Requisiten: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. März 2016, 16:23 Uhr
Requisiten
Objekte von symbolischer Bedeutung zur Veranschaulichung eines Lehrinhalts.
Die Requisiten gehören zur Ausstattung des Tempels, der Kammer des stillen Nachdenkens und werden ritualspezifisch für jede rituelle Arbeit (Aufnahme, Beförderung, Erhebung, Trauerloge) bereitgestellt.
Zu den Requisiten gehören auch die mit dem Amte wechselnden Insignien der Beamten.
Der Teppich gehört zu den gradspezifischen Requisiten und dient zur Vermittlung von Lehrinhalten in den Einweihungsritualen.