Italien: Untersuchung zu Mafiaverbindungen

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Italien: Untersuchung zu Mafiaverbindungen

Quelle: L'Espresso, Di Federico Marconi e Giovanni Tizian http://espresso.repubblica.it/attualita/2017/12/22/news/quei-mafiosi-massoni-che-sussurrano-ai-potenti-1.316354?refresh_ce

Am 22. 17. 2017 präsentierte ein italienischer Anti-Mafia-Parlamentsausschuss (La commissione parlamentare antimafia) seinen Bericht über vermeintliche oder tatsächliche Verbindungen von Einzelpersonen zwischen der organisierten Kriminalität und der Freimaurerei. Zwischen Sizilien und Kalabrien seien 17000 Brüder in 389 Logen verteilt. 193 "Brüder" sollen Verbindungen zur Mafia haben. Namen wurden nicht veröffentlicht.

Die Anti-Mafia-Kommission unter Vorsitz von Rosy Bindi hat die Untersuchung der Verflechtung von Freimaurerei und Mafia abgeschlossen. Unter den 193 Verdächtigen seien zwischenzeitlich neun verurteilt, gegen weitere vier liefen Verfahren. In der Gran Loggia Regolare d'Italia gäbe es 58 Verdächtige, in der Gran loggia d'Italia gäbe es 9 und 4 in der Serenissima.

Die Kommission ließ es sich nicht nehmen in dem Bericht folgende Aussage zu treffen:

"Dies ist nicht der Ort, um die jahrhundertealte Frage der Beziehung zwischen der katholischen Kirche und der Freimaurerei aufzuarbeiten, aber es scheint nützlich zu sein, daran zu erinnern, dass der Kardinalpräfekt unter der Leitung der Kongregation für die Glaubenslehre am 26. November 1983 Joseph Ratzinger, dann Papst Benedetto XVI sagten es gäbe eine Unvereinbarkeit zwischen der katholischen Kirche und der Freimaurerei.“

Der Großmeister des Grande Oriente d’Italia, Stefano Bisi, wehrt sich gegen den Generalverdacht.

In den Anhörungen wiesen die Großmeister (Anmerkung: d.h. Großlogenvorstände) eine Mafia-Infiltration zurück und betonten die vorgeschriebene Forderung eines Nachweises von Straffreiheit sowie einem „Anti-Mafia-Zertifikat“ für die beitrittswilligen Kandidaten, ohne welche der Beitritt verwehrt würde.

Anmerkung

Die Zeitung L'Espresso steht der Freimaurerei deutlich ablehnend gegenüber, weshalb der Kommissionsbericht über die Verdachtsfälle, über eine journalistische Pflicht hinaus, hier sicher mit Genugtuung veröffentlicht wurde.

Italienische Freimaurer hingegen weisen zurecht darauf hin, dass man als Beitrittsinteressierter einen amtlichen / behördlichen Nachweis einzureichen habe, nicht wegen Verbrechen verurteilt zu sein (in Deutschland: Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen) - und fragen: Bei welchem Eintritt in eine Kirche oder Religionsgemeinschaft ist dies der Fall ?

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