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Theoretisch wird bei der Aufnahmewerbung des Suchenden die Frage nach dem Stand nicht gestellt. So entspricht dies den "Alten Pflichten", die eine Unterscheidung nach den religiösen Überzeugungen und Berufen ausschließen. In praxi ergibt sich aber diese Fragestellung von selbst, weil die Bedingung der Aufnahme den guten Ruf vorschreibt. Dadurch ist die Prüfung des Standes gegeben.
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So wurden in Amerika nach Einführung der Prohibition in einzelnen Großlogen Männer, die irgendwie mit der Erzeugung oder dem Vertriebe von Rauschgetränken zusammenhingen, von der Aufnahme ausgeschlossen, dies zu einer Zeit, wo dieser Vertrieb gesetzlich noch nicht beschränkt war.
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Die Frage nach dem Stand hat daher immer eine Bedeutung gehabt, nie aber mehr als in den Gründungsjahren der jungen englischen [[Großloge]]. Die bestehenden Logen suchten gesellschaftliches Ansehen, daher die erste Wahl des Großmeisters überhaupt verschoben wurde, bis sich ein Mann von Stand finden würde. Die Gründungsbrüder widersprachen sich dann selbst, als sie [[Anthony Sayer]], einen ganz unbedeutenden Menschen, zum ersten Großmeister wählten.
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Mit der Wahl des Herzogs von Montagu (s. d.) wurde ihr Sehnen nach gesellschaftlicher Hebung gestillt. Aber in den Logen selbst fanden zahlreiche Elemente Eingang, die den geistigeren Mitgliedern scheinbar nicht recht zu Gesicht standen. Dr. Stukeley (s. d.) beklagt sich bereits über die Vielzuvielen (1720: "die Sache nahm einem Anlauf, lief sich aber durch die Torheit der Mitglieder außer Atem").
  
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[[Prichard]] bezeugt, daß Lords und Herzöge, aber auch untergeordnete Handwerker, Lastträger nicht ausgenommen, Zutritt fanden. 1728 warnt Dr. Oakley, Architekt, davor, "Weinzecher und Trunkenbolde, Ohrenbläser, Schwätzer oder Lügner und geistreiche Witzbolde über Politik und Religion" aufzunehmen.
  
Theoretisch wird bei der Aufnahmswerbung des Suchenden die Frage nach dem S. nicht gestellt So entspricht dies den "Älten Pflichten", die eine Unterscheidung nach den religiösen überzeugungen und Berufen ausschließen. In praxi ergibt sich aber diese Fragestellung von selbst, weil die Bedingung der Aufnahme den guten Ruf vorschreibt. Dadurch ist die Prufüng des S. gegeben. So wurden in Amerika nach Einführung der Prohibition in einzelnen Großlogen Männer, die irgendwie mit der Erzeugung oder dem Vertriebe von Rauschgetranken zusammenhingen, von der Aufnahme ausgeschlossen, dies zu einer Zeit, wo dieser Vertrieb gesetzlich noch nicht beschränkt war.
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Die Frage nach dem S. hat daher immer eine Bedeutung gehabt, nie aber mehr als in den Gründungsjahren der jungen englischen Großloge. Die bestehenden Logen suchten gesellschaftliches Ansehen, daher die erste Wahl des Großmeisters überhaupt verschoben wurde, bis sich ein Mann von S. finden würde. Die Gründungs bruder widersprachen sich dann selbst, als sie Anthony Sayer, einen ganz unbedeutenden Menschen, zum ersten Großmeister wählten.  
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Und im Briefe des [[Verus Commodus]] über die Gesellschaft der Freimaurer heißt es, daß "Küfer, Winkeladvokaten, Klistierspritzenverabfolger, Garnmacher, Schneider und Weber" aufgenommen worden seien. Ebenso wendet sich Smith im "Pocket Compagnion" 1735 und später auch [[Dassigny]] gegen diese Art von Aufnahmen, da der geistige Zweck der Logen verwischt werde, wenn niedrigstehende Leute, die weder lesen noch schreiben können, aufgenommen würden.  
  
Mit der Wahl des Herzogs von Montagu (s.d.) wurde ihr Sehnen nach gesellschaftlicher Hebung gestillt Aber in den Logen selbst fanden zahlreiche Elemente Eingang, die den geistigeren Mitgliedern scheinbar nicht recht zu Gesicht standen. Dr. Stukeley (s. d.) beklagt sich bereits über die Vielzuvielen (1720: "die Sache nahm einem Anauf, lief sich aber durch die Torheit der Mitglieder außer Atem").  
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In all diesen Klagen macht sich das Mißvergnügen einer geistigen Oberschicht Luft die, wie es auch heute in vielen Logen sicherlich der Fall ist, in der trägen und nur dem Vergnügen holden Masse eine Hemmung ihrer eigenen, auf das Geistige gerichteten Bestrebungen, einen Ballast, ein Hindernis erblickt.
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Daß bei solchen Bestrebungen unter Umständen auch akademischer Dünkel zum Durchbruch kam, beweist das Beispiel der Universitätsloge "Alfred" in Oxford, die sich grundsätzlich der Welt außerhalb der Universitätsmauern verschloß.  
  
