Hand-Symbolik: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Nach Jacob Grimm waren Hand und Finger bei allen Völkern zeichenhaft und bedeutsam. Ihre frühere Sinnfälligkeit und spätere Symbolik haben noch in der jetzigen Sprache einen reichlichen Bodensatz zurückgelassen. (Schlesinger, "Geschichte des Symbols".) In den ägyptischen Hieroglyphen zeigt die offene, spendende Hand den Mann, die geschlossene die Frau an. Im deutschen und römischen Recht wird die Hand zum Symbol der Rechtsprechung. Das Handlegen als Zeichen der Besitzergreifung, der Handschlag zur Besiegelung eines Vertrages, die Schwurhand, das Handversprechen, die Handgreiflichkeit als Zeichen des Anspruchs, das Berühren des Heiligen Buches beim Eid, die Aufbewahrung zu getreuer Hand, die selbst Eigentum nicht erwerben kann. Als religiöses Symbol: das Erheben der Hände zur Gottheit, das Falten zum Gebet, die Hand als Weihegabe, z. B. als Bittgeschenk Ägyptischer Wöchnerinnen an die geburtshelfende [[Isis]]. Auch im Aberglauben vieler Völker erscheint die Hand als Symbol. So als Schutzmittel gegen den bösen Blick. Ein beliebtes Amulett ist in Japan der Abdruck einer Kinderhand auf einem Blatt Papier als Haussegen und Schutz vor Dämonen. | ||
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+ | In der Freimaurerei wird die Symbolik der Hand in reichstem Ausmaße verwendet, Zeichen und Griffe sind an sie gebunden. Die Weihe erfolgt durch sie, im Verschlingen der Hände, der Kette, wird der bruderschaftliche Gedanke zum Ausdrucke gebracht. Die beiden ineinander verschlungenen Hande finden sich wiederholt in bildlicher Darstellung in Siegeln, Logenwappen u. a. (vergl. Herig, "Menschenhand und Kulturwerden", Einführung in die Manufaktologie, Verlag für Urgeschichte und Menschenforschung, Weimar 1929). | ||
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Version vom 22. August 2011, 10:03 Uhr
Hand-Symbolik
Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)
Nach Jacob Grimm waren Hand und Finger bei allen Völkern zeichenhaft und bedeutsam. Ihre frühere Sinnfälligkeit und spätere Symbolik haben noch in der jetzigen Sprache einen reichlichen Bodensatz zurückgelassen. (Schlesinger, "Geschichte des Symbols".) In den ägyptischen Hieroglyphen zeigt die offene, spendende Hand den Mann, die geschlossene die Frau an. Im deutschen und römischen Recht wird die Hand zum Symbol der Rechtsprechung. Das Handlegen als Zeichen der Besitzergreifung, der Handschlag zur Besiegelung eines Vertrages, die Schwurhand, das Handversprechen, die Handgreiflichkeit als Zeichen des Anspruchs, das Berühren des Heiligen Buches beim Eid, die Aufbewahrung zu getreuer Hand, die selbst Eigentum nicht erwerben kann. Als religiöses Symbol: das Erheben der Hände zur Gottheit, das Falten zum Gebet, die Hand als Weihegabe, z. B. als Bittgeschenk Ägyptischer Wöchnerinnen an die geburtshelfende Isis. Auch im Aberglauben vieler Völker erscheint die Hand als Symbol. So als Schutzmittel gegen den bösen Blick. Ein beliebtes Amulett ist in Japan der Abdruck einer Kinderhand auf einem Blatt Papier als Haussegen und Schutz vor Dämonen.
In der Freimaurerei wird die Symbolik der Hand in reichstem Ausmaße verwendet, Zeichen und Griffe sind an sie gebunden. Die Weihe erfolgt durch sie, im Verschlingen der Hände, der Kette, wird der bruderschaftliche Gedanke zum Ausdrucke gebracht. Die beiden ineinander verschlungenen Hande finden sich wiederholt in bildlicher Darstellung in Siegeln, Logenwappen u. a. (vergl. Herig, "Menschenhand und Kulturwerden", Einführung in die Manufaktologie, Verlag für Urgeschichte und Menschenforschung, Weimar 1929).