Robertsdruck
Robertsdruck
Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932) in verschiedenen Artikeln
Die ältesten Geschichtswerke der Freimaurerei sind nach Art der mittelalterlichen Chroniken abgefaßt. Sie sind den Konstitutionen angeschlossen und sollten bei der Aufnahme von Neophyten vorgelesen werden, um ihnen die notwendige Ehrfurcht vor der Institution beizubringen. So vorgeschrieben im Robertsdruck 1722, in Andersons "Constitutionen" 1723 und in den alten Manuskripten.
Im Robertsdruck heißt es:
"Jabal fand die Gesetze der Geometrie, Jubal erfand die Musik, Tubal das Handwerk der Schmiede, auch das der Gold Silber-, Kupfer-, Eisen- und Stahlschmiede. Naamah erfand die Kunst des Webens."
„Die Baukunst war in England unbekannt, bis der Hlge. Alban nach England kam, der den Könige in der Baukunst (Masonry) und im Christentum unterrichtete. Er liebte und schätzte die Bauleute sehr und zahlte ihnen regelmäßig ihren Lohn. Er erreichte für sie beim König auch einen Schutzbrief (charter) und die Erlaubnis, eine Generalversammlung (General Assembly) und jährliche Zusammenkünfte abzuhalten. Er machte viele Maurer und gab ihnen eine Pflichtensatzung (Charge), wie sie weiter unten ausgeführt ist.“(Lennhoff, 61)
In Wolfstiegs Buch "Werden und Wesen der Freimauerei" heißt es weiter: Auch der Robertsdruck von 1722 verlangt bei der Annahme eines Lehrlings eine gute und ehrenvolle Abkunft, damit kein Ärgernis und üble Nachrede für die Wissenschaft der Masonry daraus entstände.