Lehrfragstück über Masonei und Masonenbund

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Lehrfragstück über Masonei und Masonenbund

Quelle: Internetloge

(Der Philosophen und Freimaurer Karl Christian Friedrich Krause beantwortet 132 Fragen zur Freimaurerei)

(Zitiert nach der dritten Ausgabe (Neuausgabe 1849)

"Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft", erster Band,

I. Abtheilung, Vorbericht der ersten Ausgabe, Seiten LXXIII - CLXXXVI)

Von der Wesenheit (W1) und der Bestimmung (S1) der Masonei, das ist, der Freimaurerei, und des Masonbundes, das ist, der Freimaurerbrüderschaft. (S2)

Frage. (1) Was ist Freimaurerei?

Anwort. Freimaurerei, (S3) (oder mit dem echt überlieferten (W2) Namen Masonei) (W3) ist das ganze Wesenliche, was die Freimaurerbrüderschaft, (oder mit dem echtüberlieferten Namen der Masonbund,) als solche, ist, bewirkt und beabsichtiget, Da nun die Freimaurerbrüderschaft eine geschichtlich gegebene (im Leben wirkliche) Gesellschaft ist, so ist auch die Freimaurerei, insofern sie von dieser Gesellschaft ausgeübt wird, zunächst ein geschichtlich Gegebenes. Sowie nun jedes geschichtlich Gegebene, als solches, zuerst rein geschichtlich, in dem Eigenleben (W4) selbst, und aus echüberlieferten Nachrichten, erkannt werden muß: also ist auch reingeschichtlich auszumitteln, Was Freimaurerei als geschichtlich Gegebnes ist. Aber jedes geschichtlich Gegebene bezieht sich wesenlich (S4) auf einen Urbegriff (Idee) (S5) und auf das diesem gemäß entworfene Urbild (Ideal), dessen urendliche (W5) Darstellung im Leben (Darlebung ) das geschichtlich Gegebne ist; mithin bezieht sich auch die Freimaurerei als geschichtlich Gegebnes wesenlich auf denjenigen ewigwesenlichen Urbegriff, welchen die Freimaurerbüderschaft, laut ihres Geschichtbegriffes, (S6) in der Zeit darleben soll.

Fr. (2) Wie wird dieser Urbegriff (Idee), worauf sich der Geschichtbegriff der Freimaurerei wesenlich, als auf das ewigwesenliche in der Zeit Darzulebende, bezieht, gefunden?

Antw. Die Freimaurerbrüderschaft ist eine einzelne, von allen andern unterschiedenen Gesellschaft in dem Gliedbaue der ganzen geselligen Menschheit; mithin muß der ihr bei ihrer ganzen Gestaltung und Werkthätigkeit zugleich als Urbild wenigstens Vorschwebende Urbegriff ein innerer einzelner Theil sein des Einen Urbegriffes, welcher die gesellige Menschheit bei ihrem ganzen Leben und Wirken leitet, oder, mit andern Worten, des Urbegriffes, den die ganze Eine gesellige Menschheit darleben soll. Dieser eigenwesenliche Urbegriff aber ist der des Einen Menschheitleben selbst; also muß der einzelne Urbegriff, der als Freimaurerei von der Freimaurerbrüderschaft dargelebt werden soll, ein bestimmter einzelner Theil des Einen Menschheitleben sein, als ein einzelner, wesenlicher Theil der menschlichen Bestimmung. (S7) Der auf diesem Wege gefundne Urbegriff, worauf sich die Freimaurerei als auf seinen darzulebenden Zweckurbegriff bezieht, enthält dann ewigwesenlich nicht nur Alles, als Einen Gliedban, in sich, was die Freimaurerei, sofern sie von der Freimaurerbrüderschaft ausgeübt wird, jemals darleben soll und kann, sondern er umfaßt überhaupt das ganze wesenliche, welches er ist, ewigwesenlich und bleibend für die unendliche Zeit und für die Eine Menschheit in Gott.

Fr. (3) Was ist Menschheit? (S8)

Antw. Die Menschheit, oder besser: Menschheitwesen, ist das innere Vereinwesen der in und durch Gott unter sich und mit Gott vereinten Vernunft und der Natur in Gott. (W6) Die Menschheit ist in sich selbstwesenlich; in ihrer Eigenwesenheit (Art) urganz (unendlich) und Eine, vor und über jedem ihrer innern Gegensätze und jeder innern Theilung. (S9) Die Menschheit ist Eine ihrer ganzen Wesenheit nach, also auch ihrem Begriffe, ihrer Daseinheit, und der Zahl nach. Sie ist ferner ein in ihrer Eigenwesenheit Gott ähnliches, gliedbauliches (organisches) (W7) Selbwesen, (W8) sowohl sofern sie Vernunft (Geistwesen), als sofern sie Natur (Leibwesen) und sofern sie das Vereinwesen Beider in und mit Gott ist; sowohl sofern sie urwesenlich und ewig ist, als auch sofern sie sich nach Innen in der Zeit gestaltet, das ist sofern sie lebet. Endlich ist die Menschheit auch mit ihrer ganzen Wesenheit, und mit ihrem ganzen Leben, in Vereinheit mit Vernunft, mit Natur und zuhöchst, mit Gott. (S10) Die Menschheit (oder besser: das Menscheitwesen) ist (enthält) in sich urviele (unendlichviele). (W9) Menschen, welche als urendliche, (W10) eigenlebliche Selbwesen in ihr sind und bestehen, von denen ein Jedes für sich dem Menschheitwesen in urendlicher Grenze gleichwesenlich, das heißt, ähnlich, (W11) ist. (S11) In der innern Gleichheit Gottes, wonach Gott sich selbst in Hinsicht der Wesenheit gleich (wenheitgleich) ist, wird nun als theilwesenlich erkannt, daß auch die Menschheit in ihrer Eigenwesenheit Gott ähnlich, mithin auch in sich selbst der Wesenheit nach gleich ist. Daraus folgt, daß die Menschheit, auch sofern sie in sich unendlichviele eigenlebliche Einzelwesen ist, Ein gliedlebiges (organisches), in sich selbwesenliches (selbständiges) und mit Gott, als mit Urwesen, sowie mit Vernunft und Natur (mit Geistwesen und Leibwesen), eigenleblich verbundenes Vereinganzes ist. Diese Vereinigung des urendlichen Eigenlebens (der Individualität) aller ihrer urvielen Einzelmenschen in den Gliedbau des Einen Menschheitlebens ist durch die Gleichwesenheit aller Einzelmenschen in allem Urwesenlichen und Ewigwesenlichen (S12) ur und ewig begründet: und die Menschheit bewirkt diesen Lebenverein in sich durch den in allen ihren Einzelmenschen zeitstetigen Urtrieb der Geselligkeit (S13) (Selltrieb) (W12), welcher selbst in der wechselseitigen Anerkennung und Achtung als gleichwesenlicher Selbwesen (moralischer Personen) (S14) in Gott, in Vernunft, Natur und Menschheit ewig gegründet ist, und sich als geistliche, leibleiche und als menschliche Liebe, (S15) aüßert. Und da die Menschheit, Gott ähnlich, nach ihrer ganzen Wesenheit sich selbst gleich ist, so ist sie es auch sofern sie in sich das Lebenvereinganze aller ihrer Einzelmenschen ist. Das VereinIeben aller Einzelmenschen in der Menschheit ist daher nach seiner raumlichen, zeitlichen und kraftlichen Urganzheit (Unendlichkeit) in Gott, Vernunft und Menschheit ein in sich selbst der Wesenheit nach gleiches und unänderliches Gliedganzes, (S16) und zugleich, als zeitewig betrachtet, in jedem Zeitnun auf ureigenthümliche Weise (mit uendlicher Individualität) gottähnlich und schön, zeitstetig in ewiger Jugend gestaltet. (S17)

