Lotterie

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Lotterien, Freimaurerische

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

wurden wiederholt für wohltätige Zwecke veranstaltet. Den Beginn machte in Europa die Großloge von Irland, die im Jahre 1782 für die Zwecke ihres Waisenhauses eine öffentliche Lotterie veranstaltete. Der Spielplan dieser Lotterie war aber so wenig kaufmännisch, daß die Großloge nicht imstande war, den Haupttreffer voll auszubezahlen. An Stelle der ausgelosten 5000 £ konnten nur 249 ausbezahlt werden, was ein gerichtliches Verfahren zur Folge hatte. Diese Waisenlotterie endete mit einem vollen Mißerfolg, weil die aufgelegten Lose nicht voll verkauft werden konnten (A. Q. C. 1923, Seite 175).

Auch in amerikanischen Großlogen waren Lotterien für karitative Zwecke sehr beliebt. So ist schon ein 1765 datiertes, von John Hancock (s. d.) eigenhändig unterzeichnetes Ticket bekannt, das einer Lotterie zu Zwecken der Erbauung einer Maurerhalle diente (abgebildet in Darrah, "The Evolution of Freemasonry", 1920). In letzter Zeit [1932] sahen sich aber mehrere amerikanische Großlogen veranlasst, diese zu verbieten, weil die in bester Absicht unternommenen Versuche, karitative Zwecke zu unterstützen, durch die nicht immer genügende Sicherstellung geeignet waren, die Wohlfahrtseinrichtungen und dadurch auch die Freimaurerei zu diskreditieren. In Deutschland planten der Stifter der "Grünstadter Lehrart" (s. d.) Hauptmann v. Assum und sein Gönner, der Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt, in Verbindung mit diesem System eine Zahlenlotterie auf Grund einer Ordensleibrente von 300.000 Gulden.

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