Beförderung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freimaurer-Wiki
K (Formatiert)
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
[[Datei:Freimaurerlexikon.jpg|thumb|250px|[[Internationales Freimaurer-Lexikon]] ]]
 +
 +
== Zusammenfassung ==
 +
 
Ernennung eines [[Lehrling|Lehrlings]] zum [[Geselle|Gesellen]] im Rahmen einer rituellen Arbeit. Ihr geht die Aufnahme ([[Initiation]]) des [[Suchender|Suchenden]] voraus, und es folgt die [[Erhebung]] zum [[Meister]].
 
Ernennung eines [[Lehrling|Lehrlings]] zum [[Geselle|Gesellen]] im Rahmen einer rituellen Arbeit. Ihr geht die Aufnahme ([[Initiation]]) des [[Suchender|Suchenden]] voraus, und es folgt die [[Erhebung]] zum [[Meister]].
 +
 +
==Beförderung==
 +
 +
'''{{LPB}}'''
 +
 +
bedeutet die Zulassung zu einem höheren [[Grade]] der Freimaurerei. Im allgemeinen wird in den kontinentalen Logen zwischen die Grade [[Lehrling|I]], [[Geselle|II]] und [[Meister|III]] ein Zeitraum von je einem Jahre gelegt. Die Beförderung wird von einem hierzu befugten Logenbeamten ([[Vorbereitender Bruder]] oder [[Aufseher]]) vorgeschlagen. In [[England]] und [[Amerika]] wird der II. Grad schon nach einem Monat, der III. Grad schon zwei Monate nach dem [[Aufnahme]] verliehen. Bei besonderen Veranlassungen, so bei abreisenden Brüdern, werden mitunter auch mehrere Grade an einem Tage vergeben. Im 18. Jahrhundert war dies jedenfalls häufiger als heute. So wurde [[Friedrich der Große]] an einem Tage in alle Grade aufgenommen. In manchen [[Großloge]]n unterscheidet man: Beförderung nach dem Gesellengrad, [[Erhebung]] in den Meistergrad.
 +
 +
==Siehe auch==
 +
*[[Erhebung]]
 +
 +
{{SORTIERUNG:Beförderung}}
 +
[[Kategorie:Lexikon]]

Aktuelle Version vom 2. August 2018, 08:03 Uhr

Zusammenfassung

Ernennung eines Lehrlings zum Gesellen im Rahmen einer rituellen Arbeit. Ihr geht die Aufnahme (Initiation) des Suchenden voraus, und es folgt die Erhebung zum Meister.

Beförderung

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

bedeutet die Zulassung zu einem höheren Grade der Freimaurerei. Im allgemeinen wird in den kontinentalen Logen zwischen die Grade I, II und III ein Zeitraum von je einem Jahre gelegt. Die Beförderung wird von einem hierzu befugten Logenbeamten (Vorbereitender Bruder oder Aufseher) vorgeschlagen. In England und Amerika wird der II. Grad schon nach einem Monat, der III. Grad schon zwei Monate nach dem Aufnahme verliehen. Bei besonderen Veranlassungen, so bei abreisenden Brüdern, werden mitunter auch mehrere Grade an einem Tage vergeben. Im 18. Jahrhundert war dies jedenfalls häufiger als heute. So wurde Friedrich der Große an einem Tage in alle Grade aufgenommen. In manchen Großlogen unterscheidet man: Beförderung nach dem Gesellengrad, Erhebung in den Meistergrad.

Siehe auch