Wird nun der Urbegriff der Menschheit, sofern sie das Vereingliedleben aller ihrer Einzelmenschen ist, dem Gesetze des Leben Gottes (dem Gottlebengesetze) (S18) gemäß angewandt auf den urwissenschaftlich erkannten Urbegriff des Himmelbaues, (S19) an sich, und sowie derselbe in leibsinnlicher (empirischer) (W13) Wissenchaft im Leben wirklich (lebwirklich) erscheint, (S20) so wird ferner als ewige Wahrheit erkannt, daß dieses VereingliedIeben der Menschheit in der ganzen Vernunft, in der ganzen Natur und in deren ganzem Vereinwesen, (S21) und in der ganzen Menschheit selbst, im Urraume und in der Urzeit (W14) als Theil des Einen Urleben Gottes wesenlich sei; daß daher dieses Vereingliedleben, der Menschheit im urganzen Himmelraume in stets gleicher Vollwesenheit (Vollkommenheit) urzeitewig (W15) bestehe; allein, in Hinsicht einzelner Theilmenschheiten in dem Gliedbau der Himmelleiber (der Gestirne) stetig werde, und in jedem endlichen Gebiete des Himmels, dem Gesetzthume des Leiblebens (Naturlebens) und Geistlebens gemäß fortschreitend, in der Vollzeit (W16) einem jeden ihrer gliedbaulich ineinander enthaltenen Lebenkreise eine eigenlebliche Vollwesenheit (Vollendung) erreiche. (S22)

Und in dieser als allgemein und ewig erkannten Wahrheit wird dann auch als urgewiß eingesehen: daß die Menschen auch auf dieser Erde (S23) bestimmt und fähig sind, sich in eine gliedbauliche (organische) Theilmenschheit zu Einem gliedbaulichen, auf unendliche Weise vollwesenlich, gottähnlichen Leben zu vereinen; auch werden in ebendieser höheren Erkenntniß die Gesetze erkannt, wonach das Vereinleben der Menschheit auch auf dieser Erde im Einklange des Geistlebens und des Leiblebens (des Vernunft- und Naturlebens), (S24) und zuhöchst in Einheit mit dem Leben Gottes, in Einem stufenweisen Entfaltgange wirklich werden wird.

Aus denselben urwesenlichen und ewigen Gründen, und nach demselben Gesetzen der zeitlichen Entfaltung, ist die Menschheit Ein Gott ähnliches, eigenwesenliches und eigenlebliches Gliedganzes (Ein Gliedleben, Ein individueller Organismus) auch in Hinsicht des Gliedbaues (Organismus) aller ihrer inneren einzelnen, geistlichen und leiblichen und geistleiblichen (W17) Vermögen und der durch diese Vermögen als durch Kräfte (W18) gebildeten geistlichen und leiblichen und geistleiblichen Werke, sowie hinsichts aller ihrer innern, selbwesenlichen einzelnen Vereine ihrer Einzelmenschen, das ist, hinsichts ihrer innern Selbwesen (W19) (Grundpersonen). Dieser Lebengliedbau der einzelnen Kräfte und Werke aller EinzeImenschen und aller ihrer inneren Selbwesen in der Menschheit besteh in dem ganzen Leibwesen, Geistwesen und in dem ganzen Vereinwesen Beider, an jeder inneren Theilmenschheit der Einen Menschheit in Gott, und an jedem innern Einzeltheile der Kräfte und der Werke so, daß sie in gleicher, aber dabei in jedem Zeitnun eigenleblicher, Vollwesenheit sich selbst urzeitewig gleich ist, aber in Bezug auf jede Theilmenschheit in jedem endlichen Lebengebiete stetig wird (lebwird), und nach gesetzmäßigem Wachsthume in der Vollzeit eines Jeden seiner Lebenkreise seine eigenlebliche Vollwesenheit (Vollendung) erreicht. - Und da auch diese Wahrheit urwesenlich, ohne alle Grenze, und ewig ist; so ist es in ihr zugleich urgewiß: daß auch die sich stufenweis in Ein Leben vereinenden Menschen dieser Erde, auch in Ansehung aller ihrer einzelnen Kräfte und Werke, und in Ausehung einer jeden, auf einen Einzeitheil der menschlichen Bestimmung gerichteten Theilgesellschaft, sowie in allen ihren Grundgesellschaften (Grundpersonen) in dieser Erdmenschheit, eine eigenlebliche, auf ureigne Weise Gott ähnliche Vollendung (W20) erstreben sollen und erreichen können. (S25)

Der Gliedbau der in ihren inneren Einzelmenschen vereinlebenden Menschenheit ist ur- und ewigwesenlich geordnet, und wird zeitleblich gebildet, nach dem Einen Urbegriffe und Urbilde des Gliedbaues der Theilwegen in Wesen, (W21) das ist, nach dem allgemeinen Gesetze (S26) des Wesengliedbaues, (W22) welches in der Urwissenschaft erkannt wird. Dieses Eine Gesetz des Wesengliedbaues ist: Wesenheit, Gegenwesenheit in der Wesenheit, und Vereinwesenheit der Glieder der Gegenwesenheit in und durch die über der Gegenwesenheit seiende Urwesenheit; wonach alle innere (gegenheitliche) Theile eines jeden Gliedwesen (Organismus) jeder Stufe in und durch ihr Ganzes (S27) sind, und als solche, ohne ihre Gegenheit zu vernichten, ebenfalls durch das als gemeinsames Höherwesen in sie wirkende Ganze, alle mit allen, unmittelbar und allmittelbar, (W23) und zugleich alle einzeln und verbunden, Mit dem Ganzen, als ihrem gemeinsamen Höherwesen, wesenlich vereinet sind. (S28)

Die in sich selbst, sofern sie in sich urviele (unendlich viele) Einzelmenschen ist (enthält), gesellschaftlich vereinlebende Menschheit (W24) ist daher ein innerer Theilgliedbau (ein partieller Organismus) ihrer selbst als des Einzigen Selbwesens ihrer Art in Gott. Als dieses Eine gliedlebige, gesellschaftliche Ganze (als Sellmenschheit) enthält sie, als untergeordnete Gliedtheile, in sich alle einzelne Vereinganze oder Gesellschaften: zuerst die, worin sich die Einzelmenschen als ganze Menschen eigenleblich vereinen; dann jene, worin sie sich zu gesellschaftlicher Darlebung (Verwirklichung) der Grundformen des Menschheitlebens und der Grundwerke desselben verbinden; endlich auch diejenigen Gesellschaften, worin sich die Einzelmenschen in Weseninnigkeit mit aüßerem Vereinwechselleben inmit Wesen, mit Geistwesen und Leibwesen, und dem Vereinwesen Beider in Wesen verbinden. Die Menschheit, sofern sie in sich gesellig lebt (die Sellmenschheit), umfaßt also die Vereinigung aller Einzelmenschen als Ganzmenschen in die Grundgesellschaften, in die Gesellschaften für die Grundformen und für die Grundwerke, sowie die Geselligkeit für Weseninnigkeit und Wesenvereinleben (Religion), als ihre untergeordneten Theile, und über diesen Vereinigungen allen, und mit ihnen allen wechselwirkend, den Menschheitbund. (S29)

Fr. (3' - Anmerkung: Nummerierungsfehler?) Was ist der Menschheitbund?

Antw. Der Bund des Urlebens der Menschheit, oder der Menschheiturlebenbund.

Fr. (4) Erkläre mir Dieses ausführlicher !

