Ernst Christoph Graf von Manteuffel
Ernst Christoph Graf von Manteuffel
Geboren am 22. Juli 1676 auf dem Gute des Vaters in Pommern, bekleidete verschiedene Staatsämter in Sachsen und ward als Kabinettsminister mit 12.000 Thalern Pension seines Alters wegen in Gnaden entlassen. Er ging nach Berlin, woselbst er 1733-40 lebte, ging 1741 nach Leipzig und starb daselbst 30. Januar 1749.
Er ein Verehrer der Wolf´schen Philosophie und stiftete die Gesellschaft der Alethophilen (s. d.) und Oeuvres de Frédéric le grand (neue Ausgabe) XXV, 460 Note b; Förster, Friedrich Wilhelm I., II., 356; Weber, Aus vier Jahrh. N.F., II, 160) auf welche auch eine Medaille geschlagen wurde [Merzdorf, Denkmünzen, S. 43, Nr. 96], sowie er mit mehreren Männern zu Berlin in eine Art von Freimaurerverbindung zusammentrat, in deren Versammlungen man sich mit grösster Offenheit aussprach und gegenseitig geheime Mittheilungen austauschte. Alle Mittwoch fand man sich zusammen zur gemeinschaftlichen Tafel, geschmückt mit dem Ordenszeichen, einer an einem ziegelfarbigen Bande hängenden Maurerkelle, die auf der einen Seite die Worte: "La confrérie des francmacons" auf der andern Seneca's Spruch trug "amicitiae est cum bonis convivium" welchen Manteuffel so übersetzte: "Redlicher Leute Freundschaft wird dadurch befestigt, wenn sie öfters bei einander essen."
Ausser dem Ordenszeichen hatte jedes Mitglied ein besonderes "insigne" Manteuffel führte ein Richtscheit.
Als Mitglieder, deren jedes einen Beinamen hatte, werden folgende genannt:
- Excellenz v. Thulemeyer (der Gütige),
- Excellenz von Cocceji (der Weise),
- Excellenz von Podevils (der Vorsichtige),
- Herr von Wilknitz (der Emsige),
- Herr Splittgerber (der Bewanderte),
- Herr von Holtzendorff (der Arbeitsame),
- Herr von Brakel russischer Gesandter (der Wohlbedächtige).
Der König Friedrich Wilhelm I. selbst, der von den Versammlungen gehört hatte und ungenirte Unterhaltung liebte, war nicht abgeneigt, theilzunehmen, doch scheint Manteuffel durch die Erklärung, dass bis zum Frühling keine Sitzungen gehalten würden, ein Ende der Verbindung herbeigeführt zu haben. (Quelle: Weber Aus vier Jahrh. Folge Leipzig 1861 I 108 10.9)