[[Prichard]] (s.d.) bezeugt, daß Lords und Herzöge, aber auch untergeordnete Handwerker, Lastträger nicht ausgenommen, Zutritt fanden. 1728 warnt Dr. Oakley Architekt, davor, "Weinzecher und Trunkenbolde, Ohrenbläser, Schwätzer oder Lugner und geistreiche Witzbolde über Politik und Religion" aufzunehmen.
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Die meisten Grundgesetze der Großlogen setzen für die Aufnahme eine zum Erfassen der freimaurerischen Symbolik und der in den Logen geübten Arbeitsweise genügende Bildung voraus. Schon dadurch ergibt sich eine Standesbeschränkung. Die Bestimmung, dass Personen dienenden Standes ausgeschlossen bleiben sollen, ist bereite lange gefallen. Immerhin treffen die meisten Logen, die sich zumeist doch aus bürgerlichen Elementen zusammensetzten, gewisse Standesvorkehrungen, die sehr bedauerlicherweise zu einer Entfremdung der Freimaurerei gegenüber der großen Masse des arbeitenden Volkes geführt haben. Dass Standesvorurteile mitunter auch Absurditäten zeitigen können, beweist der Versuch, in Deutschland [[Arbeiterlogen]] zu gründen, wobei an abgesonderte Logen gedacht wurde, die nur aus Arbeitern bestehen sollten.  
Und im Briefe des Verus Commodus (s.d.) über die Gesellschaft der Freimaurer heißt es, daß "Kufer, Winkel advokaten, Klistierspritzenverabfolger, Garnmacher, Schneider und Weber" aufgenommen worden seien. Ebenso wendet sich Smith im "Pocket Compagnion" 1735 und später auch Dassigny (s.d.) gegen diese Art von Aufnahmen. da der geistige Zweck der Logen verwischt werde, wenn niedrigstehende Leute, die weder lesen noch schreiben können, aufgenommen wurden.  
 
  
In all diesen Klagen macht sich das Mißvergnügen einer geistigen Oberschichte Luft die, wie es auch heute in vielen Logen sicherlich der Fall ist, in der tragen und nur dem Vergnügen holden Masse eine Hemmung ihrer eigenen, auf das Geistige gerichteten Bestrebungen, einen Ballast, ein Hindernis erblickt.
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Die Stellung zur Frage des Standes wird bedingt durch die allgemeine Auffassung der Freimaurerei. Ganze Systeme erstreben Auslese, z. B. die europäischen Großlogen, die amerikanischen dagegen suchen Masse. Daher ist die Frage nach dem Stand, die theoretisch nicht gestellt werden darf in das Vorverfahren der Aufnahme verlegt und wird je nach der Stellungnahme der Großloge in engerem oder weiterem Sinne beantwortet.
Daß bei Solchen Bestrebungen unter Umstanden auch akademischer Dunkel zum Durchbruch kam, beweist das Beispiel der Universitätsloge "Alfred" in Oxford, die sich Gründsatzlich der Welt aüßerhalb der Universitätsmauern verschloß.  
 
  
Die meisten Gründgesetze der Großlogen setzen für die Aufnahme eine zum Erfassen der freimaurerischen Symbolik und der in den Logen geübten Arbeitsweise genügende Bildung voraus. schon dadurch ergibt sich eine Standesbeschränkung. Die Bestimmung, daß Personen dienenden Standes ausgeschlossen bleiben sollen, ist bereite lange gefallen. Immerhin treffen die meisten Logen, die sich zumeist doch aus bürgerlichen Elementen zusammensetzten, gewisse Standesvorkehrungen, die sehr bedauerlicherweise zu einer Entfremdung der Freimaurerei gegenüber der Großen Masse des arbeitenden Volkes geführt haben. Daß Standes vorurteile mitunter auch Absurditaten zeitigen können, beweist der Versuch, in Deutschland Arbeiterlogen (s. d.) zu gründen, wobei an abgesonderte Logen gedacht wurde, die nur aus Arbeitern bestehen sollten.
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== Siehe auch ==
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*[[Arbeitsloge]]
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*[[Arbeiter-Freimaurerbund und Großloge von Europa]]
  
Die Stellung zur Frage des S. wird bedingt durch die allgemeine Auffassung der Freimaurerei. Ganze Systeme erstreben Auslese, z.B. die europäischen Großlogen, die amerikanischen dagegen suchen Masse. Daher ist die Frage nach dem S., die theoretisch nicht gestellt werden darf in das Vorverfahren der Aufnahme verlegt und wird je nach der Stellungnahme der Großloge in engerem oder weiterem Sinne beantwortet
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[[Kategorie:Lexikon|Stand]]

Aktuelle Version vom 6. Oktober 2018, 11:20 Uhr

Stand

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)


Theoretisch wird bei der Aufnahmewerbung des Suchenden die Frage nach dem Stand nicht gestellt. So entspricht dies den "Alten Pflichten", die eine Unterscheidung nach den religiösen Überzeugungen und Berufen ausschließen. In praxi ergibt sich aber diese Fragestellung von selbst, weil die Bedingung der Aufnahme den guten Ruf vorschreibt. Dadurch ist die Prüfung des Standes gegeben.