Antw. Ein jedes Gliedwesen (Organismus) ist und besteht, vor und über der Gegenheit (Entgegengesetztheit) seiner inneren Theile und Glieder, als Ganzes, das ist als ganzes selbständiges Wesen (Selbwesen) seiner Art, und ist seinen inneren Theilen und. Gliedern als höheres und ihnen gemeinsames Wesenliches von oben nach unten ent gegengesetzt; alle innere Theile und Glieder sind in ihm mit bestimmter Grenze (Grenzheit) umschlossen; das ganze Gliedwesen, dessen Intheile und Inglieder sie sind, ist, als ihr Überwesen mit jedem derselben in wesenlichem Vereine (in Vereinwesenheit), also auch im Vereine des Lebens; und in diesem Vereinleben wirket das Ganze in jeden seiner Theile eigenleblich ein, und beginnt und unterhält dadurch mit ihm eine stetige Wechselwirkung. Ferner verursacht das ganze Gliedwesen als Überwesen, daß alle seine Intheile und Inglieder einander, nach der Stufe ihrer Wesenheit und Gegenwesenheit, gegenwärtig werden, daß sie einander wechselseitig anwirken, gegenwirken und nach ihrer ganzen Wesenheit in Einem Wechselvereinleben vereinwirken. Endlich ist auch das ganze Gliedwesen als Überwesen, in wesenlichem Vereine (in Vereinwesenheit) mit sich selbst, sofern es seine inneren unter sich in Einem Wechselvereine gliedbaulich verbundenen Intheile und Inglieder ist, und daher ist es auch in Einem Vereine des Lebens mit allen seinen unter sich und mit dem Ganzen selbst vereinlebenden Intheilen und lngliedern. So ist jedes urendliche Gliedbauwesen (Organismus) in Geistwesen (Vernunft) und Leibwesen (Natur), in Geistvereinleibwesen und Menschheitwesen in sich selbst geordnet, und ebenso auch Geistwesen, Leibwesen und Menschheitwesen selbst als Ganzwesen ihrer Art: weil Wesen, - Gott, - selbst das Eine Gliedwesen in sich ist, deß oberste Intheile und Inglieder Geistwesen und Leibwesen und Geistvereinleibwesen und in diesem Menschheitwesen sind.

Da nun Weseit in sich selbst der Wesenheit nach sich gleich ist, also alle Intheile und Inglieder Wesens in ihrer Eigenwesenheit Wesen gleich und ähnlich sind, so ist auch die ganze in allen ihren Einzelmenschen gesellige Menschheit (die Sellmenschheit) nach allen soeben angegebnen Wesenheiten des Gliedbaues (S30) in der Beschränktheit ihrer Eigenwesenheit Wesen selbst gleich und ähnlich. Die gesellige Menschheit ist und lebt daher auch, sowie Wesen, als Ganzes über allen ihren Einzelmenschen und über allen ihren innern Theilgesellschaften, das ist, sie ist in sich auch Urleben (W25) ihrer Art; und so über allen ihren Intheilen und Ingliedern urlebend, belebet sie diese alle, wirket in sie alle ein, wechselwirket eigenleblich mit jedem, vereinet sie alle untereinander und mit sich selbst in Ein gliedbauliches Wechselleben; wirket auch auf sie alle, als unter sich in Ein gliedbauliches Wechselleben Vereinte, ein und wechselwirket mit ihnen; und in diesem Vereine ihres Urlebens mit jedem Einzelleben ihres ganzen Ingliedbaues ist die Eine gesellige Menschheit in sich Ein Wesen ähnliches Gliedbauleben (Ein Organismus des Lebens). Da nun ferner die gesellige Menschheit, als solche, nur ist und wirket, so ist und lebt sie auch in derjenigen bestimmten Lebwirksamkeit, wonach sie als ganze über allen ihren Intheilen und Ingliedern und sie vereinend und mit ihnen vereint als ganze lebt und den Gliedbau der Menschheit vollendet, als bestimmte Gesellschaft; und diese bestimmte Gesellschaft ist und lebt mithin als gemeinsames und allgemeines Höhere über allen Einzelmenschen und einzelnen Gesellschaftvereinen; sie hat das Allgemeinmenschliche in jedem Menschen und in jeder einzelnen Gesellschaft in ihrem eigenthümlichen Gebiete; sie waltet lebenleitend über allen Einzelmenschen und Einzelgesellschaften dem Urbegriffe und dem Urbilde des MenschheitIebens gemäß, und verbindet sie alle, vermöge des ihnen allen gemeinsamen Allgemeinmenschlichen, als Einen Gliedbau in vollwesenlicher, stufenweiser Unter-, Neben- und Vereinordnung aller Theile zu Einem Gliedbauleben.

Dieser Bund des Urleben (W26) der Menschheit ist die gesellige Menschheit selbst, sofern sie über allen inneren Theilen und Gliedern ganzwesenlichi lebet, also das Urleben der geselligen Menschheit (der Sellmenschheit) selbst, oder er ist die Menschheit selbst, sofern sie als gesellige Menschheit in sich urlebet.

Für diesen höchsten geselligen Bund des Urlebens der Menschheit in der Einen geselligen Menschheit erscheint daher nach dem jetzigen Zustande der deutschen Sprache der Name: Menschheitbund, (S31) anwendbar; jedoch ist der Name: Menschheiturlebenbund oder Menschheiturbund, augemeßner, und die deutsche Sprache wird in ihrer Höherbildung einst noch entsprechendere Namen darbieten. (S32)

Ferner ist auch dieser Gesellschaftverein in der geselligen Menschheit (der Sellmenschheit), wie diese selbst, und wie jede Theilgesellschaft derselben, für jeden Lebenkreis der Menschheit im Himmelbaue erstwesenlich, und in Gott in der unendlichen Zeit in jedem Augenblikke auf gleiche Weise im Leben wirklich: er soll also und kann auch auf dieser Erde, wann die Menschen im Entfaltgange des Lebens dazu reif geworden, geschlossen und auf eigenIebliche Weise vollendet werden.

Nur indem die Menschheit in sich der Menschheitbund ist, und als Menschheitbund in sich und im Vereine mit Wesen, mit Geistwesen und Leibwesen (mit Gott, mit Vernunft und mit Natur) lebet, kann sie als Gliedbauganzes in der unendlichen Zeit und im urendlichen Raume in allen Lebenkreisen des Himmelbaues, also auch auf dieser Erde, alles ihr einzelnes innere Wesenliche, sowie jeden Einzelmenschen und alle Einzelgesellschaften, Jedes selbständig und Alles Einzelne unter sieh, und mit ihr selbst als ganze Urmenschheit, vereint, eigengut und schön vollenden, und so ihr Eigenlebenurbild (W27) darleben. Der Menschheitbund ist die alles Einzelne in Einem Gliedganzen mit der ganzen Urlebenkraft umfassende Gesellschaft, in und durch welche daher auch alles Einzelne, als Einzelnes und als gliedleblich Vereintes, vollendet, das ist vollwesenlich gestaltet werden soll und kann.

Fr. (5) Wie verhält sich also der Menschheitbund zu dem Menschheitleben?

