Requisiten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. November 2014, 13:45 Uhr
Objekte von symbolischer Bedeutung zur Veranschaulichung eines Lehrinhalts.
Die Requisiten gehören zur Ausstattung des Tempels, der Kammer des stillen Nachdenkens und werden ritualspezifisch für jede rituelle Arbeit (Aufnahme, Beförderung, Erhebung, Trauerloge) bereitgestellt.
Zu den Requisiten gehören auch die mit dem Amte wechselnden Insignien der Beamten.
Der Teppich gehört zu den gradspezifischen Requisiten und dient zur Vermittlung von Lehrinhalten in den Einweihungsritualen.