So wurden in Amerika nach Einführung der Prohibition in einzelnen Großlogen Männer, die irgendwie mit der Erzeugung oder dem Vertriebe von Rauschgetränken zusammenhingen, von der Aufnahme ausgeschlossen, dies zu einer Zeit, wo dieser Vertrieb gesetzlich noch nicht beschränkt war.

Die Frage nach dem Stand hat daher immer eine Bedeutung gehabt, nie aber mehr als in den Gründungsjahren der jungen englischen Großloge. Die bestehenden Logen suchten gesellschaftliches Ansehen, daher die erste Wahl des Großmeisters überhaupt verschoben wurde, bis sich ein Mann von Stand finden würde. Die Gründungsbrüder widersprachen sich dann selbst, als sie Anthony Sayer, einen ganz unbedeutenden Menschen, zum ersten Großmeister wählten.

Mit der Wahl des Herzogs von Montagu (s. d.) wurde ihr Sehnen nach gesellschaftlicher Hebung gestillt. Aber in den Logen selbst fanden zahlreiche Elemente Eingang, die den geistigeren Mitgliedern scheinbar nicht recht zu Gesicht standen. Dr. Stukeley (s. d.) beklagt sich bereits über die Vielzuvielen (1720: "die Sache nahm einem Anlauf, lief sich aber durch die Torheit der Mitglieder außer Atem").


Prichard bezeugt, daß Lords und Herzöge, aber auch untergeordnete Handwerker, Lastträger nicht ausgenommen, Zutritt fanden. 1728 warnt Dr. Oakley, Architekt, davor, "Weinzecher und Trunkenbolde, Ohrenbläser, Schwätzer oder Lügner und geistreiche Witzbolde über Politik und Religion" aufzunehmen.


Und im Briefe des Verus Commodus über die Gesellschaft der Freimaurer heißt es, daß "Küfer, Winkeladvokaten, Klistierspritzenverabfolger, Garnmacher, Schneider und Weber" aufgenommen worden seien. Ebenso wendet sich Smith im "Pocket Compagnion" 1735 und später auch Dassigny gegen diese Art von Aufnahmen, da der geistige Zweck der Logen verwischt werde, wenn niedrigstehende Leute, die weder lesen noch schreiben können, aufgenommen würden.

In all diesen Klagen macht sich das Mißvergnügen einer geistigen Oberschicht Luft die, wie es auch heute in vielen Logen sicherlich der Fall ist, in der trägen und nur dem Vergnügen holden Masse eine Hemmung ihrer eigenen, auf das Geistige gerichteten Bestrebungen, einen Ballast, ein Hindernis erblickt. Daß bei solchen Bestrebungen unter Umständen auch akademischer Dünkel zum Durchbruch kam, beweist das Beispiel der Universitätsloge "Alfred" in Oxford, die sich grundsätzlich der Welt außerhalb der Universitätsmauern verschloß.

Die meisten Grundgesetze der Großlogen setzen für die Aufnahme eine zum Erfassen der freimaurerischen Symbolik und der in den Logen geübten Arbeitsweise genügende Bildung voraus. Schon dadurch ergibt sich eine Standesbeschränkung. Die Bestimmung, dass Personen dienenden Standes ausgeschlossen bleiben sollen, ist bereite lange gefallen. Immerhin treffen die meisten Logen, die sich zumeist doch aus bürgerlichen Elementen zusammensetzten, gewisse Standesvorkehrungen, die sehr bedauerlicherweise zu einer Entfremdung der Freimaurerei gegenüber der großen Masse des arbeitenden Volkes geführt haben. Dass Standesvorurteile mitunter auch Absurditäten zeitigen können, beweist der Versuch, in Deutschland Arbeiterlogen zu gründen, wobei an abgesonderte Logen gedacht wurde, die nur aus Arbeitern bestehen sollten.

Die Stellung zur Frage des Standes wird bedingt durch die allgemeine Auffassung der Freimaurerei. Ganze Systeme erstreben Auslese, z. B. die europäischen Großlogen, die amerikanischen dagegen suchen Masse. Daher ist die Frage nach dem Stand, die theoretisch nicht gestellt werden darf in das Vorverfahren der Aufnahme verlegt und wird je nach der Stellungnahme der Großloge in engerem oder weiterem Sinne beantwortet.

Siehe auch