Antw. Wie ein Theil zum Ganzen, wie ein inneres Glied (Organ) zu dem ganzen. Gliedbauwesen (Organismus). Der Menschheitbund ist die Menschheit selbst, sofern sie als Vereinwesen aller ihrer urvielen EinzeImenschen urlebet und urvereinlebet, und nur Dieses. Über ihm ist das Urleben der Menschheit, sofern die Menschheit ein gottähnliches Wesen über allen ihren innern Gliedern und Theilen, also auch über sich selbst als geselligem Vereinwesen aller seiner inneren urvielen Einzelmensche, ist. Der ganze Gliedbau aller einzelnen Theile des Menschheitlebens der urvielen Einzelmenschen, und aller auf einzelne Theile des Gliedbaues der menschlichen Bestimmung gerichteten Gesellschaften der Einzelmenschen, ist unter dem Menschheitbunde; und dieser selbst, als der Menschheiturlebenbund, ist, im Lebenvereine mit dem Ingliedbau aller Einzeltheile des Menschheitlebens, nebst diesem mit ihm lebenvereinten Gliedbau, die Eine gesellige Menschheit (die Sellmenschheit) selbst, oder der Eine, urganze Menschheitlebenbund. (S33)

Fr. (6) Welches sind die Haupttheile (W28) des innern Gliedbaues der ganzen menschlichen Geselligkeit (der Sellmemschheit)? (S34)

Antw. Der in der Einen Menschheit und in dem Einen Menschheitleben enthaltne Gliedbau der menschlichen Geselligkeit umfaßt die innere und die aüßere Geselligkeit der Menschheit und den Verein Beider. Die innere Geselligkeit enthält die Grundgesellschaften, und zwar die der ersten Ordnung, das Ehethum (die Familie), die Freundschaft und die Freigeselligkeit; dann die Grundgesellschaften der zweiten Ordnnng: den Lebenverein der Ehethümer in Stämme, der Stämme in Völker, und so ferner aufsteigend zu Volkvereinen und zu Theilmenschheiten einzelner Himmelleiber (Sterne), ganzer Sonnbaue und Sonnenbaue (W29) in der Einen Menschheit in Gott. Als in den Grundgesellschaften enthalten umfaßt dann die innere menschliche Geselligkeit die inneren werthätigen Gesellschaften, das ist den Einen Werkbund; und zwar zuerst den Gliedhatt der werkthätigen Gesellschaften für die Grundformen des Lebens: den Weseninnigkeitbund (Gottinnigkeitbund), (S35) den Tugendbund, den Rechtbund, den Schönheitbund, und den Ganzbund (Urbund) für die Grundformen des Lebens, der die einzelnen, eben genannten Theilbunde als Ein Gliedganzes, in allseitiger Vereinigung des Lebens vollendet. Dann enthält der Werkbund ferner den inneren Werkbund für die Grundwerke des Lebens, das ist, den Wissenschaftbund, (S36) den Kunstbund (S37) und den Verein Beider in und durch ihren Ganzbund (Urbund), (S38); ferner den Bund für die selbwerkthätige Geselligkeit, das ist für Menschheitbildung, welcher die Theilbunde für Erziehung (Lebbelebigung) und Selbbildung (Lebenausbildung) befaßt. Alle diese inneren Gliedtheile des Einen Werkbundes werden durch seinen Ganzbund (Urbund) als Ein Gliedleben gehalten und gebildet, welcher Ganzwerkbund für den Werkbund dasselbe ist, was der Menschheitbund für die ganze gesellige Menschheit ist. Eine höhere gesellige Thätigkeit vereinet und vollendet ebenso die Grundgesellschaften und die werkthätigen.

Die aüßere menschliche Geselligkeit umfaßt das Vereinleben der Menschheit mit Gott, als mit dem Urwesen, mit der Vernunft, mit der Natur, mit Vernunft und Natur sofern sie durch Gott vereint sind, und mit Gott, als dem mit seinen inneren Theilwesen vereinten Urwesen. (W30)

Die aüßere und die innere Geselligkeit sind in wechselseitigem Lebenvereine durch den Menschheitbund, als den Menschheiturlebenbund, welcher über dem innern Gliedbau der einzelnen menschlichen Geselligkeit lebenleitend waltet. Dennoch stehet auch der Menschheitbund selbst als Einzelnes allem Einzelnen in der geselligen Menschheit (der Sellmenschheit) abwärts entgegen, (S39) als die sich in ihren urvielen Einzelmenschen ihrer Ganzwesenheit und ihres Ganzlebens bewußte, und durch alle Einzelmenschen als Ganzleben auf den ganzen inneren Gliedbau alles ihres inneren Einzelnen wirkende Menschheit selbst.

Fr. (7) Wie verhält sich demnach jeder Einzelmensch zu dem ganzen geselligen Menschheitleben, und zu dem Menschheitbunde insbesondere?

Antw. Jeder Einzelmensch ist bestimmt, die ganze menschliche Bestimmung auf eigenlebliche Weise zu erfüllen, - ein allseitig vollendeter Mensch zu sein; allein die Urendlichkeit des Eeinzemenschen und die durch Vereinigung des Eigenlebens aller EinzeImenschen darzulebende allgleichförmige Lebenvollwesenheit der Menschheit selbst, fordern dagegen, daß in Jedem ein eigenleblicher Beruf, als sein Vorberuf, vorwalte; Welches jedoch selbst nur unter der Voraussetzting seiner allgemeinmenschlichen, und in Beziehung auf den Vorberuf gleichförmigen Bildung in allen Theilen der menschlichen Bestimmung gelingen kann. Diese in Beziehung auf seinen Vorberuf gleichsam fernscheinliche Bildung in allem Menschlichen kann jeder Einzelne nur in und durch seinen Lebenverein mit anderen Einzelmenschen desselben Gebietes und mit den allen Theilen der menschlichen Bestimmung gewidmeten Gesellschaften erlangen.

Also ist auch jeder Mensch bestimmt, Mitglied jedes wesenlichen Gesellschaftvereines zu sein; und die Vereinthätigkeit aller Menschen in allen diesen Vereinen ist mithin als Ein Gliedbau nach Ort, Zeit und Kraft kreisgangig also zu bestimmen, (S40) daß jeder EinzeImensch an dem Leben der Gesellschaft für jeden Theil der menschlichen Bestimmung, seinem eigenleblichen Vorberufe angemessen, Theil nehmen, und dazu auch mitwirkend das Seine beitragen könne. Vor Allem aber soll jeder Mensch als ganzer, ungetheilter Mensch leben, und hinsichts des ihm als Menschen Allgemeinwesenlichen (seines Rein- und Allgemein-Menschlichen) gebildet sein, sowie auch an der Ausbildung der Menschheit, als eines Gliedlebganzen (Organismus) im Menschheitbunde Theil nehmen. (S41)

Indem nun auf solche Weise in dem Leben jedes Einzelmenschen ein Vorberuf eigenleblich vorwaltet, und in dem die ganze Bestimmung der Menschheit gleichförmig nach ihrem Gliedbau, an Ort, Zeit und Kraft unter alle ihre EinzeImenschen vertheilt ist, so daß eigenlich alle Einzeltheile der menschlichen Bestimmung in den Vorberufen aller ihrer Einzelmenschen vorwalten: so waltet in der ganzen Menschheit dieses Lebengehietes eigenlich kein Einzeltheil vor; und das Leben derselben ist in aller Hinsicht gleichförmig vollwesenlich, nach allen seinen Theilen gleich vollendet, wie das Leben Eines vollwesenlich gebildeten Menschen.

Indem ferner an allen gesellschaftlichen Vereinen jeder Einzelmensch auf seine Weise, nach dem Fernscheine seines Vorberufes, als Mitglied theilnimmt, so besteht doch, aus gleichem Grunde der menschlichen eigenleblichen Urendlichkeit, dabei die Forderung, daß jeder gesellschaftliche Verein seine Erwählten habe, deren Lebenvorberuf eben derjenige Theil der menschlichen Bestimmung ist, dem jeder bestimmte Gesellschaftverein sich widmet; und es gilt diese Forderung ebenso von dem Menschheitbunde, als von jedem Einzelvereine der geselligen Menschheit (der Sellmenschheit). Diese Erwählten eines jeden Bundes bildenl zwar in selbigem wiederum eine Theilgesellschaft, allein sie sind und bleiben, jeder für sich als Einzelmensch und als Bunderwählter nur ein innerer, einzelner, untergeordneter Theil ihrer in diesen Bund, dessen Erwählte sie sind, vereinten Gemeinde; und es ist daher ihr gesellschaftliches VerhäItniß zu der Gemeinde so zu bestimmen, daß die Freiheit der Gemeinde, die als Ganzes über ihrem Erwähltenbunde wesenlich ist, über der Werkthätigkeit der Der Erwählten mit Freiheit walte, daß dabei aber auch der Erwähltenbund mit Freiheit für die Werkthätigkeit und die Höherbildung des Bundes wirken könne (S42).

