GLLFvD-Freimauerlogen – die im Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern „Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu melden. Ein Stuhlmeister schreibt auf diese Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit erinnert fühle. Der Großmeister schreibt daraufhin wohl einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber nachdrücklich bei seiner Aufforderung.

  • November 2021: Thüringen

Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge, um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist.

  • Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg

Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der Freimaurerei ab.

  • April 2022: Berlin

Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird ohne Beschluss der Mitgliederversammlung unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta und dem vorliegenden Gutachten der VGLvD in Einklang zu bringen ist.

  • April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey

Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ vor das Ehrengericht der GLLdFvD zitiert. Der Vertreter kann offensichtlich auch ohne konkrete freimaurerische Verstöße ehrengerichtsverfahren gegeben jeden Bruder eröffnen. Dieses Amt erinnert mich stark an den eines Inquisitors. Hauptanklage ist ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern. Es werden in jedem einzelnen Verfahren auch viele weitere Punkte aufgeführt, nur das diese einer ehrengerichtlichen Prüfung nicht standhalten und es schließlich nur bei den einem Anklagepunkt der Doppelmitgliedschaft bleibt.

  • Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein

Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten eingeschüchtert: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners, Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“

  • Mitte des Jahres 2022: Hessen

Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm versprochen hat.

  • September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge

Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt. Link: https://www.youtube.com/watch?v=XCCxqiNhRZ8&t=383s

  • September 2022: Darmstadt

In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen mit Namen von Freigärtnern aus einem der o.g. Ehrengerichtsprozesse verliest, die ihm vom „Vertreter der Ordensinteressen“ zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wurden, erklärt der Zugeordnete Großmeister, dass acht Brüder Freimaurermeister nun nicht mehr stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe.

Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart.

Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint.

Trotz Protesten aus der Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister durch.

Die Satzung stammt aus dem Jahr 1957. Sie regelt nur den erklärten Übertritt bzw. Wechsel in eine andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab.

Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen ist, die für den Abend anberaumt war.

Man muss in diesem Zusammenhang sicherlich nicht erwähnen, dass die acht Meister, denen das Stimmrecht entzogen wurde, mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten ausmachten. Daraufhin verließen ein paar Brüder den Versammlungsraum und drei Brüder verblieben ohne Stimm- und Rederecht. Ein Bruder wird zum kommissarischen Stuhlmeister erklärt.

Der kommissarische Stuhlmeister hat bereits am nächsten Tag die Administratoren der Facebookgruppe „Sub Rosa“ angeschrieben und Ihnen mitteilt, dass die acht Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die Admins sind daraufhin gezwungen die Brüder aus Facebookgruppe „Sub Rosa“ zu entfernen.

Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu klagen, um die unrechtmäßige Wahl und Ihren satzungswidrigen Ausschluss zu berichtigen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen Brüder hin, als Sie sich in der Sache an die Großloge wenden.

Ich befürchte, dies ist nicht das Ende der Geschichte.

Siehe auch

Links

Literaturverzeichnis