Traktat: Auseinandersetzung über die Freigärtner von Markus Schlegel

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 Wichtiger Hinweis. Dieses Traktat enthält polarisierendes Material. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut ausschließlich die Sichtweise der Unterzeichner wiedergibt. Gleichwohl halten wir die Veröffentlichung für angemessen, da der Disput von Missverständnissen und fehlender Fachkenntnis begleitet in den sozialen Medien bereits sehr stark verbreitet ist. Unser Anliegen: Wir möchten zur Versachlichung beitragen und bieten auch anderen Meinungen die Möglichkeit in personifizierten Traktaten dazu beizutragen, die wir dann gegenseitig verlinken werden. Interessierten empfehlen wir, unsere historischen Recherchen zum Thema Freigärtner aufmerksam zu studieren.

Auseinandersetzung über die Freigärtner

von Markus Schlegel

Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor. März 2020: Schwetzingen Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener Verein gegründet. August 2021: Bundesweit Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren Großmeister und ohne Ermächtigung der zuständigen Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist, weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den Vereinsatzungen der einzelnen Logen. August 2021: London Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge. Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der Freimaurerei gibt. Link: https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/ Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD vorgelegt. Oktober 2021: Berlin Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner Freimauerlogen – die im Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern „Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu denunzieren. Ein Stuhlmeister schreibt auf diese Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit erinnert fühle. (sic!) Der Großmeister schreibt daraufhin einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber nachdrücklich bei seiner Aufforderung. November 2021: Thüringen Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge, um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist. Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die 2 Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der Freimaurerei ab. April 2022: Berlin Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta in Einklang zu bringen ist. April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden vor das Ehrengericht der GLLdFvD durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ zitiert. Der Vertreter kann vom Großmeister und vom Ordensmeister vollkommen willkürlich auf Brüder angesetzt werden. Dieses Amt ähnelt dem eines Inquisitors. Hauptanklage ist ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern. Es werden jedem einzelnen auch weitere Punkte vorgeworfen, um aber wohl das Thema Freigärtner nicht als Hauptanklage erscheinen zu lassen. Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten bedroht: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners, Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“ Mitte des Jahres 2022: Hessen Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm versprochen hat. September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt. Link: https://www.youtube.com/watch? v=XCCxqiNhRZ8&t=383s September 2022: Darmstadt In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD Arndt Halbach ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen mit Namen von Freigärtnern aus einem der o.g. Ehrengerichtsprozesse verliest („geleakt“), die durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ an diesen Bruder weitergeleitet wurden, erklärt der Zugeordnete Großmeister ohne jegliche Befugnisse oder Rechtskenntnisse und mit Eingriff in die Souveränität der Loge und des Vereins, dass acht Brüder Freimaurermeister nun nicht mehr stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe. Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart. 3 Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint. Trotz Proteste der Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister aufgrund großer Unsicherheit durch. Die Satzung stammt aus dem Jahr 1957. Sie regelt nur den erklärten Übertritt bzw. Wechsel in eine andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab. Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister lauthals, brüllend, mit einem unbrüderlichen Gehabe und seine Befugnisse völligst überschreitend, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen ist, die für den Abend einberaumt war. Man muss in diesem Zusammenhang sicherlich nicht erwähnen, dass die acht Meister, denen das Stimmrecht entzogen wurde, mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten ausmachten. Daraufhin verließen ein paar Brüder den Versammlungsraum und drei Brüder werden in die Ecke gesetzt. (sic!) Ein anderer Bruder wird zum kommissarischen Stuhlmeister erklärt. Weder er, noch der andere Bruder noch der Zug. Großmeister sind Anwälte oder kennen sich in der Gesetzgebung aus. Dieser kommissarische Stuhlmeister hat am nächsten Tag nichts Besseres zu tun und schreibt die Facebookgruppe „Subrosa“ an und teilt mit, dass diese Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die Admins sind gezwungen, den Anweisungen eines vermeintlichen Stuhlmeisters zu folgen und die Brüder werden ohne Bekanntgabe aus Facebookgruppe „Sub Rosa“ entfernt. Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor. März 2020: Schwetzingen Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener Verein gegründet. August 2021: Bundesweit Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren Großmeister und ohne Ermächtigung der zuständigen Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist, weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den Vereinsatzungen der einzelnen Logen. August 2021: London Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge. Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der Freimaurerei gibt. Link: https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/ Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD vorgelegt. Oktober 2021: Berlin Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner Freimauerlogen – die im Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern „Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu denunzieren. Ein Stuhlmeister schreibt auf diese Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit erinnert fühle. (sic!) Der Großmeister schreibt daraufhin einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber nachdrücklich bei seiner Aufforderung. November 2021: Thüringen Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge, um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist. Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die 2 Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der Freimaurerei ab. April 2022: Berlin Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta in Einklang zu bringen ist. April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden vor das Ehrengericht der GLLdFvD durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ zitiert. Der Vertreter kann vom Großmeister und vom Ordensmeister vollkommen willkürlich auf Brüder angesetzt werden. Dieses Amt ähnelt dem eines Inquisitors. Hauptanklage ist ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern. Es werden jedem einzelnen auch weitere Punkte vorgeworfen, um aber wohl das Thema Freigärtner nicht als Hauptanklage erscheinen zu lassen. Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten bedroht: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners, Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“ Mitte des Jahres 2022: Hessen Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm versprochen hat. September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt. Link: https://www.youtube.com/watch? v=XCCxqiNhRZ8&t=383s September 2022: Darmstadt In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD Arndt Halbach ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen mit Namen von Freigärtnern aus einem der o.g. Ehrengerichtsprozesse verliest („geleakt“), die durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ an diesen Bruder weitergeleitet wurden, erklärt der Zugeordnete Großmeister ohne jegliche Befugnisse oder Rechtskenntnisse und mit Eingriff in die Souveränität der Loge und des Vereins, dass acht Brüder Freimaurermeister nun nicht mehr stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe. Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart. 3 Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint. Trotz Proteste der Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister aufgrund großer Unsicherheit durch. Die Satzung stammt aus dem Jahr 1957. Sie regelt nur den erklärten Übertritt bzw. Wechsel in eine andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab. Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister lauthals, brüllend, mit einem unbrüderlichen Gehabe und seine Befugnisse völligst überschreitend, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen ist, die für den Abend einberaumt war. Man muss in diesem Zusammenhang sicherlich nicht erwähnen, dass die acht Meister, denen das Stimmrecht entzogen wurde, mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten ausmachten. Daraufhin verließen ein paar Brüder den Versammlungsraum und drei Brüder werden in die Ecke gesetzt. (sic!) Ein anderer Bruder wird zum kommissarischen Stuhlmeister erklärt. Weder er, noch der andere Bruder noch der Zug. Großmeister sind Anwälte oder kennen sich in der Gesetzgebung aus. Dieser kommissarische Stuhlmeister hat am nächsten Tag nichts Besseres zu tun und schreibt die Facebookgruppe „Subrosa“ an und teilt mit, dass diese Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die Admins sind gezwungen, den Anweisungen eines vermeintlichen Stuhlmeisters zu folgen und die Brüder werden ohne Bekanntgabe aus Facebookgruppe „Subrosa“ entfernt. Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen Der Redaktion liegen Kopien der dazugehörigen Originalbelege zu den einzelnen Fällen vor. März 2020: Schwetzingen Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener Verein gegründet. August 2021: Bundesweit Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren Großmeister und ohne Ermächtigung der zuständigen Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist, weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den Vereinsatzungen der einzelnen Logen. August 2021: London Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge. Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der Freimaurerei gibt. Link: https://freigaertner.org/iofg-statement-grand-secretary-11th-august-2021/ Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD vorgelegt. Oktober 2021: Berlin Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Stuhlmeister der Berliner Freimauerlogen – die im Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern „Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu denunzieren. Ein Stuhlmeister schreibt auf diese Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit erinnert fühle. (sic!) Der Großmeister schreibt daraufhin einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber nachdrücklich bei seiner Aufforderung. November 2021: Thüringen Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge, um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist. Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die 2 Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der Freimaurerei ab. April 2022: Berlin Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta in Einklang zu bringen ist. April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden vor das Ehrengericht der GLLdFvD durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ zitiert. Der Vertreter kann vom Großmeister und vom Ordensmeister vollkommen willkürlich auf Brüder angesetzt werden. Dieses Amt ähnelt dem eines Inquisitors. Hauptanklage ist ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern. Es werden jedem einzelnen auch weitere Punkte vorgeworfen, um aber wohl das Thema Freigärtner nicht als Hauptanklage erscheinen zu lassen. Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten bedroht: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben werden möchtest, dann musst Du mir schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lyons, Shriners, Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“ Mitte des Jahres 2022: Hessen Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm versprochen hat. September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt. Link: https://www.youtube.com/watch? v=XCCxqiNhRZ8&t=383s September 2022: Darmstadt In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD Arndt Halbach ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen mit Namen von Freigärtnern aus einem der o.g. Ehrengerichtsprozesse verliest („geleakt“), die durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ an diesen Bruder weitergeleitet wurden, erklärt der Zugeordnete Großmeister ohne jegliche Befugnisse oder Rechtskenntnisse und mit Eingriff in die Souveränität der Loge und des Vereins, dass acht Brüder Freimaurermeister nun nicht mehr stimmberechtigt seien, weil ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe. Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt: „1) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt: e) durch Beitritt zu der Loge einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“ Oder anders gesagt: Die Mitgliedschaft in der Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart. 3 Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint. Trotz Proteste der Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister aufgrund großer Unsicherheit durch. Die Satzung stammt aus dem Jahr 1957. Sie regelt nur den erklärten Übertritt bzw. Wechsel in eine andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab. Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister lauthals, brüllend, mit einem unbrüderlichen Gehabe und seine Befugnisse völligst überschreitend, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen ist, die für den Abend einberaumt war. Man muss in diesem Zusammenhang sicherlich nicht erwähnen, dass die acht Meister, denen das Stimmrecht entzogen wurde, mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten ausmachten. Daraufhin verließen ein paar Brüder den Versammlungsraum und drei Brüder werden in die Ecke gesetzt. (sic!) Ein anderer Bruder wird zum kommissarischen Stuhlmeister erklärt. Weder er, noch der andere Bruder noch der Zug. Großmeister sind Anwälte oder kennen sich in der Gesetzgebung aus. Dieser kommissarische Stuhlmeister hat am nächsten Tag nichts Besseres zu tun und schreibt die Facebookgruppe „Subrosa“ an und teilt mit, dass diese Brüder nun keine Freimaurer mehr seien. Die Admins sind gezwungen, den Anweisungen eines vermeintlichen Stuhlmeisters zu folgen und die Brüder werden ohne Bekanntgabe aus Facebookgruppe „Subrosa“ entfernt. Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine freimaurerische Lehrart ist, sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu klagen. Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ die betroffenen Brüder süffisant hin.