Fr. (8) Welches sind die erstwesenlichen Eigenschaften des Menschheitbundes, an sich selbst und in seinem Vorhältnisse zu allen anderen Gesellschaften und inneren Theilen des Menschheitlebens?

Antw. In dem Urbegriffe des Menschheitlebens werden als erstwesenliche Eigenschaften desselben folgende erkannt. - Weseninnigkeit, (S43) Reingüte, (S44) Allgemeinheit, (S45) (auch in Hinsicht der Lebenalter (S46) und der beiden Geschlechter, (S47)) Offenheit, (S48) Friede, (S49) Gerechtigkeit. (S50) Daher ist der Menschheitbund in seiner ganzen Einrichtung und Werkthätigkeit der reinen Sittlichkeit, und insbesondere der reinsittlichen Freiheit, gemäß. Die reinsittliche und sittlich freie Gesinnung aber ist: das Lebwesenliche, das ist das Gute, in freier Selbbestimmung in eigner Kraft zu wollen und zu thun: also anerkennt der Menschheitbund auch auf seinem eignen Gebiete die jeden Menschen verbindende Verpfliclitung: nur das Eine Gute, und jedes Einzelgute nur als Theil des Einen Guten, zu wollen und zu thun. Ebenso anerkennt er auch die in dieser allgemeinen Verpflichtung enthaltnen Theilverpflichtungen: das Gute nur, weil es gut ist, nicht aber aus dem Beweggrunde der Lust und des Schmerzes, des Lohnes und der Strafe, der Hofnung und der Furcht, der Liebe oder des Hasses (S51) zu wollen, oder zu thun; ferner: Gutes nur durch Gutes, nie aber Gutes durch Böses, (S52) beabsichtigen und fördertn zu wollen; also auch Böses nie durch Böses, sondern nur durch Gutes, zu entfernen, und Bösem nie Böses entgegenzusetzen. Und daraus erhellet zugleich, wie überhaupt, also auch für den Menschheitbund, die unbedingte Pflicht: stets wahrhaft in Wort und That zu sein, und nie zu unwahren; (W31) also nie zu lügen, nie zu heucheln, noch sich zu verstellen; und diese Vorschrift der Wahrhaftigkeit ist zugleich mit der Vorschrift der unbeschränkten Offenheit (S53) des Menschheitbundes einstimmig. Ferner ergeben sich auch aus denselben Grundwahrheiten folgende erstwesenliche Eigenschaften des Menschheitbundes: alles Lebwesenliche (Gute), Gottes und der Menschheit Würdige, was in dem bisherigen Leben der Völker schon wirklich dargelebt ist und dargelebt wird, - sei es nun im Leben Einzelner oder einzelner Gesellschaften, - zu sammeln, zu erhalten, zu befördern, und auf gesetzmäßigem Wege in Weseninnigkeit, Wahrhaftigkeit und Reingüte weiter auszubilden; daher auf die freie, selbthätige Entfaltung des Lebwesenlichen (Guten) in allen schon bestehenden Vereinen, im Gottinnigkeitbunde, (W32) im Rechtbunde (Staate), im Ehethume (in der Familie), in Freundschaft und Freigeselligkeit, auf keine Weise, hemmend oder störend, mit aüßerer Gewalt einzuwirken; und dem Lebwesenwidrigen (dem Bösen), das sich in allen bisherigen Gesellschaftvereinen findet, durchaus nie Lebwesenwidriges, durchaus nie aüßere Gewalt, sondern nur freiangetragne und freiangenommene geistige Mittheilung und Belehrung, entgegenzusetzen, und dieses Betragen auch im Falle jedes gedenklichen Unrechtes und jeder Mishandlung ohne alle Ausnahme zu beobachten. Ferner ergiebt sich auch noch folgender wesenliche Grundsatz für den werdenden Menschheitbund: daß seine Mitglieder, sowie er selbst mit den schon bestehenden Gesellschaftvereinen, soweit es nur, im Reinguten bleibend, und für das Reingute, geschehen kann, in Liebfrieden und liebinniger Gemeinschaft sich verbunden erhalten, und sich von selbigen nur dann lossagen und trennen, wenn und sofern es, um Lebwesenwidrigem (Bösem) zu entgehen, unvermeidlich ist.

Die Schönheit ist die Gottähnlichkeit der Dinge (S54) in ihrer urendlichen eigenwesenlichen Begrenzung, (W33) und an lebenden Wesen die Gottähnlichkeit ihrer urendlichen, eigenleblichen, stetwerdenden Gestaltung; mithin ist die Schönheit als ein innerer untergeordneter Theil in dem Lebwesenlichen, das ist in dem Guten, enthalten. Da nun der Menschheitbund die in ihren Einzelmenschen gesellige Menschheit als Ein Gott ähnliches GliedIebwesen (als lebendigen Organismus) vollwesenlich bildet (vollendet): so gestaltet auch der Menschheitbund die Schönheit des Menschheitlebens als Ein alle einzelne menschliche Schönheit in sich haltendes Gliedganzes. (S55)

An allen diesen erstwesenlichen Eigenschaften nun wird auch der werdende Menschheitbund auf Erden erkannt, und jede Gesellschaft, welche ein keimender Anfang desselben ist, soll nach ihnen beurtheilt werden. (S56)

Fr. (9) Wie wird der Menschheitbund in der Menschheit gebildet?

Antw. Sowie Wesen in sich selbst der Wesenheit nach sich selbst gleich ist, (S57) also ist auch, Wesen ähnlich, die Eine Menschheit in Wesen - in Gott, der Wesenheit nach sich selbst gleich: mithin ist die Menschheit nach ihrer Urwesenheit, und nach ihrer Ewigwesenheit, sowie auch als lebendes Theilwesen in Gott in der unendlichen Zeit, und für jeden Augenblick im stetigen Flusse der Zeit, in stetwerdender guter und schöner Eigenthümlichkeit, unabänderlich der Wesenheit nach sich selbst gleich. Allein in jedem ihrer innern Theile, in jedem, nach Raum, Zeit und Kraft endlichen Gebiete des Leiblebens (des Naturlebens) und des Geistlebens, wird die Menschheit als in sich lebwerdende (W34) Theilmenschheiten seiend erkannt, welche auf bestimmten Himmelwohnorten, (HimmeIkörpern) mit der Gattung des vollwesenlichen (S58) Gliedleibes (der vollkommensten organischen Gattung), in Hinsicht der zeitlichen Erscheinung der Enzelmenschen an diesem Orte, (S59) nach und nach entstehen, sich an Zahl und Kraft über dieses Leiblebengebiet (W35) verbreiten, und dem Gesetz aller endlichen Lebenentfaltung in Gott gemäß, ein auf eigenlebliche Weise vollendetes Theilmenschheitleben darbilden.

Wenn nun in dem Entfaltgange des Eigenlebens die Mitglieder (Mitgeschwister (W36)) einer jeden Theilmenschheit eines Himmelleibes den Urbegriff und das Urbild der Menschheit in Gott als inneren Theil der Urwissenschaft rein ewigwesenlich erkennen: dann ist es möglich, in der Urwissenschaft, und zwar als inneren Theil der Geschichturwissenschaft (der philosophischen oder metaphysischen Geschichtwissenschaft), den Urbegriff und das Urbild der sich ewiggleichen, stetwerdenden, geschichtlichen Entfaltung der Menschheit in Gott überhaupt, (S60) und eines jeden Himmelswohnortes insbesondere, (S61) als ewige Wahrheit reinvernünftig, (a priori) zu erkennen. (S62) Diese urwissenschaftlichen Erkenntnisse in reiner Vernunft fähigen dann den Geist, auch die Geschichte der Menschheit, sofern sie in der Geschichte dieser einzeInen Theilmenschheit erkennbar ist, zu erforschen, die Ergebnisse dieser Forschung aufzufassen, und den so gewonnenen Geschichtbegriff und das Geschichtbild dieser bcstimmten Theilmenschheit, nach dem Urbegriffe und dem Urbilde der Menschheit und des Menschheitlebens selbst, würdigend zu beurtheilen, und dadurch endlich den eigenleblichen Musterbegriff und das Musterbild dieser Theilmenschheit zur Anschauung zu bringen.

In der Zeit, wo dieses Ganze der Erkenntniß in das Bewußtsein einer Theilmenschheit, also auch in das Bewußtsein der Menschheit dieser Erde, eintritt, gelangt diese Theilmenschheit zu vollem Selbbewußtsein, zu vollwesenlicher Selbinnigkeit, (W37) in Gott; sie beginnt dann das Lebenalter ihrer reiferen Jugend, - und erst in ebendieser Zeit kann der erste vollbewußte gesellschaftliche Anfang, den Menschheitbund zu stiften, gemacht werden. Alle früheren Anfänge einer allgemeinmenschlichen Vereinigung, welche diese Theilmenschheit in früheren Lehenzuständen, ehe sie zu diesem urwissenschaftlichen Selbbewußtsein in Gott gelangt, in gottinniger Ahnung gemacht hat, werden sich zu diesem ersten, im Vollbewußtsein des Urbegriffes und des Urbildes gegründeten Anfange des Menschheitbundes ebenso verhalten, wie die vorhergegangenen Vernunftahnungen der Menschheit, des Menschheitlebens und des Menschheitbundes zu der Erkenntniß, (dem Wesenschaun) derselben im Gliedbau der Einen Wissenschaft.

Dann ist in wissenschaftlicher Einsicht auch der Gliedbau des Gesetzes erkennbar, wonach jede Theilmenschheit eines einzelnen Himmelwohnortes, in sich selbst und im Vereinwechselleben mit nebengeordneten und mit höheren Ganzen der Menschheit in Gott (des Menschheitwesen in Wesen), in höheren Lebengebieten des Leibwesens (der Natur) und des Geistwesens (der Vernunft) ihr Eigenleben vom Keime des Lebens an bis zu dessen Höhepunkte wachsend, dann in gleichschwebender Vollkraft lebwirkend, endlich wiederum bis zur Auflösung abwachsend, vollführt. Dieser Gesetzgliedbau ist ein innerer, untergeordneter, dem Ganzen ähnlicher Theil des Lebengesetzes der ganzen Menschheit, sowie dieser wiederum ein bestimmter innerer Theil dem Gesetzgliedbaues des Einen Lebens Gottes (des Einen Wesenlebens) (S63) ist.

Fr. (10) Wird auch auf Erden ein Theilmenschheitbund gebildet werden?

Anw. Auch auf dieser Erde berufet Wesen, und in Wesen Geistwesen und Leibwesen (Gott, und in Gott die Vernunft und die Natur), alle Menschen zu gesellschaftlicher Vereinigung in ein gliedlebiges (organisches) Ganzes, in Eine gesellige Menschheit, wie in Einen Menschen; die geistlichen und leiblichen und geistleiblichen (W38) Bedingungen dieses Vereinlebens sind bereits nach Raum, Zeit, und Kraft zum Theil wirklich (S64) in dem Leben der Erde (S65) und in dem Leben der Völker; und die Hofnung, daß die Menschheit dieser Erde stetig im Lebwesenlichen, im Guten, - fortschreiten, und einst auf eigenthümliche Weise schon auf Erden als Ein geselliges Ganze (Organismus) werde vollendet werden, beruht sonach auf festen allgemeinfaßlichen Gründen. (S66)

Da aber jeder Einzeltheil eines Gliedganzen (eines Organismus) auch in seiner Lebenentfallung dem Gesetzgliedbau seines Ganzen folgt, mithin auch nur als ein dem Ganzen eigenleblich verbundner Gliedtheil in der Ausbildung seines Lebens erkannt, gewüirdigt und urbegriffgemäß höher belebt werden kann: so gilt ein Gleiches auch von dem auf Erden werdenden Menschheitbunde nach seinem Verhältnisse in dem auf Erden werdenden Menschheitleben. Die Erkenntniß der Geschichte, des Geschichtbegriffes, und aus eigenleblichen Musterbegriffes und Musterbildes des Menschheitbundes kann also nur als ein innerer Theil der gleichartigen Erkenntniß des ganzen werdenden Lebens dieser Erdmenschheit gewonnen, und für das werdende Menschheitleben und den werdenden Menschheitbund selbst fruchtbar ausgebildet werden. Nur in diesem Ganzen der geschichtwissenschaftlichen Erkenntniß ist es auch möglich, die geschichtlichen Anfänge des Menschheitbundes auf dieser Erde zu entdekken und zu würdigen, und zu erkennen, sowohl Was für die Ausbildung des Menschheitbundes jetzt und in jeder Zukunft gethan werden kann und soll, als auch, Was hinsichts der eigenleblichen Beschränkungen dieser Erdmenschheit im wirklichen Entfaltgange derselben für die Vollendung des Menschheitbundes auf Erden erwartet werden kann.

Die Menschen dieser Erde sind in der fortschreitenden Entfaltung des Menschheitlebens auf Erden noch nicht in Eine gliedlebliche Menschheit (in Eine Sellmenschheit als in Ein Gliedlebwesen) vereiniget, weder im Ganzen ihrer Urzeitewigen Bestimmung (W39) noch in Hinsicht irgend eines einzelnen wesenlichen Theiles derselben; und alle bisherigen, den einzelnen Theilen der menschlichen Bestimmung gewidmeten Gesellschaften erfüllen die gesellige Bestimmung der Menschheit auch auf dieser Erde noch nicht. (S67) Denn wird bei deren Prüfung der Urbegriff eines in allen seinen Theilen vollständig und einklangig lebenden Gliedganzen zum Grunde gelegt, so zeigt sich, daß zwar jede der schon bestehenden Gesellschaften den Menschen von einer einzelinen Seite ergreift, und in einer einzelnen Hinsicht bildet, (S68) daß aber keine von allen, noch auch alle zusammengenommen in ihrer vereinten Wirksamkeit, den ganzen, ungetheilten Menschen unmittelbar und ganz, vor und über allen einzelnen Hinsichten, erfassen und bilden, (S69) und daß daher alle bisherigen Gesellschaften jenes höchste Gebiet menschlicher Wirksamkeit: die Ausbildung des ganzen, ungetheilten Menschheitlebens als Eines vollwesenlichen Gliedganzen (Organismus), und darin auch jedes Einzelmenschen, als ganzen, ungetheilten, in sich selbst eigenleblich vollendeten, und dem Ganzen der Menschheit in Vereinleben vollwesenlich verbundnen Menschen, noch nicht angebaut haben, sondern dasselbe der höher belebten, reiferen Menschheit als Gegenstand ihres gesellichaftlichen Bestrebens übrig lassen. (S70) Der nunmehr in dem Gliedbau der Wissenschaft an's Licht gebrachte Urbegriff der Menschheit, und die darin enthaltnen Urbegriffe des Menschheitlebens und des Menschheitbundes, (S71) bei der durch die ganze bishereige Entfaltung der Menschheit bereits auf Erden begründeten Fähigkeit der Völker, diese lebenwesenliche Lehre zu fassen, läßt, im Vertrauen auf Gottes eigenlebliche Hülfe, erwarten, daß der Menschheitbund als selbständige Gesellschaft auf Erden werde gegründet, und, gemäß den Gesetzen des fortschreitenden Menschheitlebens, ausgebildet und auf eigenlebliche Weise vollendet werden. (S72)

Fr. (11) Wie verhält sich der Masonbund oder die Freimaurerbrüderschaft zu dem Theilmenschheitbunde, der auf Erden gebildet worden werden soll und gebildet werden wird?

Antw. Zwar bestehet eine, auf wissenschaftliche Anschauung gegründete, in verinunftgemäßer Verfassung und offener Wirksamkeit thätige Anstalt für das Urleben der Menschheit, des Einzelmenschen, und jedes einzelnen geselligen Vereines der Menschen, auf Erden noch nicht, und ein gesellschaftlicher Verein nach dem Urbegriffe und Urbilde des Menschheitbundes, der sich als bestehende Gesellschaft bewährt hätte, hat bisher auf Erden noch nicht geschlossen werden können: allein dennoch sind in der Menschheitgeschichte bei den ältesten und bei den jetztlebenden Völkern Vernunftahnungen, und in den Wissenschaftschulen aller Zeiten Andeutungen, der Lehre von dem gottinnigen und gottvereinten Menschheitleben, von der Menschheit als Einem gliedlebigen Ganzen, und von dem Menschheitbunde, nicht zu verkennen; ja auch mehre gesellschaftliche Anfänge das ganze Menschheitleben umfassender, gesellschaftlicher Vereinigung sind bei verschiedenen Völkern verschiedener Zeiten erwiesen. (S73) Unter diesen Anfängen nun ist der im Mittelalter auf den Grund der von den Römern und Griechen stammenden Bauzünfte (Baucorporationen) nach culdeisch-christlichen Grundsätzen errichtete Masonbund ausgezeichnet, welcher sein Dasein und seine Wirksamkeit als Freimaurerbrüderschaft stetig bis heute fortgesetzt, und besonders seit seiner Höhergeburt im achtzehnten Jahrhunderte allgemeinere Verbreitung über alle gebildetere Völker der Erde gewonnen hat. Dieser Bund erweiset sich in Lichte seiner echten Geschichte, gewürdiget nach den urwesenlichen und ewigen Urbegriffen und Urbildern, als der jetzt noch einzige geschichtliche Keim und Anfang eines rein- und allgemeinmenschlichen Vereines für die ganze ungetheilte Menschlichkeit (Menschwesenheit) (W40) in jedem Menschen, und erscheint zugleich als fällig, durch Höhergeburt und Urgestaltung in einen solchen Keim und Anfang des Menschheitbundes selbst verwandelt werden zu können, der nicht allein die reine Menschlichkeit seiner freigesellig vereinten bloß männnlichen Mitglieder, sondern die ganze in einen Gliedbau der Geselligkeit zu vereinende Menschheit selbst in Männern und Frauen, in Kindern, Erwachsnen und Greisen, in ganzer Allgemeinheit und Offenheit, als Zweckbegriff seines gesellschaftlichen Strebens umfaßt.

Fr. (12) Was ist also die Freimaurerbrüderschaft?

Antw. Die Freimaurerbrüderschaft, mit ihrem echtüberlieferten Namen die Masonbrüderschaft oder der Masonbund, ist ein theilweiser Anfang (S74) des Menschheitbundes, dessen Urbegriff der Zweckurbegriff der Freimaurerbrüderschaft ist. Dieser Bund wurde im Mittelalter in der Kunstgesellschaft der befreiheiteten Baukünstler gestiftet, die sich Masonen (W41) (Masons) nannten, welches Wort eigenlich einen Künstler überhaupt bedeutet; und er ist seitdem bisheute in stetiger Überlieferung seiner Verfassung, Einrichtungen und Gebräuche in den Freimaurerlogen fortgepflanzt worden.

Fr. (13) Was ist die Freimaurerei ihrer (S75) Wesenheit (W42) nach?

Antw. Das gesellschaftliche Vereinurleben der Menschheit, sofern dasselbe in der Freimaurerbrüderschaft oder dem Masonbunde, im Erkennen, Fühlen, Wollen und Handeln dargelebt werden soll, und wirklich durgelebt wird. (S76) Und der Urbegriff des gesellschaftlichen Vereinurleben der Menschheit ist daher der Urhegriff, worauf sich die Freimaurerei, als ein geschichtlich Gegebnes, in ihrer eigenleblich beschränkten Gestaltung, als auf dasjenige Ewigwesenliche bezieht, welches sie, laut ihres Geschichtbegriffes, in der Zeit darleben soll. (W43)

Fr. (14) Welches sind die geschichtlichen Thatsachen, die es erweisen, daß die Freimaurerbrüderschaft ein theilweiser Anfang des Menschheitbundes ist?

Antw. Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft, besondere die darin mittels der dieser Brüderschaft eignen Lehrzeichen (Symbolen), nach der ihnen beigefligten amtlichen Erklärung, enthaltenen Lehren, und vorzüglich die in einer dieser drei Urkunden, in der Yorker Constitution, geschichtlich übelieferte älteste Verfassung der Brüderschaft, und wiederum in dieser Verfassungsurkunde vorzüglich das in den sogenannten Altgesetzen (old charges) enthaltene Grundgesetz (S77) dieser Verfassung. Diese drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft beweisen die wesenliche Beziehung derseIben auf den werdenden Menschheitbund, besonders für das erste Lebenalter der Freimaurerbrüderschaft; für das zweite Lebenalter aber ist dieser Beweis vorziiglich in den Kunsturkunden der im Jahr 1717 in London gestifteten (hernach neuenglisch genannten) Großloge, welche das zweite Lebenalter der Brüderschaft begonnen hat, enthalten, besonders in dem Gebrauchthume (Rituale) dieser Großloge, sowie dieses in drei aufeinander gefolgten Gestalten urkundlich vorhanden ist, und hauptsächlich in den im J. 1723 umgearbeiteten, von dieser Großloge bekanntgemachten; Altgesetzen (old charges), ganz vorzüglich in dem Ersten derselben. (S78) Aus diesen Urkunden, deren größter Theil von der brüderschaft bis hieher als die ihrigen anerkannt, und von den echten Zweigen derselben als gesetzkräftig bei ihrer ganzen masonischen Werkthätigkeit angesehen worden sind, zusammengenommen mit der echten Geschichte der Freimaurerbrüderschaft selbst, wird der Geschichtbegriff derselben erkannt, und der Beweis vollendet, daß die Freimaurerbrüderschaft ein theilweiser Anfahng des Menschheitbundes ist.

Fr. (15) Was ist die Freimaurerei ihrem geschichtlichen Begriffe nach?

Antw. Ein auf die Ahnung der Erkenntniß der Menschheit, des Menschheitlebens und des Menschheitbundes gegründetes Vereinleben (Vereinwirken) zu Bildung und Ausübung der Menschlichkeit.

Fr. (16) Was soll demnach die Freimaurerbrüderschaft ihrem geschichtlichen Begriffe und ihrem Grundgesetze gemäß schon jetzt sein?

Antw. Ein gesellschaftlicher Männerverein zu Ausbildung der Menschlichkeit seiner Mitglieder, und zu einer gesellschaftlichen reinmenschlichen Werkthätigkeit. (S79)

Fr. (17) Was ist Menschlichkeit jedes Einzelmenschen, als eines freien Selbwesen (Freiselbwesen, Person)?

Antw. Die Menschlichkeit (Menschwesenheit) jedes Menschen als eines freien Selbwesen bestehet darin, daß er als ein ganzer, ungetheilter, in seiner Art vollwesenlicher Mensch, in sich selbst, und als Glied der ganzen Menschheit der Erde, und der Einen gottinnigen und gottvereinten (S80) Menschheit in Gott, lebe, das ist: also denke, empfinde, wolle und handle. (S81)

Fr. (18) Bildet und übt die Freimaurerbrüderschaft wirklich schon jetzt die Menschlichkeit ihrer Mitglieder?

Antw. Die Menschlichkeit jedes Einzelmenschen kann selbst nur als innerer Theil, und nur im Wechselleben mit dem im Menschheitbunde gedeihenden Menschheitleben, soweit es überhaupt auf dieser Erde möglich werden wird, (S82) vollendet werden; es kann daher von der Freimaurerbruderschaft auch für die Bildung der Menschlichkeit ihrer Mitglieder nur Das erwartet werden, was bei dem noch unvollendeten heutigen Lebenstande der Menschheit, und bei dem dadurch bdedingten inneren unvollendeten Zustande der Brüderschaft möglich ist. - Die Bestimmung der Freimaurerei und der der Freimaurerbrüderschaft als als Gesellschaft für die Menschlichkeit ihrer Mitglieder ist rein und ganz nur erst von einer sehr kleinen Anzahl einzelner Brüder anerkannt; die Brüderschaft selbst hat noch nicht einmal einen eignen Lehrbegriff, worin der Urbegriff (die Idee) der Menschlichkeit ganz und rein, und ohne Bild und Hülle, und in dem Gliedbau seiner innern Theile wissenschaftlich, oder auch nur in einem ahnenden Entwurfe, dargestellt wäre. Das Gebrauchthum (Ritual), und das Lehrzeichenthum (die Symbolik) der Brüderschaft, auch wo sie rein geübt werden, deuten nur auf Menschlichkeit hin, viele der überlieferten Gebraüche sind sogar mit der Menschlichkeit im Widerstreite; und viele, jetzt noch in der Brüderschaft allgemein bestehende, dem Urbegriffe und Urbilde, sowie dem Geschichtbegriffe des Bundes, und seinen, von ihm selbst ausgesprochnen und angenommenen, Grundgesetzen widerstreitende Einrichtungen können den nicht urbesonnenen Menschen leicht in Hinsicht der reinsittlichen Gesinnung irreleiten, und zu Menschheitwidrigem mitveranlassen.

Fr. (19) Hoffest Du, die Freimaurerbrüderschaft werde sich zu dem Urleben der Menschheit erheben, und ein wiedergeborner, urgestalteter Anfang des Menschheitbundes werden?

Antw. Die Freimaurerei, sowie sie bisjetzt von der Freimaurerbrüderschaft geübt wird, ist beiweitem noch nicht das Urleben der Menschheit, wie dieses im Menschheitbunde verwirklicht werden soll; auch kann die Freimaurerei, als geschichtlich Gegebnes gedacht, ohne Wiedergeburt und Neugestaltung in den Schranken ihres jetzigen geschichtlichen Begriffes ihre Wirksamkeit für Menschlichkeit und Menschheit nicht wesenlich erhöhn und erweitern. Ferner, alles in der Freimaurerbrüderschaft an Lehre und Gesetzgebung Überlieferte ist gegen das im Urbegriffe des Menschheitbundes Geforderte nur sehr Weniges, nur Mangelhaftes, und Unvollständiges, und die jetzt wirkliche Brüderschaft hat in ihren Gebraüchen, Gesetzen und in ihren bestehenden Einrichtungen vieles ihrem eignen Grundgesetze, und noch mehres dem Urbegriffe des Menschheitbundes Widerstreitende: allein die Erkenntniß der Wahrheit wird mitbewirken, daß das überlieferte Gute beibehalten und höhergebildet, und das Wesenwidrige entfernt werde, und daß nach neuem Musterbilde mit Gottes Hülfe ein neuer Bund entstehe; und so hoffe ich, die Freimaurerbrüderschaft, als die einzige jetzt bestehende reiner Menschlichkeit gewidmete Gesellschaft, werde sich zu Erkenntniß des Urlebens der Menschheit aufschwingen, und in innigerer Vereinigung mit der Menschheit selbst, deren untergeordneter Theil sie ist, den Menschheitbund gründen helfen.

Fr. (20) Soll das UrIeben der Menschheit Masonei oder Freimaurerei, und der Menschheitbund Masonbund oder Freimaurerbrüderschaft heißen?

Antw. Nein; weil diese Benennungen nur auf einen geschichtlich gegebnen beschränkten Zustand des auf Erden beginnenden Menschheitbundes passend sind, wonach bloß Männer, und zwar ursprünglich als Genossen der Bauzunft, an jenem ersten Versuche reinmenschlicher Geselligkeit Theil nahmen; da im Gegentheil der Menschheitbund alle Menschen, Männer und Frauen, Kinder, Erwachsne und Greise, umfassen soll; Welches in jenem beschränkten Zustande, und in der überlieferten masonischen Zunftverfassung, nicht geschehen kann. Mit diesen Beschränkungen und den damit einstimmigen Einrichtungen werden also auch im werdenden Menschheitbunde jene Benennungen wegfallen (S83)

Fr. (21) Wie soll und kann sich die Freimaurerbrüderschaft zu dem Urleben der Menschheit erheben, und ein wiedergeborner, urgestalteter Anfang des Menschheitbundes werden?

Antw. Dadurch, dafs sie die in den vorigen Antworten ausgesprochnen Grundwahrheiten beherzigt, und sich, danach zu leben, und sich selbst danach umzubilden, entschließt; daß sie sich also zu der Anschauung des Urbildes der Menschheit, des Menschheitlebens und des Menschheitbundes erhebt, ihre eigne Entfaltung rein geschichtlich erforscht, und den gefundnen Zustand nach jenen Urbegriffen und Urbildern würdigend beurtheilt; daß sie hiernach ein neues Musterbild des Bundes entwirft, sich demgemäß urneu gestaltet, alles Menschheitwidrige in Verfassung, Gesetzgebung, Lehre, Gebrauchthum, und Werkthätigkeit entfernt, und von dem Überlieferten nur Das, in dem höheren Ganzen ihres neuen Lebens verklärt, beibehält, was urbildgemäß, also für alle Zeit wesenlich, und dabei dem jetzigen Lebenstande der Menschheit eigenleblich angemessen ist.

Wird dieser Gottes und der Menschheit einzig würdige Weg der Höherbildung der Freimaurerbrüderschaft in sittlicher Freiheit, nach eigner wissenschaftlicher Einsicht, in Liebinnigkeit und in Liebefrieden, eingeschlagen, (S84) so wird vor der erkannten Wahrheit der Irthum, vor der erwachten Weseninnigkeit (S85) die Lustgier und Leidenschaft, (S86) vor dem reinsittlichen Urwillen des Einen Lebwesenlichen (S87) der wesenwidrige Wille schwinden; die bis hieher bestehenden menschheitwidrigen Gebraüche, Gesetze und Einrichtungen werden vonselbst erlöschen; die erstwesenlichen Eigenschaften des werdenden Menschheithundes werden lebwirklich werden, und ein neuer, urguter, urschöner Baut wird sich erheben.

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